Dr. Gerhard Klopfer – Ein »integrer und nobler Rechtsanwalt der alten Schule« ?

Wie sich ein Teilnehmer der Wannsee-Konferenz in der Bundesrepublik integrierte
08/2007Gedenkstättenrundbrief 138, S. 28-33
Markus Heckmann

Dr. Gerhard Klopfer lebte von 1956 bis zu seinem Tod völlig unauffällig als Rechtsanwalt in Ulm. Erst seine Todesanzeige, die am 2. Februar 1987 in der Ulmer Südwestpresse erschien, sorgte für Aufregung: »Wir trauern um Dr. jur. Gerhard Klopfer nach einem erfüllten Leben zum Wohle aller, die in seinem Einflussbereich waren.«[1] Keine verwerfliche Formulierung, hätte es sich bei Klopfer nicht um den ehemaligen Staatssekretär in Martin Bormanns Partei-Kanzlei gehandelt, der nun als letzter noch lebender Teilnehmer der Wannsee-Konferenz gestorben war.

Als »empörend« bezeichnete der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde Berlins, Hans Galinski, die Würdigung Klopfers, zumal in Berlin erst einige Tage zuvor der 45. Jahrestag der Wannsee-Konferenz begangen worden war. Die SPD-Fraktion im Ulmer Gemeinderat sah im Wortlaut der Todesanzeige eine Verhöhnung der Opfer des NS-Regimes und erstatte Anzeige wegen des Verdachts der »Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener«. Die Lokalzeitungen berichteten in den folgenden Tagen über die Vergangenheit des Rechtsanwalts, der 30 Jahre lang in Ulm gelebt hatte, »ohne groß aufzufallen«.[2]

»Einsatzbereiter und strebsamer SS-Führer mit sehr guten Kenntnissen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts«

Das Bild, das sich über Klopfer aus den Akten der Parteikanzlei[3] ergibt, zeigt ihn als absolut zuverlässigen und hochqualifizierten Funktionär, und als einen klassischen Vertreter der »Generation des Unbedingten«.[4] 1905 geboren, erlebte Klopfer als junger Erwachsener den durch die Inflation verursachten Niedergang der elterlichen Landwirtschaft in Schlesien und meldete sich als 18jähriger freiwillig zum Militärdienst. Als Student der Rechtswissenschaft in Breslau, Jena und Berlin schloss er sich dem Deutschen Hochschulring an und machte früh Bekanntschaft mit Weggefährten wie dem späteren Staatssekretär im Reichsinnenministerium Wilhelm Stuckart oder dem späteren Justitiar der SS und Reichsbevollmächtigten für Dänemark, Werner Best. Nach seinem Eintritt in die NSDAP im April 1933 arbeitete Klopfer kurzzeitig als Rechtsanwalt und Richter in Düsseldorf, kam im Dezember 1933 zum Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und wurde ein Jahr später zum Dienst bei der Preußischen Gestapo beurlaubt. 1935 wechselte Klopfer zum Stab des Stellvertreters des Führers[5], wo er innerhalb von nur sechs Jahren vom Oberregierungsrat zum Staatssekretär und Leiter der Abteilung III für staatliche Aufgaben aufstieg. Diese steile Karriere war für Klopfer nur möglich, weil in seinem Fall von den »Reichsgrundsätzen über die Einstellung, Anstellung und Beförderung der Reichs- und Landesbeamten« abgesehen wurde. Zu jung und noch nicht lange genug verbeamtet, wurde er dennoch befördert, »da Klopfer der persönliche Referent des Stabsleiters Bormann ist und sowohl Art und Umfang seiner Tätigkeit als auch die in Erfüllung seiner Obliegenheiten gezeigten Leistungen eine vorzugsweise Beförderung rechtfertigen«.[6] Parallel zu seinem Aufstieg in der Partei-Kanzlei wurde Klopfer in den Ehrenrängen der SS befördert und schaffte es bis zum SS-Gruppenführer. In seiner SS-Personalakte wird er als »einsatzbereiter und strebsamer SS-Führer mit sehr guten Kenntnissen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts« beurteilt. Diese brauchte Klopfer, denn zu seinen Aufgaben gehörte es, die Interessen der Partei beim Gesetzgebungsverfahren gegenüber den staatlichen Behörden durchzusetzen. So war er persönlich an Ausarbeitungen zu Durchführungsverordnungen der Nürnberger Gesetze beteiligt. Gerade bei der Judenverfolgung zeichnete sich die Partei-Kanzlei durch eine besondere Radikalität aus. So legte sie sich bei der Frage, wie mit »Judenmischlingen« umzugehen sei, Ende 1941 mit dem Reichsicherheitshauptamt (RSHA) auf die gemeinsame Linie fest, den Kreis der zu deportierenden »Fremdblütigen« möglichst weit zu fassen. Als Reinhard Heydrich auf der Wannsee-Konferenz vorschlug, Mischlinge 1. Grades, unter Berücksichtigung einiger Ausnahmen, den Juden gleichzustellen und mit in die Deportationen einzubeziehen, dürfte Klopfer wenig überrascht gewesen sein. Durchsetzen konnte sich das RSHA und die Partei-Kanzlei mit dieser Vorgehensweise jedoch nicht. In den letzten Kriegsjahren war Klopfer neben der Judenverfolgung vor allem mit Verordnungen zur Mobilmachung der Bevölkerung für den Kriegseinsatz und zur Lebensmittelversorgung der Reichsbevölkerung befasst.

Vom »war crime suspect« zum »Minderbelasteten«

In den Wirren des Kriegsendes schaffte es Klopfer unterzutauchen. Erst am 1. März 1946 wurde er von Agenten des Counter Intelligence Corps (CIC) in München mit falschen Papieren auf den Namen Otto Kunz festgenommen, zunächst ins Internierungslager Dachau eingeliefert und später in die Lager Ludwigsburg und Nürnberg-Langwasser überstellt. Klopfer wurde im »Wilhemstraßen-Prozess« als Zeuge befragt und zwischen März 1947 und Januar 1948 insgesamt zehn Mal von den amerikanischen Anklägern vernommen. Bei den Verhören, die meist der stellvertretende Chefankläger Robert Kempner führte, verhielt sich Klopfer geschickt. Er bestritt nichts, was die Ermittler ohnehin schon wussten und gab sich in allen anderen Angelegenheiten ahnungslos. Er behauptete, 1935 gegen seinen Willen zur Parteikanzlei abkommandiert worden zu sein und lediglich seine fachlichen Fähigkeiten seien der Grund für seine schnelle Beförderung gewesen. Alle politische Verantwortung habe bei seinem Vorgesetzten Martin Bormann gelegen. Mit dem Protokoll der Wannsee-Konferenz konfrontiert, behauptete Klopfer, sich an den Wortlaut, wie er im Protokoll festgehalten ist, nicht zu erinnern. Er sei immer davon ausgegangen, dass die Juden lediglich »umgesiedelt« werden sollten. Zu einer Anklage in Nürnberg kam es nicht. Die amerikanischen Anklagebehörden beendeten ihre Arbeit und übergaben den Fall Klopfer an die Nürnberger Spruchkammer. Diese stufte Klopfer als »minderbelastet« ein und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2 000 Mark und einer dreijährigen Bewährungsfrist, in der Klopfer nur einfacher beruflicher Tätigkeit nachgehen durfte. Zwar folgte die Spruchkammer in wesentlichen Punkten der Anklage, die Klopfer wegen seiner hohen Stellung als »Hauptschuldigen« verurteilen wollte. Letztendlich überwogen aber mildernde Umstände.

Klopfer konnte die Kammer unter anderem davon überzeugen, dass er seine Funktion dahingehend wahrgenommen habe, radikale Gesetzesvorhaben abzumindern. Als vermeintliche Beweise dafür reichte er zwei Duzend Eidesstattliche Erklärungen ein, die ehemalige Mitarbeiter aus der Partei-Kanzlei und Ministerien für ihn verfasst hatten. Traut man diesen Dokumenten, dann war Klopfer wohl so etwas wie ein Widerstandskämpfer. Wilhelm Stuckart z.B. schrieb: »Dr. Klopfer versuchte immer ausgleichend zu wirken und den radikalen Forderungen Bormanns die Schärfe zu nehmen. Auch in der Judenfrage nahm Dr. Klopfer stets einen gemäßigten, von Vernunft und Menschlichkeit bestimmten Standpunkt ein.«[7]

Ein »integrer und nobler Rechtsanwalt der alten Schule«

Während seiner Bewährungsfrist arbeitete Klopfer als Tischlergehilfe bei der Bau- und Möbelschreinerei Anton Hölzle in Altenstadt an der Iller. Seine ehemalige Sekretärin Emma Hölzle, die Schwiegertochter des Unternehmers, hatte ihm zu dieser Stelle verholfen. Gegen Ende seiner Bewährungsfrist bemühte sich Klopfer um eine Lizenz als Anwalt zunächst in Bayern. Das bayerische Justizministerium lehnte seinen Antrag jedoch ab, weil Klopfer sein Staatsexamen nicht in Bayern abgelegt hatte.

Mehr Glück hatte Klopfer beim Stuttgarter Justizministerium. Nachdem er seinen anwaltschaftlichen Probedienst in einer Memminger Kanzlei nachgeholt hatte, eröffnete er am 29. Februar 1956 eine Kanzlei in der Ulmer Innenstadt. In seinem Antrag zur Niederlassung hatte Klopfer wahrheitsgemäß Angaben zu seiner Vergangenheit bei der Partei-Kanzlei gemacht. Dass man im Stuttgarter Justizministerium darin keinen Grund sah, Klopfer eine Lizenz zu verweigern, verwundert nicht angesichts der politischen Stimmung in der Bundesrepublik der 50er Jahre. Die Durchführungsgesetzte des Grundgesetzartikels 131 ermöglichten Tausenden ehemaligen NS-Beamten die Rückkehr in den Staatsdienst und die vom Bundestag 1949 und 1954 verabschiedeten Straffreiheitsgesetze machten wesentliche Maßnahmen der alliierten Entnazifizierung rückgängig.

Das Nebeneinander von fortexistierenden national-konservativen Wirkungskreisen und neuen demokratischen Aufbrüchen, wie es in der Bundesrepublik der 50er Jahre bestand, lässt sich am Beispiel Ulms besonders gut aufzeigen.[8] Nachkriegsgründungen, die über die Grenzen Ulms hinaus Bekanntheit erreichten, waren die Volkshochschule und die Hochschule für Gestaltung. Die Initiative für beide Einrichtungen war von Inge Scholl, der ältesten Schwester von Hans und Sophie Scholl, und ihrem späteren Ehemann Otl Aicher ausgegangen. Ihr Ziel war es, im Sinne der ermordeten Mitglieder der »Weißen Rose« einen Beitrag zum politischen und kulturellen Neuanfang zu leisten. Hatte die »Weiße Rose« in ihren Flugblättern die »Apathie und Flucht der deutschen Intelligenz in ein Kellerloch« beklagt, »um dort als Nachtschattengewächs, dem Licht der Sonne verborgen, allmählich zu ersticken«,[9] so galt es nun, das Selbstbewusstsein der Demokratie wieder aufzubauen. Mit diesem Anspruch lockte die Volkshochschule Referenten aus dem ganzen Land nach Ulm, darunter Heinrich Böll, Golo Mann oder Max Horkheimer. Aus dem Kreis der Volkshochschule entstand wiederum die Gründungidee der »Hochschule für Gestaltung«, die an die Tradition des Bauhaus anknüpfen wollte. Ziel der Ausbildung sollte der »politisch denkende und mit modernen Methoden vertraute schöpferische Mensch [sein], der mit sozialem Verantwortungsbewusstsein die Lebensform unseres technischen und industriellen Zeitalters gestaltet«.[10] Es war die Verbindung des Namens Scholl mit der Tradition des Bauhaus, die die Hochschule für Studenten aus der ganzen Welt attraktiv machte. Wer glaubte, keine weltanschauliche Neuorientierung zu brauchen, und lieber an den alten Idealen festhielt, der fand seine politische Heimat in der »Gesellschaft für neue Staatspolitik« (GSP). Nach außen trat diese Gesellschaft durch gut besuchte Vorträge und Wochenendseminar in Erscheinung, war von der Mitgliederzahl her jedoch ein kleiner Verein. Unter den 19 Mitgliedern finden sich ehemalige Generäle und Adlige.

Gerhard Klopfer war nicht Mitglied in der Gesellschaft, gehörte aber dem größeren Gästekreis an. Vorsitzender der GSP war der Rechtsanwalt und CDU-Stadtrat Dr. Rolf Nissen, der mit hohem persönlichen Engagement als Verteidiger beim Ulmer Einsatzgruppen auftrat und gegen das Urteil gegen seinen Klienten, den ehemaligen Polizei-Leutnant Werner Schmidt-Hammer, Berufung einlegte und bis vor den Bundesgerichtshof zog.

Ermittlungen der Ulmer Staatsanwaltschaft wegen »Beihilfe zum Mord«

Auch im Fall Gerhard Klopfer wurde die bundesdeutsche Justiz aktiv. Im September 1960 stellte der Berliner Bundestagsabgeordnete Franz Neumann (SPD) eine Anfrage an die Bundesregierung, ob gegen den Stellvertreter Martin Bormanns, Dr. Gerhard Klopfer, strafrechtlich ermittelt werde. Neumann war durch einen Artikel von Robert Kempner im New Yorker Aufbau auf Klopfer aufmerksam geworden. Kempner beschwerte sich, dass in Deutschland nie Anklage gegen Klopfer erhoben worden war, obwohl er als stellvertretender Chef-Ankläger genügend belastendes Material zusammengetragen habe. Bundesjustizminister Schäffer (CSU) versprach, die Möglichkeit zu prüfen, ein Ermittlungsverfahren gegen Klopfer aufzunehmen. Die Ulmer Staatsanwaltschaft musste nun gegen einen Kollegen wegen »Beihilfe zum Mord« ermitteln.

Die Chancen, Klopfer nun zur Rechenschaft zu ziehen, standen nicht schlecht. In Ludwigsburg war die »Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen« gegründet worden und in Jerusalem hatte Adolf Eichmann vor seiner Hinrichtung Angaben zur Judenverfolgung gemacht und dabei die Partei-Kanzlei belastet.

Dennoch wurde das Verfahren gegen Klopfer nach 16monatiger Ermittlungsdauer eingestellt. In der Begründung der Ulmer Staatsanwaltschaft heißt es: »Nachdem Hitler, Himmler und Heydrich die Vernichtung der Juden beschlossen und zum Zeitpunkt der Wannsee-Konferenz im Januar 1942 sogar mit der Durchführung der beschlossenen Maßnahmen begonnen hatte, bestand für den Beschuldigten keine Möglichkeit, die Durchführung des Massenmordprogramms zu verhindern oder zu erschweren.«[11]

Trotz der Gerüchte, die nun in der Ulm kursierten, Klopfer sei etwas Großes bei den Nazis gewesen, lebte er weiter unbehelligt in der Stadt. Er fiel nur durch seine extreme Höflichkeit auf. Wenn man ihn auf der Straße traf, so berichten Zeitzeugen übereinstimmend, habe Klopfer stets den Hut gezogen, sich tief verbeugt und die Hacken zusammengeschlagen. Bei den Ulmer Juristen genoss Klopfer weiterhin hohes Ansehen. Der Baden-Württenbergische Justizminister Hans Eyrich (CDU) ließ es sich nicht nehmen, Klopfer persönlich zu dessen 70. und 75. Geburtstag zu gratulieren. Zuvor ließ sich der Minister beim Präsidenten des Ulmer Landgerichts über die Tätigkeit und den Gesundheitszustand des Jubilars informieren. Dieser antwortete: »Er [Klopfer] ist als Beratungs- und Prozessanwalt äußerst korrekt, von vollendeten Umgangsformen als Vorbild des integren und noblen Rechtsanwalts der Alten Schule beim Landgericht sehr geschätzt und respektiert.«[12]

Rückzug ins Private

Dass ein nationalsozialistischer Staatssekretär, der an der gesetzlichen Entrechtung der Juden beteiligt und in die Vernichtungspläne eingeweiht war, nie zur Rechenschaft gezogen wurde, ist ein Skandal – letztendlich aber die Konsequenz aus dem Umgang der jungen Bundesrepublik mit NS-Tätern. Eine umfassende politische Säuberung, wie sie die Alliierten vornehmen wollten, war nicht möglich, gerade weil sich zu viele Deutsche tief mit dem Nationalsozialismus eingelassen hatten. Bei den Spruchkammerverfahren ging es nicht mehr darum, Tätern eine gerechte Strafe zuzufügen, sondern die Masse an Verdächtigen möglichst schnell ins Zivilleben zu schleusen, damit diese am Wiederaufbau Deutschlands teilnehmen konnten. Anschließend ging es der bundesdeutschen Regierung und Opposition darum, ehemaligen Nationalsozialisten den Weg in die Republik zu ebnen, anstatt ihre Verbrechen juristisch und gesellschaftlich aufzuarbeiten.

An Gerhard Klopfer ging die Entnazifizierung dennoch nicht spurlos vorüber. Vier Jahre Internierungslager und fünf Jahre, in denen Klopfer als Tischlergehilfe unter prekären Verhältnissen eine sechsköpfige Familie zu versorgen hatte, mögen dazu beigetragen haben, dass er sich nie wieder politisch betätigte. Er zog sich vollkommen ins Privatleben zurück und betrieb in seiner Freizeit einen Bauernhof im Fränkischen, wo er Dinkel und Kartoffeln anbaute. 
 

Markus Heckmann hat Geschichte, Soziologie und Politikwissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und bei Prof. Heinrich August Winkler eine Magisterarbeit über Gerhard Klopfer vorgelegt, die 2008 im Verlag Klemm & Oelschläger erscheinen wird.
 

[1] Erschienen in der Südwestpresse Ulm, 2. 2.1987.

[2] Südwestpresse Ulm, 11.02.1987.

[3] Da der Aktenbestand der Parteikanzlei im Krieg weitgehend zerstört wurde, war es lange Zeit nur unter erschwerten Bedingungen möglich, über die Partei-Kanzlei zu forschen. Erst durch die Rekonstruktion des Aktenbestandes durch das Institut für Zeitgeschichte in den 1980er Jahren ist eine benutzerfreundliche Quellenedition entstanden: Institut für Zeitgeschichte (Hrsg.): Akten der Partei-Kanzlei der NSDAP. Rekonstruktion eines verlorengegangenen Bestandes, Bd. 1–2 München 1983, sowie Bd. 3–4, München 1992.

[4] Siehe Wildt, Michael: Generation des Unbedingten. Das Führerkorps des Reichsicherheitshauptamtes, Hamburg 2002.

[5] Nach Rudolf Heß‹ Englandflug 1941 wurde der Stab des Stellvertreter des Führers in Partei-Kanzlei umbenannt und Martin Bormann zu deren Leiter ernannt.

[6] So in einem Schreiben des Staatssekretärs im Reichsinnenministerium Pfundter an den Reichsminister der Finanzen vom 23.03.1938 anlässlich Klopfers Beförderung zum Ministerialrat. Akten der Parteikanzlei 103 06273-06238.

[7] Eidesstattliche Erklärung von Wilhelm Stuckart, verfasst im Nürnberger Gerichtsgefängnis am 16.06.1948, Staatsarchiv Ludwigsburg EL 840 II Bü 867, Blatt 97/2.

[8] Siehe dazu den Artikel von Silvester Lechner im Gedenkstättenrundbrief 10/2006 und 12/2006.

[9] Zweites Flugblatt der Weißen Rose zitiert nach Schüler, Barbara: Von der Weißen Rose zur Weißen Eule. Die Anfänge der Ulmer Volkshochschule. Sonderveröffentlichung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zum 50. Bestehen der Ulmer Volkshochschule, Ulm 1996, S. 11.

[10] Zitiert nach Hanslovsky, Sabine: »Fangen wir in Ulm an« Die Ulmer Volkshochschule und die .Entstehung der Hochschule für Gestaltung, in: Hochschule für Gestaltung Ulm. Die frühen Jahre, hrsg. v. HfG-Archiv (Dokumentation Bd. 5) Ulm 1995, S. 12–28, S. 22.

[11] Erklärung zur Einstellung des Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Ulm vom 29. 1. 1962, Bundesarchiv, B 162/AR 1187/61, Blatt 16/7.

[12] Aktennotiz vom 08.02.1980, Justizministerium Stuttgart, Personalakte Gerhard Klopfer 33947, Blatt 69.