Im Dezember 2004 erhielten 585 ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der Ukraine, Russland, Weißrussland, Lettland und Litauen, mit denen der Freundeskreis KZ-Gedenkstätte Neuengamme im Rahmen des Hamburger Besuchsprogrammes für ehemalige ZwangsarbeiterInnen in Kontakt steht, zusammen mit dem Weihnachtsgruß einen Fragebogen zu ihren Erfahrungen mit der Praxis der Entschädigung (Antragstellung und Auszahlung). Da Fragen und Probleme die Entschädigung betreffend in der Korrespondenz mit den ehemaligen Zwangsarbeiter/-innen immer präsent waren (und teilweise auch noch sind), wollten wir versuchen, uns mit Hilfe des Fragebogens einen umfassenderen (wenn auch nicht repräsentativen) Überblick über die Erfahrungen der ehemaligen Zwangsarbeiter/-innen zu verschaffen. Mitte 2005 lagen 173 ausgefüllte Fragebögen vor, davon 62 aus der Ukraine, 55 aus Weißrussland, 25 aus Russland, 21 aus Lettland, 11 aus Litauen.
Die Fragen bezogen sich vor allem darauf, über wen die ehemaligen Zwangsarbeiter/-innen über die Entschädigung erfahren hatten, durch wen sie während des Antragsverfahrens Informationen und Hilfestellung erhielten, ob sie sich ausreichend über alle Bedingungen des Verfahrens informiert fühlten, ob sie ihrer tatsächlichen Situation als Zwangsarbeiter/-in entsprechend eingestuft wurden und schließlich, ob die Auszahlung ohne Probleme erfolgte.
Informationen
Aus allen Fragebögen wurde deutlich, dass den Massenmedien (Zeitungen, Radio, Fernsehen) eine wichtige Rolle bei der Informationsverbreitung zukam, insbesondere zum Zeitpunkt der Einrichtung des Entschädigungsverfahrens. Weitere wichtige Informationsquellen waren Verwandte und Freunde (wobei anzunehmen ist, dass diese die Informationen großteils auch aus den Massenmedien hatten). Seltener genannt wurden Verbände ehemaliger Verfolgter, Behörden oder die Stiftungen.
Hilfe bei der Antragstellung
Nur ganz wenige ehemalige Zwangsarbeiter/-innen beklagten, dass sie bei der Antragstellung gar keine Hilfe hatten. Einige konnten die Anträge ohne Hilfe ausfüllen, da sie alle nötigen Unterlagen beisammen hatten. Andere erhielten Unterstützung von ihren Kindern oder von Verfolgtenverbänden. Die weitaus meisten der Befragten gaben an, dass sie Hilfestellung erhielten von den MitarbeiterInnen der Stellen, wo sie die Anträge einreichen mussten. In Orten, in denen die jeweiligen Nationalen Stiftungen keine regionalen Niederlassungen haben, waren meist die Sozialbehörden für die Antragsteller/-innen zuständig.
»In unserem Rathaus gab es eine Abteilung, die sich mit dem Ausfüllen der Papiere beschäftigt hat.« (Herr A., Weißrussland)
»Die Filiale der Stiftung auf der Krim hat die Listen der ehemaligen Häftlinge (und Zwangsarbeiter) vom Wehrkommissariat bekommen. Jeder von ihnen wurde per Brief in die Stiftung eingeladen, um den Fragebogen auszufüllen. Ich habe erzählt, und der Mitarbeiter der Stiftung hat den Fragebogen ausgefüllt.« (Herr S. Ukraine)
Nachweisbeschaffung
Viele Antragsteller/-innen hatten bereits in den 90er Jahren, als zum ersten Mal Gelder an ehemalige Zwangsarbeiter/-innen ausgezahlt wurden, ausreichend Papiere zusammen getragen, mit denen sie auch jetzt ihre Zwangsarbeit beweisen konnten.
Da in vielen Fällen Bescheinigungen von einheimischen, d.h. früheren sowjetischen Archiven ausreichten, um die Zwangsarbeit in Deutschland zu belegen, war es vielen Betroffenen möglich, quasi »vor Ort« die fehlenden Papiere zu beschaffen.
»Ich hatte eine Bescheinigung vom KGB in Brest, diese Bescheinigung gilt als Bestätigung der Zwangsarbeit.« (Frau B., Weißrussland)
Schwieriger war es für diejenigen, die noch Unterlagen beschaffen mussten, z.B. um zu beweisen, dass sie in Deutschland in der Industrie eingesetzt oder aber in einem Straflager (Arbeitserziehungslager) gewesen waren. Die Aussagen sind sehr unterschiedlich hinsichtlich der Hilfestellung, die sie dabei erhielten.
»Der Mitarbeiter der Stiftung riet mir, mich an den Bürgermeister der Stadt (Deutschland) zu wenden.« (Frau G., Ukraine)
»Alle Papiere habe ich selbst in den Archiven beantragt, die Stiftung hat mir dabei überhaupt nicht geholfen.« (Frau S., Russland)
Informationen über die Modalitäten des Antragsverfahrens und der Auszahlungen
Insgesamt gab mehr als die Hälfte der Befragten an, über genügend Informationen verfügt zu haben. Allerdings ließ sich feststellen, dass die ehemaligen Zwangsarbeiter/-innen in der Ukraine häufiger angaben, gut informiert zu sein als diejenigen aus Weißrussland, Russland, Lettland und Litauen.
Die folgenden Punkte verweisen auf die Bereiche, in denen es Probleme oder noch offene Fragen gab.
Nicht immer war bekannt, dass Insassen eines Arbeitserziehungslagers eine höhere Entschädigung zusteht; anscheinend ist diese Information von den zuständige Stellen nicht kommuniziert worden.
»Man sagte mir in der Stiftung nichts davon, dass man auch eine Entschädigung für das Straflager bekommt. Darüber habe ich erst von Sina (Verband ehemaliger Verfolgter) erfahren.« (Herr S., Ukraine)
Unverständlich ist außerdem jenen, die eine Zeit in einem Gefängnis in Deutschland verbringen mussten, warum die Gefängnishaft nicht bei den Entschädigungszahlungen berücksichtigt wird.
»Ich war im Gefängnis der Gestapo. Ich habe mich dort bis zum 7. Monat meiner Schwangerschaft aufgehalten. Man sagte mir, dass ich kein Recht auf Zuzahlungen habe. … Warum wurde mein Leiden bei der Auszahlung nicht berücksichtigt? … Sie wissen alle, was die Gestapo ist und welche Bedingungen dort herrschten.« (Frau D., Ukraine)
Unkenntnis herrschte (und herrscht) bei einem Teil der ehemaligen Zwangssarbeiter/-innen bezüglich der Geldsummen, die ihnen, ihrer jeweiligen Tätigkeit entsprechend, zustehen.
»Es gab Informationen, wo auch die Summen angegeben wurden. Aber dann ist die Summe kleiner geworden. Man erklärte es damit, dass es für die Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft gebraucht würde.« (Frau N., Ukraine)
»Ich habe keine genauen Informationen darüber, wieviel Geld pro Person aus Deutschland überwiesen wurden, ich habe das bekommen, was mir die Bank überweisen hat. Ich würde gerne diese Informationen und konkrete Zahlen bekommen.« (Herr R., Weißrussland)
Aus Weißrussland wurde einige Male Unverständnis darüber geäußert, dass innerhalb des eigenen Landes verschleppte Personen mehr Geld erhalten würden als jene, die nach Deutschland deportiert wurden. Kritisch angemerkt wurde außerdem, dass die Dauer des Zwangsarbeitseinsatzes in Deutschland nicht berücksichtigt wurde bei der Höhe der Entschädigung:
»Ich wurde am 14. 10. 1942 von den Deutschen nach Deutschland verschleppt und einige aus meinem Dorf wurden am Ende des Krieges verschleppt, jetzt bekommen alle das gleiche. … Wären Sie damit einverstanden?« (Herr S., Weißrussland)
Über den Hintergrund der Verzichtserklärung, die alle Antragsteller/-innen unterschreiben mussten, scheint in den meisten Fällen nichts genaues mitgeteilt worden zu sein. So lassen sich Reaktionen ehemaliger Zwangsarbeiter/-innen erklären, die glauben, sie hätten mit ihrer Unterschrift auch auf das Recht verzichtet, Widerspruch gegen eine zu Unrecht erfolgte Einstufung einzulegen oder gar ihren Anspruch auf die zweite Rate der Entschädigung abgetreten.
»Ich habe den Verzicht auf weitere Ansprüche unterschrieben, weil die deutsche Stiftung so einen persönlichen Brief von allen Antragstellern benötigte.« (Frau K., Weißrussland)
»Entweder man hat unterschrieben und Geld bekommen oder man bekam kein Geld. Ich musste unterschreiben.« (Herr I., Russland)
Auszahlungen
Die Auszahlung wurde bis auf wenige Fälle als problemlos beschrieben. Die Betroffenen wurden in der Regel aufgefordert, in die Bank zu kommen und dort ihr Geld in der Währung ihrer Wahl in Empfang zu nehmen.
»Alles verlief ohne Probleme, ohne dass man irgendwelche Gebühren zahlen musste. Nach Wunsch wurde das Geld in der ausländischen Währung ausgezahlt.« (Frau D., Russland)
Selten wurde der Verdacht geäußert, dass die Banken beim Festsetzen des Wechselkurses zu ihren eigenen Gunsten gehandelt haben oder dass die ehemaligen Zwangsarbeiter sich gezwungen fühlten, dass Geld bei der gleichen Bank anzulegen, bei der sie es erhielten.
Fazit
In vielen Briefen und Fragebögen wurde quasi zwischen den Zeilen deutlich, dass viele Betroffene den bürokratischen Vorgang der Antragstellung und der Bescheiderteilung nicht hundertprozentig durchschauten. Deshalb wurden Fristen nicht eingehalten und zustehende Rechte nicht eingefordert. Großes Misstrauen wurde den einheimischen Behörden und Banken entgegengebracht; teilweise war dieses Misstrauen durchaus auf reale Erfahrungen gestützt: während der ersten Auszahlungen in den 90er Jahren wurden Hunderttausende von DM veruntreut. Erstaunlich war auch, dass in einigen Fällen, in denen sich ehemalige Zwangsarbeiter darüber beklagten, nicht richtig eingestuft worden zu sein, eine entsprechende Nachfrage und Bitte um Überprüfung bei der Stiftung in Berlin ergab, dass die Fälle der Betroffenen teilweise schon vor zwei Jahren zu deren Gunsten entschieden worden waren. Wie sind solche Missverständnisse zu erklären: mangelnder Informationsfluss? Unverständliche Bürokratensprache? Nachlassende Auffassungsgabe der alten Menschen?
Generelle Kritik an der Entschädigungszahlung wurde kaum geäußert. Eher war die Dankbarkeit beschämend, mit der die alten Menschen ihre Freude über die finanzielle Hilfe bekundeten.
»Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Hilfe, dank der wir ein bisschen Anerkennung in unserem Land bekommen haben, bedanken. Ehrlich gesagt, es ist zu spät. Aber trotzdem vielen Dank.« Frau D., Russland)
Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten in Osteuropa sind die Entschädigungszahlungen eine momentane wichtige Hilfe, aber strukturell können sie an der schwierigen materiellen Situation der alten Menschen nichts ändern. Der Wunsch von Herrn G. aus Weißrussland ist deshalb nur verständlich: »Je höher die Summe der Entschädigung, desto besser.« Gleichzeitig fügt er an, dass viel erlittenes Leid durch die gezahlte Entschädigung nicht kompensiert wird: »Unsere Familie hat während des Krieges alles verloren: das Haus wurde verbrannt, alle Haustiere, die Bienen, der Garten wurde vernichtet. Und dafür haben wir keine Kopeke weder von Deutschland noch von unserem Heimatland bekommen.« Und natürlich hat der Krieg insgesamt viel mehr Leid und viel mehr Verluste mit sich gebracht, als je finanziell aufgewogen werden könnte: Verlust von Familienangehörigen, Vertreibung, abgebrochene Schulbildung, dazu für die ehemaligen Zwangsarbeiter/-innen der Makel, in der eigenen Heimat noch bis in die 80er Jahre hinein als Verräter, die für den Feind gearbeitet hätten, angesehen zu werden.
Die Auszahlungen der Entschädigung werden vermutlich bis auf wenige Ausnahmen im Jahr 2005 zu Ende gehen. Der größte Wunsch vieler ehemaliger Zwangsarbeiter/-innen war es, beide Raten noch selbst in Empfang nehmen zu können, das Warten auf die Zahlung ist für viele am Ende ihres Lebens zu einem Ziel geworden. Welche Anspannung die ganze Prozedur für viele bedeutet hat, kommt in den erleichterten Worten von Frau S. aus der Ukraine zum Ausdruck: »Die langen Wartezeiten und die ganze Aufregung sind endlich vorbei.«
Trotz allem sind die Entschädigungszahlungen keine »Erfolgsgeschichte«, sie kamen zu spät und, wie Frau S. aus Weißrussland treffend formulierte: »Die Entschädigung entspricht nicht den seelischen und moralischen Kräften, die man verbraucht hat.«