Erinnerung hat nach wie vor Konjunktur und gilt nicht nur in Deutschland als Königsweg der Demokratie- und Menschenrechtserziehung. Wurde die Aufarbeitung der Geschichte des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik zunächst über Jahrzehnte häufig als Nestbeschmutzung diffamiert, so galt sie ab Anfang der 1980er-Jahre zunehmend als ein elementares, vorbildhaftes Moment der politischen Kultur der Bundesrepublik. Heute gehört sie zur Staatsräson.
Allerdings hat sich dabei die Rede von der Erinnerung unmäßig ausgeweitet und dabei den Begriff ausgehöhlt. Erinnerung steht für die Anerkennung und Würdigung von Verfolgten ebenso wie für die historisch konkrete, selbstkritische Auseinandersetzung mit menschenfeindlichen politischen und gesellschaftlichen Strukturen und Haltungen. Erinnerung kann religiös oder tiefenpsychologisch konnotiert sein, etwa wenn von Schuld, Sühne, Vergebung und Versöhnung die Rede ist oder von Traumatisierungen und Verdrängung. Der Begriff der Erinnerung kann ebenso für eine spezifische Gattung von Zeugnissen und Quellen stehen oder ganz allgemein für den öffentlichen Umgang mit Geschichte in der Gesellschaft. Erinnerung ist ein Synonym für politisch und ethisch folgenreiches Lernen aus menschenfeindlicher Geschichte, steht aber auch für die Annahme kathartischen Gesinnungswandels durch die Konfrontation mit Leid und Schrecken. Von Erinnerung ist auch die Rede, wenn nur historisch entkernte, politisch funktionalisierte Pietät geübt wird und kein kritisches, reflexives Geschichtsbewusstsein angestrebt ist, in dem sich Wissen und Begreifen gegenwartsrelevant miteinander verschränken. Und schließlich kann Erinnerung ebenso empirisch gehaltvolle Anteilnahme und Empathie meinen wie die apodiktische Forderung bedeuten, sich mit Opfern und Opferverbänden und deren Deutungen von Geschichte vorbehaltlos zu identifizieren, egal, ob diese Deutungen geschichtswissenschaftlich standhalten.
Unverkennbar ist der Trend, Geschichte auf Erinnerung zu reduzieren und historisches Lernen als Nacherzählen der Erzählungen von Zeitzeugen zu banalisieren. Ein Trend, der nicht zuletzt in der seit Jahren notorisch gestellten Frage zum Ausdruck kommt, was nach dem Schwinden der letzten Zeitzeugen komme, so als ob historisches Lernen und Geschichtsbewusstsein nur durch die unmittelbare Weitergabe von Erlebnissen ermöglicht würden. Lässt man zudem nicht unbeachtet, dass Erinnerung jenseits aller kritischen Gehalte für dirigistische Geschichts- und Identitätspolitik stehen kann, für die »weiche« Verordnung von Geschichtsbildern und politischen Einstellungen, dann wird es Zeit, nicht nur Erinnerung anzumahnen, sondern sich auch mit begründetem Unbehagen an der Erinnerung auseinanderzusetzen.
Der Titel des Aufsatzes ist bewusst zuspitzend formuliert. Denn eine antagonistische Gegenüberstellung von Erinnerung und Geschichtsbewusstsein macht sowohl in geschichtsdidaktischer Perspektive als auch im Licht komplexerer Konzeptualisierungen des Verhältnisses von Erinnerung und Geschichte wenig Sinn. Historische Erinnerung wie auch Geschichtsbewusstsein sind zunächst Containerbegriffe. Unter sie lassen sich alle Formen der Beschäftigung mit Geschichte in Gesellschaft, Alltag und Lebenswelt wie auch im Leben der einzelnen Menschen fassen. In dieser sehr allgemeinen Verwendung besagen beide Begriffe kaum mehr, als dass sich Vergangenheitsverhältnisse – also Geschichtsinteressen, Vorstellungen, Deutungen und Sinngebungen von Geschichte wie auch historische Urteile – keinesfalls nur im Feld geschichtswissenschaftlich fundierter Vergangenheitsbearbeitung bilden.
Anders stellt sich die Sache dar, wenn man ernst nimmt, dass Erinnerung bzw. Erinnerungskultur in der Bundesrepublik in den vergangenen 35 Jahren in spezifischer Weise mit Bedeutung – und Sinn – aufgeladen worden sind. Im Oktober 1981 kamen in Hamburg erstmals Initiatoren für KZ-Gedenkstätten aus der gesamten Bundesrepublik zusammen. Anlass für das Treffen im engeren Sinn war die Einweihung eines gegen
Widerstände zivilgesellschaftlich erstrittenen Dokumentenhauses in der Gedenkstätte Neuengamme. Das ehemalige Lager war zu diesem Zeitpunkt noch großflächig mit einer Jugendstrafanstalt überbaut, der Standort des Krematoriums bereits Anfang der 1950er-Jahre unkenntlich gemacht worden und aus dem Bewusstsein verschwunden. Dass ehemalige nationalsozialistische Lager in den ersten Jahrzehnten nach 1945 durch die ortsansässige Bevölkerung, durch Kommunen oder andere Akteure auf vielfältige Weise unsichtbar gemacht worden waren, war in der Bundesrepublik kein Einzelfall. Deshalb galt das Treffen der Initiativen über den konkreten Anlass hinaus allen vergessenen KZ, wobei für die Teilnehmer kein Zweifel daran bestand, dass Vergessen als soziales Vergessen, also als ein Vergessen-Wollen, als Verdrängung gewertet werden müsste. Der Bischof der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg Kurt Scharf, zugleich der damalige Vorsitzende der einladenden Aktion Sühnezeichen, hat erläutert, was mit dem Terminus »vergessene Konzentrationslager«, die »fast unzählbar« (…) »im eigenen Land und in den besetzten Gebieten« entstanden seien, zum Ausdruck gebracht werden sollte. Er betonte, dass den Deutschen damals »deren Stätte wohl bekannt und gefürchtet war in ihrer weiteren Umgebung, an die aber die alten und die später zugezogenen Bewohner der benachbarten Orte nicht erinnert werden wollten und wollen. Es geht uns gerade um diese, weil wir das hier sichtbar werdende Symptom des Verdrängens als Merkmal gefährlicher nationaler Erkrankung werten.«[2]
Mir geht es bei diesem Rückblick auf das Treffen 1981 in Neuengamme nicht um Einzelheiten der Terminologie und der Argumentation. Vielmehr möchte ich mittels dieses Beispiels auf den Entstehungs- und Verwendungszusammenhang hinweisen, der Erinnerung in Deutschland sukzessive mit einer besonderen Dignität und der auch gegenwärtig noch weitgehend unhinterfragten Vorstellung aufgeladen hat, Erinnerung sei unter allen Umständen Ausdruck hellen, aufgeklärten Bewusstseins und deshalb der ideale Weg zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus, sei der Königsweg der Demokratie- und Menschenrechtserziehung. Eine Auffassung, die globalisiert und auf andere Formen von Staats- und Gesellschaftsverbrechen übertragen worden ist, von den kommunistischen Diktaturen bis hin zu den Massenverbrechen im Kontext der jugoslawischen Zerfallskriege, den Militärdiktaturen in Mittel- und Südamerika oder Genoziden wie dem in Ruanda.
Erinnern, so zeigt das Beispiel von 1981, gewann aber seine kritische Konnotation in der Bundesrepublik vor allem deshalb, weil Begriff und eingeforderte Praxis sich an Zeitgenossen wandten. Zeitgenossen, die den Nationalsozialismus erlebt und ihn mehr oder minder mitgestaltet, mitgetragen hatten; Zeitgenossen, die um die Lager gewusst hatten; Zeitgenossen, die zumeist von alldem nach 1945 nichts mehr hatten wissen wollen. Erinnern bedeutete in diesem Kontext, sich erinnern, sich einzugestehen, was man gesehen, gewusst und wie man sich verhalten hatte und wie man später damit in der Bundesrepublik umgegangen war. Erinnern in dieser Perspektive war – anders gesagt – unmittelbar mit lebensgeschichtlicher Erfahrung verknüpft. Die der Erinnerung vorausgehende Erfahrung erst machte Erinnern möglich, setzte Individuen in den Stand, sich selbst zu erinnern – wenn sie es denn wollten – und sich so der Geschichte uneingeschränkt zu stellen. Allerdings macht das Beispiel bereits deutlich, wie sich erinnern und Erinnertwerden sprachlich bzw. rhetorisch leicht bis zur Unkenntlichkeit ineinander verschränkt werden können. Im Kontext staatlich sanktionierter Erinnerungskultur, wie sie heute die Bundesrepublik auch hinsichtlich der nationalsozialistischen Vergangenheit prägt, gewinnt dieser Umstand besondere Brisanz. Denn Menschen, die sich erinnern, behaupten sich als Subjekt, während hingegen diejenigen, die an etwas erinnert werden, zwangsläufig zu Objekten – vornehmer: zu Adressaten – Anderer werden.
Deshalb werden der hier gerade skizzierte Erinnerungsbegriff und die damit verbundene Praxis spätestens für die Zeit jenseits der Zeitgenossenschaft problematisch. Erinnerung als Praxis von individuellen Menschen verliert ihre historische Referenz in Gestalt lebensgeschichtlicher Erfahrung und damit ihren Eigensinn. Lange nach 1945 Geborene aufzufordern, sich zu erinnern, ist zudem eine pädagogische Falle. Dass, was sie erinnern sollen, können sie nicht erinnern. Erinnerung tritt ihnen vielmehr gegenüber als angemahnte Erinnerung, als oft hilflos moralisierender Appell Älterer. Erinnerung schlägt damit endgültig um in Erinnertwerden. Erinnertwerden ist aber nichts anderes als eine Form von Unterweisung, eine gleichsam durch die aufklärerisch-selbstreflexive Konnotation von Erinnerung, wie ich sie eingangs umrissen habe, verschleierte Form der Unterweisung, die sich geschichtswissenschaftlicher, geschichtsdidaktischer Reflexion, Diskussion und Legitimitätsprüfung mehr oder minder entzieht. Ein Entzug, der als um so natürlicher und verschmerzbarer erscheint, je mehr Erinnerung – gerne und polemisch in Opposition gebracht zu »kalter« wissenschaftlicher Geschichtsschreibung – als authentische Wiedergabe von Geschichte gilt, als Medium, in dem sich die Vergangenheit unmittelbar darstellt und politische und moralische Lehren erteilt: memoria magistra vitae.[3]
Damit wird allerdings der gegenwartsgebundene, von Zukunftserwartungen geprägte Konstruktionscharakter von Vergangenheitsvorstellungen sowie die Notwendigkeit, diesen bestmöglich methodisch und quellenkritisch zu kontrollieren, überblendet. Überblendet wird zudem, dass auch das autobiographische Erinnern – wie Hirnforschung, Psychoanalyse oder sozialpsychologisch ausgerichtete Erinnerungsforschung belegen – kein bloßes Abspiegeln ist von dem, was war; es handelt sich vielmehr um einen Konstruktions- und Umbauprozess von Wahrnehmungs- und Erfahrungsrepräsentanzen im Licht neuer Wahrnehmungen, Erfahrungen und Wertungen. Als noch problematischer erweist sich die Auffassung von Erinnerung als Lehrerin für das Leben, wenn man sich an den zahlreich zur Verfügung stehenden Beispielen aus Geschichte und Gegenwart klar macht, dass Erinnern als solches mitnichten Mitmenschlichkeit und Zivilität, demokratische Haltungen oder Menschenrechtsbewusstsein fördert. Bereits ein Blick in die Länder des ehemaligen Jugoslawien zeigt, wie biographisches und gruppenbezogenes Erinnern bis hin zu staatlicher Erinnerungs- und Geschichtspolitik Vorurteile, Angst, Hass, Rache und sich daraus speisende Gewalt festigen und verstetigen kann. In Besucherbüchern von KZ-Gedenkstätten finden sich, vermehrt seit Ende der 1990er-Jahre, Eintragungen, die sich positiv zum Nationalsozialismus und den Konzentrations- und Vernichtungslagern bekennen. Das belegt, was auch ohne solche Einträge gewusst werden könnte: dass Auschwitz sich erinnern lässt, um sich zu Auschwitz zu bekennen.
Schlussendlich beißt sich die Katze in den Schwanz. Denn Erinnerung wird gegenwärtig mit dem Ziel des Lernens aus – in demokratisch-menschenrechtlicher Perspektive – heilloser, negativer, menschenfeindlicher Geschichte gleichgesetzt und Erinnerung soll darüber hinaus mit diesem Lernen selbst identisch sein. So ist eine geschichtsdidaktische, lerntheoretische Aporie entstanden, die in Formulierungen wie Erinnerung lernen oder Pädagogik der Erinnerung zwar aufscheint, durch diese aber nicht aufgelöst werden kann. Das Entstehen dieser Aporie wurde durch den Umstand begünstigt, dass die Herausbildung kritisch konnotierter Erinnerungsrhetorik und Gedenkstättenarbeit einerseits und die Entwicklung von Geschichtsbewusstsein als Leitkategorie einer sich von der geisteswissenschaftlichen Bildungsdidaktik abhebenden Geschichtsdidaktik ab Ende der 1960er-Jahre andererseits eher unverbunden denn aufeinander bezogen verliefen. Und dies, obwohl Gedenkstätteninitiativen durchaus darauf zielten, Gedenkstätten nicht nur als Denkmale und Orte des Opfergedenkens und der Trauer zu verstehen und zu gestalten, sondern auch als historisch-politische Lernorte und obwohl Lehrer und Geschichtsdidaktiker über Lernen am Nationalsozialismus in der Schule immer wieder nachdachten.
In seinen Wirkungen nicht zu unterschätzen ist der Siegeszug kulturwissenschaftlich geprägter Erinnerungs- und Gedächtniskonzepte, wie er sich seit den 1970er-Jahren nicht zuletzt in Frankreich verbreitete. Die unkritische Rezeption solcher Konzepte ließ den elementaren Unterschied zwischen verhaltensrelevantem historischen Lernen, Begreifen und Urteilen und Erinnern in den Hintergrund treten. Im Zentrum dieser Diskurse stand weniger die Frage nach der Entwicklung quellengestützten, methodisch gesicherten, reflexiven Geschichtsbewusstseins als vielmehr die Funktion und der Nutzen des Erinnerns für kollektive Formen von Gedächtnis und Identität. Es ging also um den Zusammenhalt von Gruppen und Gesellschaften – nicht um Fragen von Geschichte als reflektierte Selbstbeunruhigung und um eine Historisierung von Identitätsdenken, das immer auch Gewaltpotenziale in sich birgt.
Aus dem Blick gerieten, konkreter gesagt, die der Ausbildung kritischem, reflexivem Geschichtsbewusstsein entgegenstehenden Positionen zweier der wichtigsten Referenzautoren dieser Zeit: Maurice Halbwachs und Pierre Nora. Weitgehend unbeachtet blieb in Bezug auf Halbwachs, dass sein Radikalkonstruktivismus avant la lettre Erinnerung von historischer Erfahrung im Kern theoretisch entkoppelte und das sozial konstruierte Gedächtnis zwangsläufig durchmachtetes Gedächtnis sein musste, auch wenn es seine Durchmachtung verschattet. Die Rezeption von Pierre Noras Konzept der lieux de mémoire unterschlug dessen kompensatorische Intention, das vermeintlich von lebendigem Geschichtsbewusstsein nicht mehr getragene französische Nationalgedächtnis als Gemeinschaftsgarant durch Erinnerung zu revitalisieren. Aus den Augen geriet, dass überindividuelles Erinnern an geteilte, ähnlich verarbeitete und gedeutete Erlebnisse und Erfahrungen gebunden ist. Darauf hat Reinhart Koselleck besonders eindringlich – und in ideologiekritischer Absicht – aufmerksam gemacht. Es gebe, so Koselleck, »kein Subjekt, dass sich kollektiv zu erinnern fähig wäre. In Wirklichkeit handelt es sich um ein sprachlich generiertes Referenz-Subjekt – das Volk, die Klasse, der Staat, die Franzosen, die Polen und so weiter und so fort – und um kein gemeinschaftliches Handlungssubjekt, das sich seiner Taten und Leiden erinnern könnte. Die von Durkheim und Halbwachs und anderen Soziologen beschworenen Kollektiva mit gemeinsamer Erinnerung oder gemeinschaftlichem Gedächtnis sind sprachliche Konstrukte, quasi religiöse Ideologeme, die die unio mystica einer Glaubensgemeinschaft in nationale Referenz-Systeme überführen sollen. Befragen wir sie ideologiekritisch, stoßen wir nicht auf kollektive Erinnerungen (…), sondern auf kollektive Bedingungen der je eigenen Erinnerungen.«[4]
Dies ernst genommen erscheinen kollektive Erinnerung und kollektives Gedächtnis weniger als natürliche Gebilde a priori harmonierender, gleichgerichteter Erinnerungen sondern vielmehr als – und das ist mit Durchmachtung gemeint – soziale und politische Konstruktion und Rhetorik von tonangebenden Gruppen und Medien, die selbstverständlich auch aktuellen Hegemonie-, Macht- und Herrschaftsinteressen folgen.
Sowohl die skizzierte Parallelität und Unvermitteltheit von Konzepten und Diskursen als auch die idealisierende Rezeption von Halbwachs und Nora hat von wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Seite dazu beigetragen, die durch ihre Verknüpfung mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit vermeintlich ausschließlich kritisch aufgeladenen Formeln von Erinnerung und Erinnerungskultur für affirmative geschichts- und identitätspolitische Zwecke zu öffnen und verwendbar zu machen. Außerdem spielt in diesem Zusammenhang die Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten eine besondere Rolle. Theorie wurde hier gleichsam direkt in (Geschichts-)Politik übersetzt. Denn die Überwindung der DDR als Staat und die damit verbundene nationale Rekonstitution der Bundesrepublik haben die geschichtspolitische Hinwendung zu identitätsstützender, weniger selbstkritischer denn den Erfolg der nationalstaatlichen Entwicklung absichernden, feiernden Erinnerungskultur spürbar vorangetrieben. Dieser Prozess soll im Folgenden an drei Reden von drei Bundespräsidenten aus Anlass des Endes des Zweiten Weltkriegs exemplarisch vor Augen geführt werden.
Es handelt sich um die Reden von Richard von Weizsäcker 1985, Roman Herzog 1995 und Horst Köhler 2005. Richard von Weizsäcker hatte in seiner als bahnbrechend wahrgenommenen Ansprache am 8. Mai 1985 in eigenwilliger, schiefer Bezugnahme auf die jüdische Mystik erklärt, »das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung« und brachte dabei Erinnerung, moralische Läuterung, deutsch-jüdische Versöhnung und intergenerationelle sowie innergesellschaftliche Aussöhnung in der Bundesrepublik in einen historisch-metaphysischen Zusammenhang. Roman Herzog hingegen benutzte zehn Jahre später nicht ein einziges Mal das Wort Erinnerung. Für ihn lag die Geschichte des nationalsozialistischen Deutschlands weit zurück und konnte als abgeschlossen gelten. Denn – so Herzog – mit dem 8. Mai 1945 sei das »Tor zur Zukunft aufgestoßen« worden. Einer Zukunft, die sich in der Bundesrepublik und in Westeuropa als »Insel des Friedens, der Freiheit und des Wohlstandes« ausgeprägt und erfüllt hatte; einer Zukunft, die es nur mehr galt, nach Osten auszudehnen.
Den Topos einer abgeschlossenen Vergangenheit, den Topos einer neuen Zeit, eines endgültig anderen Deutschland führte schließlich Horst Köhler wiederum 10 Jahre später in der Formulierung zu Ende: »Deutschland ist heute nicht nur äußerlich ein anderes Land als vor sechzig Jahren. Unser Land hat sich von seinem Inneren her verändert. « Zuvor hatte Köhler allerdings das mit dem Nationalsozialismus über Europa gekommene Grauen plastisch geschildert. Verschwiegen hat er auch nicht, dass heftige innergesellschaftliche Konflikte um Geschichte und Aufarbeitung der NS-Vergangenheit den deutschen Veränderungsprozess begleitet haben. Aber auch sie sind schlussendlich aufgehoben und harmonisiert im glücklichen Ausgang der Geschichte, im von den Schlacken der Vergangenheit geläuterten Deutschland. Was als Aufgabe bleibt, ist nach Köhler nur mehr eine antiquarische Pflicht, nämlich: »das Wachhalten der Erinnerung « verstanden als Weitergabe der Erinnerungen der Zeitzeugen von Generation zu Generation. Zu den relevanten Zeitzeugen zählen dann allerdings nicht nur die von Deutschen des »Dritten Reichs« Verfolgten, die Opfer des nationalsozialistischen Zivilisationsbruchs, sondern alle, die in dieser Zeit gelitten haben.
Der Preis solcher Selbstzufriedenheit ist hoch: Potenziell relativierende Multiperspektivität und historisch entkernte Pietät gehen Hand in Hand mit Leidanklage ohne umfassende und konkrete Ermittlung der Leid verursachenden Akteure, ihrer Antriebe und Interessen und der sie begünstigenden politischen, moralischen, rechtlichen Umbrüche und Kontexte. Dagegen ist festzustellen, dass noch so gut gemeinte Identifikation mit der Erinnerung von Anderen, dass die identifizierende Übernahme und Weitergabe von Erinnerungen geradezu auf das Gegenteil von reflexivem Geschichtsbewusstsein hinauslaufen muss.
»Geschichtsbewusstsein«, so Theodor Schieder 1974, »meint die ständige Gegenwärtigkeit des Wissens, dass der Mensch und alle von ihm geschaffenen Einrichtungen und Formen seines Zusammenlebens in der Zeit existieren, also eine Herkunft und eine Zukunft haben, dass sie nichts darstellen, was stabil, unveränderlich und ohne Voraussetzungen ist.«[5] Geschichtsbewusstsein – Schieder betont hier insbesondere das Merkmal des Historizitätsbewusstseins – steht in geschichtsdidaktischer Hinsicht[6] gerade nicht für die Identifikation mit auf welche Weise auch immer zustande gekommenen oder wie auch immer verfassten Aussagen über bzw. Bildern von Vergangenheit. Geschichtsbewusstsein steht vielmehr für das empirisch gehaltvolle Verständnis der Wirkung von Vergangenheit auf Gegenwart, steht für das Begreifen der Ursachen und Prozesse, der Wirkungen und Wechselwirkungen, die Zukunft und Gegenwart aus Vergangenheit entstehen lassen. Anders gesagt, Geschichtsbewusstsein ist Bewusstsein davon, wie die drei Zeitdimensionen miteinander verknüpft sind infolge menschlichen Handelns in Verbindung mit Rahmenbedingungen und Strukturen, im Spannungsfeld von Intentionalität und Kontingenz. Merkmale von reflexivem Geschichtsbewusstsein bestehen dabei nicht zuletzt in der Fähigkeit, Fragen an Geschichte und an konkrete Ausprägungen von Geschichtsbewusstsein stellen zu können. Reflexives Geschichtsbewusstsein beweist sich durch das Vermögen, Geschichte, Geschichtsdeutungen, historische Sinn- und Identitätsangebote – oder -zumutungen – zu hinterfragen und in ihrer Genese aufschließen und erschließen zu können. Eine entscheidende Voraussetzung dafür ist die Fähigkeit, die Dimensionen der Zeit sowohl unterscheiden zu können als auch sich ihrer inneren Verwobenheit bewusst zu bleiben: nicht ohnmächtig oder in blinder Faszination in Geschichte – und Geschehen – eingespannt, sondern als Voraussetzung dafür, trotz Einspannung reflexiv Distanz zu gewinnen und dabei Einsicht und handlungsrelevante Orientierung an durchgearbeiteter historischer Erfahrung zu gewinnen. Genau davon aber entbindet das Ersetzen von Geschichtsbewusstsein durch Erinnerung und Erinnerungstradierung und tut damit selbstreflexiver demokratischer Kultur – gewollt oder ungewollt – einen Bärendienst.
Dieser Bärendienst hat gravierendere Folgen, da Erinnerungskultur und Politik mit der Erinnerung schon strukturell miteinander verkoppelt sind. Ist demokratische Kulturpolitik gerade dadurch gekennzeichnet, dass Politik Rahmenbedingungen schafft, aber keine Inhalte vorgibt, so ist diese Trennung im Feld einer »Erinnerungskulturpolitik« partiell aufgelöst. Der Rahmen – etwa eine Haftstätte der DDR-Staatssicherheit, aus der eine Gedenkstätte werden soll oder ein ehemaliges KZ – sind zwangsläufig gleichzeitig Rahmen und Inhalt, selbst dann, wenn der Inhalt nach Gründung der Einrichtung politikferner genauer bestimmt und entwickelt wird. Dies müsste eigentlich zu grundsätzlichen Überlegungen führen, wie der politische Zugriff auf Erinnerung und Geschichtsbewusstsein so gering wie möglich gehalten werden kann – etwa durch institutionell verankerte geschichtswissenschaftliche Gegengewichte.
Es findet sich aber auch die gegenteilige Auffassung, nicht nur bei Norbert Lammert. Für ihn gehört zu den herausragenden Aspekten dieses Themas, »daß es in einer für die Kulturpolitik im Ganzen eher untypischen Weise eine unmittelbare staatliche Verantwortung impliziert. (…) Wenn es ein Thema gibt, bei dem sich der Staat, die Politik nicht allein auf die Schaffung von Bedingungen zurückziehen kann, sondern ausdrücklich oder heimlich – manchmal auch unheimlich – selber den Gegenstand dessen prägt, um was es geht, dann ist es der Bereich der Erinnerungskultur.«[7] Erinnerungskultur ist so gesehen Arena und Produkt offen oder verdeckt durchmachteter Aushandlungsprozesse und Kompromisse zu Geschichtsbildern unter mehr oder minder intensiver Beteiligung von Historikern – und dies längst nicht nur auf nationaler Ebene, wenn man an das Stockholm International Forum on the Holocaust im Jahr 2000 oder an das Europäische Parlament als geschichts- und erinnerungspolitischen Akteur denkt.[8]
Die Folge sind quasi halbamtliche Geschichtsbilder, wie sie etwa als Präambeln der Gedenkstättenförderkonzeption des Bundes oder den Gedenkstättenstiftungsgesetzen vorangestellt sind. Das Aggregat für die Verschiebung von Geschichte hin zur Erinnerung, für die politische Aushandlung von historischer Erinnerung, waren die beiden vom Bundestag eingesetzten Enquetekommissionen zu Aufarbeitung der SED-Diktatur 1992 bis 1998.[9] Die Dominanz von Erinnerung und unhinterfragter Zeitzeugenschaft gegenüber Historie und Geschichtsbewusstsein ist durch sie – bei allen Verdiensten – quasi politisch-moralisch legitimiert und zum Standard geworden. Wie sehr sich dabei die Gewichte zwischen Politik und Historie, zwischen Geschichte und Erinnerung im Bewusstsein von Abgeordneten verschoben haben, verdeutlichen Redebeiträge aus der Parlamentsdebatte vom 21. Februar 1992 zur Einrichtung der ersten Kommission wie auch die Vorworte von Rita Süssmuth und Wolfgang Thierse als damalige Bundestagspräsidenten zu den beiden mehrbändigen Dokumentationen der Arbeit der Enquetekommissionen. Hieß es seitens der Grünen im Februar 1992 noch: »Der Bundestag betrachtet es als Teil seiner Verantwortung, zur politischen und historischen Aufarbeitung der DDR-Geschichte beizutragen,« formulierte beispielsweise die SPD bereits weniger zurückhaltend und zweideutig: »Unabhängig von anderen Initiativen gesellschaftlicher Institutionen trägt der Deutsche Bundestag als das höchste Gremium mit Abgeordneten aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung für die Aufarbeitung dieser Geschichte.«[10] Und im Gegensatz zu Rita Süssmuth, die sich noch verpflichtet gesehen hatte, in ihrem Geleitwort explizit festzustellen, dass Politik Geschichtswissenschaft nicht bevormunden wolle und dürfe, spielte Geschichtswissenschaft im Geleitwort von Wolfgang Thierse bereits keine Rolle mehr. Es ging nur mehr um Erinnerung.
Die Abwendung von Geschichte und die Hinwendung zur Erinnerung ist, das habe ich eingangs bereits angedeutet, kein singulär deutsches Phänomen. Und ich will trotz der notwendigen Hinweise auf die Durchmachtung von Gedächtnis und Erinnerung auch nicht darauf hinaus, dass die Hinwendung und Bevorzugung von Erinnerung politisch unmittelbar dekretiert und von oben nach unten durchgestellt worden sei. Eine solche Vorstellung griffe, bei aller zu beobachtenden hemdsärmeligen Geschichtspolitik[11],
zu kurz. Die »Überflutung der Geschichte mit Erinnerung« (Jacques Le Goff) vollzog sich transnational und entsprang ebenso konservativen wie progressiven Strebungen, die sich nicht selten durchmischten. Auf die vielfach diskutierten Ursachen und Erklärungen kann ich hier nur kursorisch eingehen. So gerieten traditionelle Geschichtsdarstellungen unter den Druck von Gruppen, deren Geschichte offizielle Quellen ausblendeten oder verzerrten und die deshalb die »Spuren einer zerstörten oder beschlagnahmten (kolonialisierten) Vergangenheit suchten und ans Licht brachten und denen Erinnerung deshalb eine wichtige Quelle und ein Akt der (nachträglichen) Anerkennung des und der Marginalisierten war.«[12] Auch das öffentliche, anfänglich in der Bundesrepublik kaum erwünschte Erinnern von Überlebenden der Konzentrations- und Vernichtungslager gehörte über einen langen Zeitraum in dieses Feld der Gegenerinnerungen.
Joachim Ritter, Hermann Lübbe und Odo Marquard schrieben Kultur – und damit Gedächtnis und historischer Erinnerung – explizit kompensatorische Funktionen zu. Ihnen zufolge galt es, den durch forcierte Modernisierung beschleunigten Untergang überkommener Herkunfts- und Erfahrungswelten und die damit verbundenen Vertrautheits-, Stabilitäts- und Identitätsverluste symbolisch zu kompensieren.[13] Zudem war Geschichte selbst unsicher geworden, und zwar auf beiden, im Wort verschränkten Ebenen des Begriffs. Infolge des Zerschellens geschichtsphilosophischer, geschichtsteleologischer Meistererzählungen spätestens an den Erfahrungen des »extremen 20. Jahrhunderts« (Eric Hobsbawm) waren Verlauf und Ziel der Geschichte – verstandenen als Fortschritt, als unaufhaltbare Modernisierung und Verbesserung der Lebensumstände oder als endgültige Befreiung der Menschheit von Unterdrückung und Not – zweifelhaft und unsicher geworden. Gleichzeitig sah sich der positivistisch verankerte Wahrheitsbegriff der Geschichtswissenschaft durch ebenfalls im Kontext der Postmodernediskussion angestoßene erkenntnistheoretische und präsentationslogischpoetologische Reflexionen infrage gestellt.[14]
Der Erinnerung war hingegen – wie eingangs umrissen – im Verlauf der Auseinandersetzungen um die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik eine besondere Aura von Wahrhaftigkeit zugewachsen, eine auratische Aufladung, ohne die Erinnerung kaum zur öffentlichen Pathosformel geworden wäre. Deren Attraktivität lag und liegt gerade in ihrer vielversprechenden Überdeterminierung: von emanzipatorischem Gegengedächtnis bis hin zu Traditionsbewusstsein, von einer kriminologisch-juristischen Wahrheitssemantik bis hin zu einem kathartisch-tiefenpsychologisch konturierten Wahrheitsbegriff, von religiös und theologisch inspirierten Wahrhaftigkeitsansprüchen und Erlösungsvorstellungen bis hin zur Verschränkung von Geschichte, Geschichtsaneignung und Wertbildung. So verstand Felix Messerschmidt bereits 1963 unter Erinnerung ein Geschichtsbewusstsein, das an Begebenheiten zurückgebunden ist, die »prägende sittliche Einsichten« ermöglichen.[15]
Gegen diesen Nimbus und gegen die auf ihn in so unterschiedlicher Weise gerichteten Interessen konnte sich eine Warnung wie die von Jacques Le Goff vor der Überschwemmung der Geschichte durch Erinnerung in Deutschland kaum Gehör verschaffen. 1992 – beinahe zeitgleich zu Pierre Noras »Geschichte und Gedächtnis« und zur Taschenbuchausgabe von Maurice Halbwachs »Das kollektive Gedächtnis« erschienen – ging Le Goffs deutlicher Warnruf weitgehend unter: »Naive Tendenzen der jüngsten Zeit scheinen beinahe das eine mit dem anderen gleichzusetzen, ja, in gewisser Weise der Erinnerung den Vorzug zu geben, weil sie angeblich authentischer und ›wahrer‹ ist als die Geschichte, die künstlich sei und vor allem eine Manipulation der Erinnerung darstelle. (…) Doch die historische Disziplin, die den Wandel der Historiographie erkannt hat, muss nichtsdestoweniger nach Objektivität streben und auf dem Glauben an eine historische ›Wahrheit‹ begründet bleiben. Erinnerung ist ein Rohstoff der Geschichte. In Geist, Wort und Schrift stellt sie den Vorrat dar, aus dem die Historiker schöpfen. Da ihr Wirken meist unbewusst bleibt, ist sie in Wirklichkeit weit gefährlicheren Manipulationen durch die Zeit und durch die Gesellschaften, die denken, ausgesetzt als die historische Disziplin selbst. Im Übrigen speist die Disziplin ihrerseits die Erinnerung und tritt damit in den großen dialektischen Prozess von Erinnern und Vergessen ein, den Individuen und Gesellschaften durchleben. Der Historiker ist dazu da, um über dies Erinnern und Vergessen Rechenschaft abzulegen, um es in denkbaren Stoff umzuwandeln, um es zu einem Gegenstand des Wissens zu machen. Der Erinnerung einerseits den Vorzug zu geben hieße, in den unbeherrschbaren Strom der Zeit einzutauchen.«[16]
Nimmt man diese Überlegungen auf, dann lassen sich Erinnerung und Geschichtsbewusstsein einander weder dichotomisch gegenüberstellen noch voneinander absolut separieren. Sie treten vielmehr in ein spezifisches Verhältnis, dessen Bedeutung weniger für das Feld geschichtswissenschaftlicher und geschichtsdidaktischer Aufmerksamkeit und Theoriebildung reaktualisiert werden muss – denn dort wird dieses Verhältnis seit Längerem diskutiert – sondern für das Feld erinnerungskultureller und geschichtspolitischer Praxis. So sehr Geschichte und Geschichtsbewusstsein im »Schoß des Gedächtnisses« (Paul Ricoeur) entstehen, so sehr bleibt es Aufgabe von Geschichte und reflexivem Geschichtsbewusstsein, Erinnerung und Gedächtnis in ihrer Genese und Funktion zu erschließen, zu instruieren und zu weitern; anders gesagt: zur Reflexivität und Selbstreflexivität von Erinnerung beizutragen, zu ihrer Aufhebung in reflektiertem Geschichtsbewusstsein.
Es lohnt sich in diesem Zusammenhang, noch einmal blitzlichtartig auf die Geschichte der Aufarbeitung des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik zurückzublicken, und zwar auf jene Konzepte historisch-politischer Bildung, die avant la lettre der Bildung reflexivem Geschichtsbewusstsein zuarbeiteten. Nicht auf bloße Erinnerung zielten sie, sondern auf Lernen – Verstehen – Begreifen, auf »historisches Denkenlernen«[17], auf »geschichtliche Selbstbesinnung« als Beitrag zur Bildung demokratischen Bewusstseins und der substanziellen Verankerung der Demokratie in der Bundesrepublik. Ich zitiere Erich Weniger gerade aufgrund seiner ambivalenten Erscheinung. 1949 argumentierte er im Kontext der Wiedereinführung des Geschichtsunterrichts gegen Widerstände in der Lehrerschaft, sich mit dem Nationalsozialismus im Geschichtsunterricht auseinanderzusetzen – weil, so ein Vorwand, es noch an Quellen fehle – folgendermaßen: »Denn die geschichtliche Selbstbesinnung und der neue Glaube (Weniger meint hier: Begeisterung für die Demokratie, VK) erwachsen primär nicht aus Quellenforschung und methodischer Kritik der Wissenschaft, sondern aus dem Umfang und der geschichtlichen Erfahrung, die wir gewonnen haben oder jetzt gewinnen können. Diese geschichtliche Erfahrung gilt es zum Bewusstsein zu bringen und von solcher bewusst gewordenen und kritisch durchleuchteten Erfahrung her rücken dann die Daten der geschichtlichen Erinnerung unseres Volkes in ein neues Licht und in eine neue Ordnung.«[18]
Die selbstkritische Durcharbeitung historischer Erfahrung – nicht zuletzt in Gestalt gesellschaftlicher Konflikte – unter Einbezug zunehmend erschlossener Quellenbestände und immer umfassenderen Forschungs- und Erkenntnisständen bildete den Kern des gesellschaftlichen Lernprozesses, der zur Vorgeschichte heutiger Erinnerungskultur gehört. Ohne diesen Prozess politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzung mit konkreten Kontinuitäten und Nachwirkungen des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik wäre die substanzielle Verankerung der Demokratie nach 1945 kaum denkbar. Dieser zeitgebundene und auch generationell geprägte Prozess lässt sich als solcher nicht unendlich fortführen. Nicht nur, weil »historische Selbstbesinnung« ihren lebensgeschichtlichen, erfahrungsbezogenen Bezug verloren hat, sondern auch wegen des Erfolgs der selbstkritischen Aufarbeitung der Vergangenheit. Je weniger die Bundesrepublik politisch, rechtlich oder sozio-kulturell dem nationalsozialistischen Vorgänger entspricht, je größer der politisch-gesellschaftliche Abstand zu diesem Vorläufer erscheint, desto weniger relevant erscheint insbesondere für Jüngere die Beschäftigung damit.
Das heißt aber nicht, dass demokratische Gesellschaften auf kritische Selbstreflexion im Licht ihrer normativen Selbstverpflichtungen und im Rückblick auf die inhumanen, menschenfeindlichen Momente ihrer Geschichte in selbstorientierender, wertbildender Perspektive verzichten könnten. Allerdings kann aus den hier umrissenen Gründen das Medium solch geschichtsbewusster willentlicher Selbstbeunruhigung an Geschichte nicht Erinnerung sein bzw. Erinnertwerden als staatlich-politisch regulierter und durchwirkter Unterweisungsakt über den Sinn der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft – zumal mit affirmativ-teleologischer Tendenz. Reflexives Geschichtsbewusstsein sperrt sich schon strukturell gegen Teleologie und affirmative Geschichts- und Selbstgewissheit. Denn zu seinen Merkmalen gehört der doppelte Blick; der Blick, der nicht nur den Abstand zwischen Vergangenheit und Gegenwart auslotet bzw. den Unterschied zwischen beiden erfasst, sondern auch Nähe und Ähnlichkeit abwägt. Nicht, was gewesen ist, ist dann die Hauptfrage, sondern, was am Gewesenen relevant bleibt. Nicht moralisierendes Von-sich-weisen oder retrospektives Verurteilen ist dann das Lernziel, sondern begreifendes Lernen an Geschichte und historischen Erfahrungen im Sinne einer Selbstaufklärung über das, was man besser nicht tut, wenn Gesellschaften ihre Zivilität, ihre humane Substanz nicht verlieren sollen – auf der Ebene der politischen Ordnung und des Rechts, auf der Ebene der Bildung und Kultur, im Feld der Ökonomie und des Sozialen. Virulent bleibt dann beispielsweise das Wissen und die Erfahrung, dass Marktwirtschaft als solche moralisch indifferent ist, dass sozio-ökonomisch verursachte Angst irrational an zu Sündenböcken gemachten Menschen ausagiert werden kann oder dass Kultur und Barbarei in Gestalt der – ambivalenten – Moderne ineinander verschränkt sind und dass das Gewissen, wenn es bürokratisch zergliedert, arbeitsteilig auf- und rassistisch zerspalten wird, sehr rasch untergehen kann.
Die Aufgabe, die sich für mich zwingend aus den vorgestellten Befunden und Überlegungen ergibt, ist die Konzipierung einer Didaktik – paradox formuliert – geschichtsbewusster gefasster Fassungslosigkeit oder anders gesagt, einer Didaktik des historischen Lernens aus heilloser Geschichte. Es lässt sich nicht übersehen, dass der nicht zuletzt durch die Gedenkstättenförderkonzeption des Bundes ab 2000 möglich gewordene Ausbau der »Hardware« – in Gestalt der Gründung oder nachholenden Entwicklung von Gedenkstätten – einerseits und die Entwicklung und Diskussion von »Software« – in Gestalt didaktischer und methodischer Konzeptualisierung historischpolitischen Lernens aus menschenfeindlicher, heilloser Geschichte – deutlich auseinanderklaffen. Eine konsistente Theorie und Pragmatik gegenwartsrelevanten historischen Lernens aus heilloser Geschichte gibt es bisher nicht, weder in Deutschland noch in Europa oder in anderen Teilen der Welt. Der Begriff der heillosen Geschichte soll in diesem Zusammenhang allerdings nicht besagen, dass Geschichte einem metaphysischen – etwa göttlichen – Heilsplan folgte, oder dass die historische Entwicklung sich entsprechend von Gesetzen vollzöge, die Geschichte gleichsam automatisch auf ein humanes Ziel hinaus laufen ließen und die deshalb pädagogisch nur mehr aufgegriffen und verstärkt werden müssten. Was heillose Geschichte sei, kann im Gegenteil nur in einer Verbindung der Vergegenwärtigung historischer Erfahrungen und deren normativer Beurteilung erschlossen werden. Nur so lassen sich wünschenswerte historische Entwicklungen bestimmen und begründen. Allerdings tut sich damit auch eine zentrale Aporie des Lernens aus heilloser Geschichte auf. Die moralisch-politischen, handlungsorientierenden Normen, die durch das Lernen aus heilloser Geschichte (erst) gewonnen werden sollen, gehören zu den Voraussetzungen, um historische Geschehnisse, staatliche Ordnungen oder gesellschaftliche Verhältnisse als offen oder latent heillos, inhuman, menschenfeindlich zu beurteilen. Anders gesagt, das, was historisches Lernen bewirken soll, ist zugleich sein Apriori. Appellative normative Zielvorgaben wie Menschenrechts- oder Demokratieerziehung verdecken eher das bestehende Theoriedefizit einschließlich dieser Aporie, als dass sie bereits Lösungen sind. Die Entwicklung sich dieser Herausforderung bewusster didaktischer und methodischer Konzepte ist aber unabdingbar für die Förderung und Bewahrung einstellungs- und handlungsrelevanten Geschichtsbewusstseins jenseits von Zeitgenossenschaft und Historisierung. Fragen, die sich daraus ergeben, lauten etwa:
Worin besteht die fortdauernde Relevanz der nationalsozialistischen Vergangenheit in und für die Gegenwart konkret? Erfordert das Ende der Zeitgenossenschaft eine Neubestimmung bzw. Neugewichtung von partikularer und universeller Relevanz? Wie bestimmt und begründet man sowohl Relevanz wie auch die fortbestehende Verpflichtung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Erfahrung des Nationalsozialismus jenseits einer nationalgeschichtlich begründeten politischen Haftung?
Lässt sich zwischen sachlich begründeter Relevanz – etwa durch den Nachweis mentaler oder gesellschaftlicher Kontinuitäten – und einer gleichsam überhistorischen politischen und moralischen Relevanz der Geschichte und Erfahrung des Nationalsozialismus unterscheiden? Welche Folgen ergeben sich aus der jeweiligen Antwort für die politische Praxis?
Kann überhaupt aus Geschichte, insbesondere der Geschichte bewusstseins- und verhaltensrelevant konkret gelernt werden? Unter den Bedingungen beschleunigten historischen Wandels? Unter den Bedingungen spätestens an den Erfahrungen der Menschheitsverbrechen im 20. Jahrhundert zerbrochener metaphysischer oder teleologischer Geschichts- und Zukunftsgewissheit? Unter den Bedingungen von Kontingenz?
Wenn Geschichte keine Handlungsrezepte mehr liefert, wenn sich moralphilosophische Letztbegründungen menschlichen Handelns in universalistischer Perspektive als, wenn nicht fragwürdig dann doch als faktisch hintergehbar erwiesen haben, können dann dennoch historische Erfahrungen – »jenseits von Kant und Nietzsche« (Hans Jonas) – handlungsorientierende Maximen, Werte begründen, einsichtig machen oder stabilisieren? Oder soll man dazu eher skeptisch und lakonisch auf historisch aufgeklärten Egoismus – etwa im Sinne Adornos als elementares Interesse am Schutz des eigenen Körpers vor rassistischer Gewalt, vor Schmerzen und Leid – als Erstbegründung des Lernens aus heilloser Geschichte setzen? Was wären an Geschichte und historische Erfahrung rückgebundene pragmatische, lebensweltlich bedeutsame Varianten einer solchen Begründung?
Welche Aporien gehören zum Lernen aus heilloser Geschichte und wie geht man mit ihnen gesellschaftlich und pädagogisch um? Aporien wie denen: dass man von »Auschwitz lernen« kann, um sich zu Auschwitz zu bekennen; dass das Erinnerung begründende »Nie wieder« nach 1945 allenfalls begrenzt erfüllt worden ist; dass die Konfrontation mit heilloser Geschichte kognitive und affektive Widerstände evoziert; dass die Beurteilung von Geschichte als heilloser, inhumaner, menschenfeindlicher politisch-moralische Orientierungen voraussetzt, die durch das Lernen an heilloser Geschichte begründet und einsichtig werden sollen?
Welches Gewicht kommt dem Nicht-Heillosen – wie Widerstand oder tätiger Hilfe, – im Rahmen von heilloser Geschichte für das historische Lernen zu? Dürfen diese kontrastierenden Momente didaktisch begründet anders gewichtet werden, als sie in geschichtswissenschaftlicher Hinsicht gewichtet werden müssten?
Welche Folgen hat das Ende der Zeitgenossenschaft für das Verhältnis von Gedenken und historischem Lernen. Was heißt und wie gestaltet man Gedenken als Medium eingedenkender Erkenntnis?
Sind Demokratieerziehung, Menschenrechtserziehung oder Erziehung zum antitotalitären Konsens überhaupt angemessene, hinreichende und mit historischem Lernen konkret verzahnbare Zielbestimmungen der Gedenkstättenarbeit? Welcher Raum bleibt in ihrem Licht für eine Pädagogik der Fassungslosigkeit, die der in der Shoah aufgegipfelten Erfahrung des absolut Bösen als vollendete Sinnlosigkeit, als konkreter Erfahrung der Möglichkeit der absoluten Zerschlagung der Grundsolidarität mit dem Menschen als Mensch noch Raum lässt?
Und schließlich: Wie wären geschichtswissenschaftliche, geschichtsdidaktische oder erziehungswissenschaftliche Forschung anzulegen, die Gedenkstättenarbeit im hier umrissenen Sinn fördert? Wie sollte in Verbindung damit eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung für dieses Feld der Geschichtskultur – die es als solche bisher nicht gibt – aufgebaut sein?
Prof. Dr. Volkhard Knigge ist Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora sowie Lehrstuhlinhaber für Geschichte in Medien und Öffentlichkeit an der Friedrich-Schiller-Universität, Jena.
[1] Bei diesem Text handelt es sich um Weiterführung des gleichnamigen Aufsatzes in dem soeben erschienen Band: Volkhard Knigge (Hg.): Kommunismusforschung und Erinnerungskulturen in Ostmittel- und Westeuropa, Köln, Weimar, Wien 2013. Ich danke dem Akademieverlag für die Zustimmung zum Abdruck der entsprechenden Passagen.
[2] Kurt Scharf: Vorwort, in: Detlef Garbe (Hg.): Die vergessenen KZs? Gedenkstätten für die Opfer des NS-Terrors in der Bundesrepublik, Bornheim-Merten 1983, S. 21–22, S. 21.
[3] Dass sich eine ähnliche Entkopplung von Erfahrung und Erinnerung mittlerweile auch in Bezug auf die Auseinandersetzung mit der Diktaturgeschichte der DDR anbahnt, muss nicht eigens betont werden.
[4] Reinhart Koselleck: Der 8. Mai zwischen Erinnerung und Geschichte, in: Rudolf von Thadden, Steffen Kaudelka (Hg.): Erinnerung und Geschichte. 60 Jahre nach dem 8. Mai 1945, Göttingen 2006, S. 13–22, S. 15.
[5] Theodor Schieder: Geschichtsinteresse und Geschichtsbewusstsein heute, in: Carl J. Burckhardt (Hg.), Geschichte zwischen Gestern und Morgen, München 1974, S. 73–102, S. 78f.
[6]bDazu insbesondere Karl-Ernst Jeismann: Geschichtsbewußtsein als zentrale Kategorie der Geschichtsdidaktik, in: Ders. (Hg.): Geschichte und Bildung, Paderborn 2000, S. 46–72 sowie Bodo von Borries, Hans-Jürgen Pandel, Jörn Rüsen (Hg.), Geschichtsbewußtsein empirisch, Pfaffenweiler 1991.
[7] Norbert Lammert: Erinnerungskultur als staatliche Aufgabe. Bemerkungen zur Einleitung, in: ders. (Hg.) Erinnerungskultur, St. Augustin 2004 (4. Potsdamer Gespräche zur Kulturpolitik der Konrad-Adenauer-Stiftung am 16. und 17. Oktober 2004), S. 9–14, S. 9f.
[8] Günther Morsch: Geschichte als Waffe. Erinnerungskultur in Europa und die Aufgabe der Gedenkstätten, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 5/2010, S. 109–121.
[9] Enquete-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland«, 9 Bände, Baden-Baden/Frankfurt am Main 1995; Materialien der Enquete-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit«, 8 Bd., Baden-Baden/Frankfurt a.M. 1999.
[10] Enquete-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland«, Band 1: Anträge, Debatte, Bericht, Baden-Baden/Frankfurt/Main 1995, S. 8 bzw. S. 7.
[11] Exemplarisch sei hier an den heftig kritisierten Versuch einer Gruppe CDU-Bundestagsabgeordneter um Günter Nooke erinnert. Die Gruppe beabsichtigte, die im Rahmen der Enquete-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit (1995–1998) entstandene »Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes« zu revidieren. Am 17. Juni 2004 brachte sie dementsprechend ein die Unterschiede zwischen Nationalsozialismus DDR-Kommunismus verschleifendes »Gesamtkonzept für ein würdiges Gedenken aller Opfer der beiden Diktaturen« in den Bundestag ein. (Deutscher Bundestag, Drs. 15/3048) Siehe dazu: Kulturpolitische Mitteilungen. Zeitschrift der Kulturpolitischen Gesellschaft, H. 108, I/2005 (Erinnerungs- und Gedenkkultur), S. 34–51; Volkhard Knigge: Stellungnahme, in: GedenkstättenRundbrief 140 (2007), S. 36–45.
[12] Pierre Nora: Gedächtniskonjunktur, in: Transit – Europäische Revue 22 (2002), S. 18–31, S. 18.
[13] Dazu Joachim Küpper: Kanon als Historiographie – Überlegungen im Anschluss an Nietzsches Unzeitgemäße Betrachtungen, zweites Stück, in: Maria Moog-Grünwald (Hg.), Kanon und Theorie, Heidelberg 1997, S. 41–64.
[14] Roland Barthes: Der Diskurs der Geschichte (zuerst frz. 1967), in: Ders.: Das Rauschen der Sprache.Kritische Essays IV, Frankfurt am Main 2006, S. 149–163; Hayden White: Tropics of Discourse: Essays in Cultural Criticism, Baltimore 1978, deutsch unter dem Titel: Auch Klio dichtet oder die Fiktion des Faktischen: Studien zur Tropologie des historischen Diskurses, Stuttgart 1991.
[15] Felix Messerschmidt: Historische und politische Bildung. Die geschichtspädagogischen Erwägungen seit 1950 – die Folgerungen, in: Neue Sammlung. Göttinger Blätter für Kultur und Erziehung. Zweites Sonderheft der Neuen Sammlung. Gemeinschaftskunde und politische Bildung, herausgegeben von Heinrich Roth im Auftrage des Göttinger Instituts für Erziehung und Unterricht, S. 12–24, S. 18; Nachdruck in: Hans Süssmuth (Hg.): Geschichtsunterricht ohne Zukunft? Zum Diskussionsstand der Geschichtsdidaktik in der Bundesrepublik Deutschland, Band 2, Stuttgart 1972, S. 108–146, S. 117.
[16] Jacques Le Goff im Vorwort zur französischen Ausgabe seines Buches von 1988, Zitiert nach: Ders.: Geschichte und Gedächtnis, Frankfurt am Main, New York 1992, S. 11–15, hier S. 11 f. Le Goffs Buch war 1977 zuerst in Italienisch bei Einaudi erschienen und wurde erst 1992 bei Campus in der Übersetzung von Elisabeth Hartfelder auf Deutsch verlegt.
[17] Friedrich J. Lucas: Der Beitrag des Geschichtsunterrichts zur politischen Bildung, in: Gesellschaft – Staat – Erziehung. Blätter für politische Bildung und Erziehung, 10. Jg. (1966), S. 381–395, S. 391.
[18] Erich Weniger: Neue Wege im Geschichtsunterricht, Frankfurt am Main 1949, S. 16.