Erinnerungskultur und Vergangenheitspolitik

Die Folgen der NS-Herrschaft und der gesellschaftliche Wandel im Umgang mit den NS-Verbrechen. Tagungsbericht.
03/2016Gedenkstättenrundbrief 181, S. 49-54
Juliane Hummel

Bereits seit 1993 bietet die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten (bzw. das vormalige Referat »Gedenkstätten« der 2004 aufgelösten niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung) eine jährliche Tagung für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden von Gedenkstätten, Vereinen und Initiativen an, die sich mit der niedersächsischen NS-Regionalgeschichte und ihren Folgen beschäftigen. Diese dreitägigen Veranstaltungen dienen der Fortbildung, dem Austausch und der Vernetzung. 2015 bot der 70. Jahrestag des Kriegsendes und der Befreiung einen Anlass, die langfristigen Folgen der NS-Herrschaft unter verschiedenen Aspekten zu diskutieren, die Feierlichkeiten zum 70. Jahrestag und ihre mediale und politische Begleitung kritisch zu betrachten sowie die Herausforderungen und Perspektiven für die Erinnerungskultur und die eigene Arbeit zu erörtern. Rund 80 Teilnehmende waren der Einladung zu der von Silke Petry, Arnold Jürgens und Rolf Keller konzipierten und organisierten Tagung gefolgt, die vom 9. bis 11. Oktober in Hannover stattfand.

Das erste Panel der Tagung rückte die universitäre Perspektive in den Fokus. Norbert Frei (Jena) formulierte eine erste Standortbestimmung der Erinnerungskultur 70 Jahre nach Kriegsende und zog eine vorläufige Bilanz des Gedenkjahrs 2015. Nach seiner Beobachtung habe das »Epochenjahr 1945« nur eine kurzzeitige punktuelle Konjunktur in Medien und Öffentlichkeit erfahren. Seine Analyse fragte nach den Akteuren und den Inhalten des Erinnerns, nachdem die Autorität der Überlebenden kaum mehr vorhanden sei. In einem Exkurs blickte er zunächst auf die staatspolitische Gedenk-praxis anhand der Reden der Bundespräsidenten seit Beginn der 1970er-Jahre zurück. Hier haben sich Gedenkmuster entwickelt, die auch 2015 nicht aufgekündigt wurden. Nach der Weizsäcker-Rede von 1985 hätten keine großen politischen Auseinandersetzungen über die Deutung des Kriegsendes (Befreiung oder Niederlage?) mehr stattgefunden. Wie an den 8. Mai 1945 aus transnationaler Perspektive erinnert wird, verdeutlichte Frei unter anderem anhand der Ausstellung »1945 – Niederlage. Befreiung. Neuanfang. Zwölf Länder Europas nach dem Zweiten Weltkrieg« des Deutschen Historischen Museum Berlin. Die Schau vermeide eine klare historische Positionierung und eine Stellungnahme, verdeutliche den Trend hin zur »histoire croisée« und zum »historischen Allerlei«. Frei fragte sich, inwieweit eine solche Perspektive erhellend ist oder ob ein solchermaßen urteilsloser Blick und der Verzicht auf eine historiografische Einordnung nicht auch ein Verlust sei und die historischen Details verschwimmen lässt. Auf der Habenseite des »unaufgeregten Nachbearbeitens« stünde aber auch die Auseinandersetzung mit neuen Themen, wie zum Beispiel sexuelle Gewalt und »Besatzungskinder«. In einem weiteren Punkt ging Frei auf die Debatte der Vermittlung des Nationalsozialismus angesichts des Verschwindens der Generation der Zeitzeugen ein. Das schwindende Interesse am Gegenstand könnte als Rekurs auf die zu starke Fixierung auf die Zeitzeugen interpretiert werden. Es habe zudem den Anschein, dass die Vorstellung einer kollektiven Verantwortung heute als Anachronismus gelte. Im Mittelpunkt stünde vielmehr ein »empathisches Erinnern« statt der Vermittlung eines kritischen Geschichtsbewusstseins. Der Geschichtsunterricht würde auf »erinnern lernen« zulasten der Vermittlung von historischem Wissen verkürzt; Geschichte ließe sich jedoch nicht auf Erinnerung reduzieren. Frei kritisierte in diesem Zusammenhang die Indifferenz und Gedankenlosigkeit der Politik und die eingeübte Gedenkrhetorik der Politiker und empfahl mehr Verbindlichkeit und Differenzierung bei der Betrachtung und Bewertung der NS-Geschichte.

Mit »Konjunkturen der ›Wiedergutmachung‹ seit 1945« setzte sich Constantin Goschler (Bochum) auseinander und formulierte drei Thesen: Die Geschichte der »Wiedergutmachung« reflektiere zum einen unterschiedliche Artikulationschancen von Opfergruppen, zum anderen die Veränderung in der Bewertung von »normaler« Gewalt im Krieg und exzessiver Gewalt der NS-Verbrechen, zum Dritten die Veränderung im Umgang mit den Verbrechen der Vergangenheit. Zwischen 1945 und 1965 – während der Phasen der Wiedergutmachung unter alliierter Kontrolle bzw. der Westintegration – stand die Wiedergutmachung von »Unrecht« im Vordergrund. Der Fokus lag auf Verfolgten aus dem Deutschen Reich und deutschen Flüchtlingen. Ab 1968 sei ein Einschnitt zu vermerken, in dem bürgerschaftliches Engagement die Wiedergutmachung von »erlittenem Leid« und von »vergessenen Opfern« ins Zentrum rückte und die bisherige Praxis kritisierte. Mit der Wiedervereinigung Anfang der 1990er-Jahre, dem Verhandlungsabschluss über den 10-Milliarden-Entschädigungsfonds vor allem für zivile Zwangsarbeiter aus Osteuropa und der Einrichtung der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« sei die frühere Logik schließlich aufgehoben worden, indem »finanzielle Schadensersatzleistung« zugunsten einer »Anerkennungsleistung für erlittenes Leid« verhandelt wurde. »Leid« sei aber aus juristischer Sicht nicht messbar. In Anbetracht der zunehmend karitativen Betätigungsfelder der EVZ fragte Goschler ausblickend, ob mit dem Ende der Erlebnisgeneration auch das Ende der Entschädigungen gekommen sei oder ob die Auseinandersetzungen darum – vergleichbar mit der Debatte um die Restitution von Kunstwerken – weiter andauern werden. Die Frage, ob die bundesrepublikanische Geschichte der Wiedergutmachung eine Erfolgs- oder eher eine Skandalgeschichte sei, sei nicht eindeutig zu beantworten.

Christoph Rass (Osnabrück) als »Akteur auf Mikroebene« stellte anhand zweier Beispiele Formen kritischer Auseinandersetzung mit Vergangenheit und Geschichtspolitik heraus. Zunächst schilderte er anhand des Falls des Wehrmachtsgenerals und späteren Beraters Konrad Adenauers Gerhard von Schwerin, der als »Retter von Aachen« galt, wie in der Nachkriegszeit lokale Eliten und Veteranennetzwerke juristische Aufarbeitungen torpedierten. Erst in den 1980er-Jahren zerfiel das Kartell der Verbündeten. Das Beispiel mache auch deutlich, wie Geschichtskultur durch Assemblagen, Cluster und Akteure erzeugt wird. In einem zweiten Beispiel stellte Rass seine Ergebnisse des 2011 in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Personal des Bundesnachrichtendienstes vor. Die von ihm durchgeführte quantitative Sozialprofilanalyse von 3000 Lebensläufen wies einen hohen Anteil an ehemaligem Wehrmachts- und SS-Personal auf. Abschließend bemerkte Rass, wie sehr Geschichtsbilder von gesellschaftlichem Wandel geprägt und Phasenverläufe in den Aushandlungsprozessen sichtbar seien. Deutungen und Narrative müssten ständig neu verhandelt werden.

Mit dem Referat »NS-Geschichte und Erinnerungsorte. Aktuelle wissenschaftliche Diskurse und Forschungstrends« setze Detlef Schmiechen-Ackermann (Hannover) am zweiten Tag der Veranstaltung den Themenblock der universitären Sichtweisen fort. Er betonte die Notwendigkeit einer Perspektiverweiterung des aktuellen Gedenkstättendiskurses auf die »Volksgemeinschaft«. Erst der analytische Blick auf das breit gefächerte Verhaltensspektrum in der Gesellschaft und die Integrationskraft des NS-Regimes sowie das Verhältnis zwischen Individuum und Gemeinschaft erlaube differenziertere Erkenntnisse über das Funktionieren der NS-Ausgrenzungspolitik. Anschließend stellte Schmiechen-Ackermann zwei aus seiner Sicht gelungene Beispiele der musealen Umsetzung dieses Ansatzes vor: die im Mai 2015 eröffnete Ausstellung »Gelsenkirchen im Nationalsozialismus«, die u.a. die Frage nach der Bereitschaft zum Mittun bis hin zur Beteiligung an Verbrechen thematisiert, und die 2013 eröffnete Gedenkstätte Les Milles bei Aix-en-Provence, die den Schwerpunkt auf politisches Lernen legt und auch das Thema Kollaboration behandelt.

Der zweite Themenblock der Tagung stand unter dem Thema »justizielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen«. Die Debatte um die Kriegsverbrecher Anfang der 1950er-Jahre, die stark von einer anti-alliierten öffentlichen Meinung geprägt war (»Siegerjustiz«), schilderte Ernst Würzburger (Höxter) am Beispiel des SS-Hauptsturmführers Hans Schmidt. Dieser wurde im Dachauer Prozess 1947 aufgrund seiner Tätigkeit im KZ Buchenwald zum Tod verurteilt, 1951 in Landsberg als letzter Kriegsverbrecher hingerichtet und in seinem Heimatort Höxter bestattet. Während seiner Haftzeit reichten verschiedene Eliten, Interessengruppen, politischer Akteure und Privatpersonen mehrere Gnadengesuche ein, die vor allem durch Ressentiments gegenüber der »Siegerjustiz« motiviert waren. Schmidts Beerdigung, zu der über 5000 Personen aus ganz Deutschland anreisten, wurde von der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei als Forum genutzt, was schließlich eine Debatte im Bundestag auslöste.

Einen Überblick über die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen durch deutsche Gerichte in Westdeutschland seit 1945 gab Edith Raim (Augsburg). Zunächst schilderte sie die Ausgangsbedingungen in den Jahren 1945 bis 1950, als sich der Wille der Alliierten zu einem Wiederaufbau des Justizapparats unter personellem Ausschluss früherer NSDAP-Mitglieder als illusorisch erwies. Als Rechtsgrundlage dienten das bereinigte Strafgesetzbuch und das Kontrollratsgesetz Nr. 10, welches allerdings in der amerikanischen Zone keine Anwendung fand. Insgesamt fanden rund 51 000 Verfahren deutscher Gerichte statt, 90% der Urteile fielen bis 1955, wobei 1948 der quantitative Höhepunkt erreicht war. Insgesamt waren 14 000 Personen angeklagt, 6000 wurden verurteilt, davon 1000 wegen Tötungsdelikten. Ein Vergleich zwischen Ost und West zeige, dass in den westlichen Zonen hauptsächlich wegen Vergehen im Zuge der »Reichskristallnacht« ermittelt, in der Ostzone hingegen vor allem Verbrechen an politischen Gegnern verfolgt wurden. Die Qualität der Verfahren war sehr uneinheitlich. Eine systematische Ermittlung von NS-Verbrechenskomplexen setzte erst 1958 mit der Einrichtung der Zentralen Stelle in Ludwigsburg ein.

Die nächsten beiden Referate zeigten auf beeindruckende Weise, wie die lokale NS-Vergangenheit auch 70 Jahre nach Kriegsende stellenweise ignoriert bzw. tabuisiert wird. Anhand der Biografie des Hamelners Otto Müller-Haccius zeigte Bernhard Gelderblom (Hameln) die steile Nachkriegskarriere eines hohen NS-Funktionärs auf, der weder strafrechtlich verfolgt noch zu Lebzeiten mit seinen Taten konfrontiert wurde. Müller-Haccius, 1933–39 stellvertretender Leiter des »preußischen Provinzialverbands«, ab 1939 Regierungspräsident in Graz und stellvertretender Gauleiter und SS-Oberführer, 1944/45 Regierungspräsident des Bezirks Ost-Oberschlesien und zwischenzeitlich auch mit der Germanisierungspolitik in Slowenien befasst, wurde 1948 durch Einstufung als »Mitläufer« entnazifiziert. Im selben Jahr wird er Syndicus der »Arbeitsgemeinschaft der Unternehmer für Industrie, Handel und Gewerbe im mittleren Wesergebiet (AdU) e.V.«, tritt 1953 der CDU bei, gehört dem Rat der Stadt Hameln an, ist Gründungsmitglied des dortigen Rotary Clubs und wird ab 1963 für sechs Jahre in den niedersächsischen Landtag gewählt. Bis heute ist eine kommunal-öffentliche Reflexion des Falles ausgeblieben.

Der fehlende Wille zur Auseinandersetzung mit der NS-Zeit und zu einer eindeutigen Positionierung auch 70 Jahre nach Kriegsende konstatierte auch Jens Binner (Peine) für die Stadt Peine, die exemplarisch für viele kleinere Städte und Gemeinden stünde. Dies wird zum Beispiel bestätigt durch den Umgang mit Straßennamen sowie der öffentlichen Haltung gegenüber NS-zeitlichen kommunalen Amtsträgern, wie dem Bürgermeister Wiard Bronleewe, und Eliten aus der Wirtschaft, wie dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Ilseder Hütte Ewald Hecker. Auch in Ortschroniken werde die Zeit des Nationalsozialismus häufig ausgespart oder verharmlost. Deutlich werde, dass Geschichte als Steinbruch dient, um ein vorher festgelegtes Bild zu unterlegen. Der Nationalsozialismus werde als »historische Verirrung« wahrgenommen, die irgendwo, aber nicht in der Heimat, ihre Wurzeln hatte.

Ein weiterer Programmteil widmete sich anhand von zwei Beispielen künstlerischen Formen der Erinnerungskultur. Beate Meyer (Hamburg) berichtete über das Projekt »Stolpersteine« des Kölner Künstlers Gunter Demnig in Hamburg. Dort sei das dezentrale Projekt inzwischen gut durchorganisiert und die hohe Resonanz spiegelt das große bürgerschaftliche Engagement. Inzwischen sind rund 5000 Steine verlegt. Hamburg habe die Chance ergriffen, ein weiteres großes Projekt zur Erstellung von Biografien anzuschließen, an das auch Vorträge, Rundgänge etc. angebunden sind. Konflikte bestünden hauptsächlich mit dem Künstler, der sich ein »Bestimmungsrecht« unter anderem hinsichtlich der zu dokumentierenden Opfergruppen und in Bezug auf die Verwendung von historiografischen Vokabeln vorbehält. Aus dem Kreis der Tagungsteilnehmenden wurden weitere Konfliktfälle zwischen Verwaltung, engagierten Bürgern, Gedenkstätten und dem Künstler benannt.

Anschließend folgte eine Exkursion zum Gesamtkunstwerk »Rosebusch Verlassenschaften« des Künstlerpaars Hans-Jürgen und Almut Breuste, die sich in ihrem Schaffen intensiv mit der NS-Zeit auseinandergesetzt haben. Seit 1997 tragen sie in der Turbinenhalle eines ehemaligen E-Werks in Hannover-Ahlem Tonnen an Kunstmaterial zusammen. Weitere ihrer Kunstwerke finden sich an vielen Orten im öffentlichen Raum, z.B. in Hannover und Bergen-Belsen.

Danach stand die Entwicklung der Gedenkstätten und -arbeit in Niedersachsen im Mittelpunkt des Programms. Andreas Ehresmann (Sandbostel) stellte zunächst anhand der Geschichte der Gedenkstätte Lager Sandbostel im Spiegel der Zeitgeschichte dar, wie sich ab den 1950er-Jahren die lokale Topografie der Erinnerung zunächst auf den Lagerfriedhof fokussierte. Der Ort des Lagers selbst wurde umgenutzt und rückte erst in den 1970/80er-Jahren durch bürgerschaftlich Engagierte in den Blick. Trotz eines steinigen Weges entgegen konservativen Stimmungen im lokalen Umfeld konnte dort 2014 die Gedenkstätte eröffnet werden. Inzwischen gebe es allgemeinen gesellschaftlichen Konsens, und die Gedenkstätte werde auch in der Region akzeptiert. Allerdings gebe es immer wieder Probleme, die viel Disziplin und Diplomatie erfordern, beispielsweise bei den anhaltenden Diskussionen um eine Erweiterung des Areals durch Ankauf weiterer Baracken.

Elke Zacharias (Salzgitter) berichtete von der Entwicklung der Veranstaltungen zum Jahrestag der Befreiung im Salzgittergebiet. Zunächst war auch dort der Friedhof Jammertal Schauplatz der Gedenkveranstaltungen, bis in den 1980er-Jahren Ehrenamtliche sowie der Betriebsrat der Salzgitter AG trotz Widerstand der Konzernleitung Gedenkstunden auf dem früheren Appellplatz des KZ Drütte durchführten. Seit 2010 stehen bei diesen Veranstaltungen thematische Aspekte im Mittelpunkt, vorbereitet und durchgeführt von Auszubildenden der Salzgitter AG. Dadurch habe sich nicht nur das durchschnittliche Alter der Teilnehmer verjüngt, sondern es entstehen auch starke Bindungen der Akteure an den Ort, womit eine nachhaltige Wirkung über den Tag und das Gedenkritual hinaus erzielt werde.

Anschließend umriss Jens-Christian Wagner (Celle) Perspektiven für die Gedenkstättenarbeit und Erinnerungskultur in den kommenden Jahren. Zunächst stellte er die Entwicklung der Rezeption des NS und der Gedenkstätten seit 1945 in der BRD und der DDR dar. Mit der inzwischen zum Teil erfolgten Institutionalisierung der Gedenkstättenarbeit durch den Bund und der dadurch finanziell möglichen Professionalisierung, die auch die Phase des ehrenamtlichen Engagements teilweise ablöse, stellte er die Frage, ob die Geschichte der Gedenkstätten eine Erfolgsgeschichte sei. Durchaus mache sich auch Unbehagen breit: Wagner kritisierte unter anderem mangelnde Konzepte in der didaktischen Vermittlung und Standortbestimmung (»Shoah Education« und Menschenrechtserziehung), ritualisierte Gedenkformen und staatliche Selbstinszenierung bei Gedenkfeiern, die Tendenz zur Fokussierung des Erinnerns und Lernens auf die jüdischen Opfer, einen problematischen Opferbegriff und den fehlenden Blick auf die Täter sowie die Reduzierung auf das dokumentarische Prinzip in Ausstellungen. Künftig müsse als Bildungsziel das Erlangen eines kritisch-historischen Urteilsvermögens durch forschendes Lernen mehr im Vordergrund stehen und durch die Herstellung von Aktualitätsbezügen Handlungsorientierung gegeben werden. Dazu sei es notwendig, sich mit der Gesamtgesellschaft des NS auseinanderzusetzen und seine Gesellschaftsgeschichte sowie die Bandbreite der Verfolgung exemplarisch und polylokal zu rekontextualisieren. In Niedersachsen seien aufgrund des breiten Spektrums exemplarischer Orte die Voraussetzungen dafür gut.

Den Abschluss der Tagung bildeten Kurzberichte niedersächsischer Geschichtsinitiativen über aktuelle Vorhaben. Paul Stern (VVN-BdA Celle) informierte über das Projekt »Todesmarsch Hustedt«, Matthias Baselowski (AK »Ein Mahnmal für das Frauen-KZ in Limmer«) sowie Axel Eichberg (AK »Bürger gestalten ein Mahnmal«, Hannover) stellten Pläne zur Neugestaltung der früheren Standorte der hannoverschen KZ-Außenlager Limmer und Ahlem vor, Thomas Muntschick (Radio Tonkuhle Hildesheim) informierte über das multimediale Projekt »Trug und Schein: Ein Briefwechsel«, und Andreas Spengler (Wunstorf) berichtete über den aktuellen Stand und Perspektiven der Bemühungen um den Erhalt des Gesamtkunstwerks »Zelle Julius Klingebiel« im Festen Haus des Asklepios Fachklinikums Göttingen. Trotz des sehr dichten Programms fand die Tagung bei den Teilnehmenden und Referierenden ein positives Echo. Die Diskussionen im Anschluss an die Referate waren durchweg sehr lebhaft. Durch die gut durchdachte Mischung des Tagungsprogramms, den Wechsel zwischen Mikro- und Makroebene sowie Theorie und Praxis, konnten vielfältige Impulse gesetzt werden.[1]

 

Tagungsübersicht

Norbert Frei (Jena): Kriegsende und Geschichtsbewusstsein – Erinnerung, Wissen und Gedenken siebzig Jahre danach

Constantin Goschler (Bochum): Konjunktur der »Wiedergutmachung« seit 1945

Christoph Rass (Osnabrück): Aushandlungen. Modi kritischer Auseinandersetzung mit Vergangenheit und Geschichtspolitik

Ernst Würzburger (Höxter): Alliierte Kriegsverbrecherprozesse und Reaktionen der deutschen Nachkriegsgesellschaft am Beispiel des SS-Hauptsturmführer Hans Schmidt

Edith Reim (Augsburg): Die justizielle Ahndung von NS-Verbrechen in Westdeutschland von 1945 bis heute

Bernhard Gelderblom (Hameln): Die zwei Leben des Dr. Otto Müller-Haccius: SS-Oberführer und Regierungspräsident bis 1945 – MdL ab 1949

Jens Binner (Peine): Täterloses Erinnern – die Schizophrenie lokaler Gedenkkultur am Beispiel der Stadt Peine

Detlef Schmiechen-Ackermann (Hannover): NS-Geschichte und Erinnerungsorte: Aktuelle wissenschaftliche Diskurse und Forschungstrends

Beate Meyer (Hamburg): Stolpersteine: Entstehung, Entwicklung, Chancen und Konfliktpotentiale eines Kunstprojektes mit Partizipationscharakter

Exkursion: Almut Breuste (Hannover): Gesamtkunstwerk Rosebusch-Verlassenschaften (Hannover)

Andreas Ehresmann (Sandbostel): Vom Gewerbegebiet zur Gedenkstätte – Entstehung, Gegenwart und Zukunft einer Erinnerungskultur in Sandbostel

Elke Zacharias (Salzgitter): »Zwischen Traditionen und modernen Formen des Gedenkens« – Eine kritische Betrachtung der Gratwanderung zwischen Erwartungen und Unerwartetem

Jens Christian Wagner (Celle): Die Zukunft der historischen Orte und der Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen

Berichte und Informationen aus Niedersachsen

Tagungskonzeption und Organisation: Silke Petry, Arnold Jürgens, Dr. Rolf Keller -(Stiftung niedersächsische Gedenkstätten Celle, Abteilung »Gedenkstättenförderung«)

 

Juliane Hummel M.A. ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Celle

 

[1] Herzlichen Dank an Rolf Keller für die Durchsicht des Manuskripts.