Fast ein Jahr nach der Bundestagswahl vom September 1998 hat die rot-grüne Bundesregierung dem Bundestag eine ausführliche »Unterrichtung«2 bezüglich ihres Programms zur Finanzierung der Gedenkstätten in Deutschland zukommen lassen. Dieser Unterrichtung lag ein detaillierter Bericht über die finanzielle Beteiligung des Bundes in der Vergangenheit und in der Zukunft in diesem Bereich bei.
Wenn man einmal von den Bundestagsabgeordneten selbst, den verschiedenen Beteiligten an der sogenannten Gedenkstättenbewegung und den Historikern, die den wissenschaftlichen Beiräten dieser Gedenkstätten bzw. deren Stiftungen angehören, absieht, hat dieses neuartige Programm weder in der deutschen noch in der internationalen Öffentlichkeit Beachtung gefunden. Dieses Stillschweigen ist angesichts der Bedeutung des Programms, das die Gültigkeit einer ungewöhnlichen Situation bestätigt und ihr Fortbestehen auf längere Sicht gewährleistet, erstaunlich.
Diese ungewöhnliche Situation ist in Deutschland im Zuge der Vereinigung entstanden und betrifft die Prinzipien des Kulturföderalismus. Seit dem Regierungsantritt Gerhard Schröders im September 1998 und der Gründung eines Quasi-Ministeriums für Kultur auf Bundesebene lassen sich zwar einige zentralisierende Tendenzen des Bundes erkennen, die sich zunehmend auf einen bis dato den Ländern vorbehaltenen Bereich erstrecken; doch das Neuartige im erwähnten Finanzierungsprogramm ist in einem Kontext zu betrachten, der über parteipolitische Optionen und Differenzen weit hinausgeht.
Dieses Programm ist nicht nur von der Regierung Schröder geprägt. Es ist vielmehr das Ergebnis einer dualen Entwicklung, des Zusammenbruchs der DDR und deren Beitritt zur BRD einerseits und eines Paradigmenwechsels im Gedenken an die Zeit des Nationalsozialismus andererseits: die Ära, in der auf unmittelbare Zeugenschaft zurückgegriffen werden konnte, geht zu Ende. Der bemerkenswerte politische Konsens, der die Entstehung und die verschiedenen Änderungen dieses Finanzierungsprogramms begleitet hat, ist vielleicht das deutlichste Zeichen seiner tieferen Bedeutung über alle unmittelbar tagespolitischen Interessen hinaus.
Die am Anfang der 90er Jahre in den Reihen der westdeutschen Gedenkstättenbewegung laut gewordenen Befürchtungen, daß die Gedenkstätten des Nationalsozialismus und überhaupt die nationalsozialistische Vergangenheit dadurch in den Hintergrund geraten könnten, daß die »Opfer« des Stalinismus und der DDR-Staatssicherheit ins Rampenlicht rücken, haben sich als unbegründet erwiesen. Das Schattendasein aller Gedenkstätten ist weitestgehend aufgehoben, selbst wenn zahlreiche Schwierigkeiten fortbestehen.3 Die Bezeichnung der achtziger Jahre in Westdeutschland als »Gedenkstättenjahrzehnt«4 könnte man wohl auf die 90er Jahre im vereinigten Deutschland ausdehnen.
Zunächst sollen die Entstehung und die Grundzüge des aktuellen Finanzierungsprogramms dargelegt, dann einige tiefgreifende Veränderungen in der Erinnerungspolitik und der Gedenkstättenlandschaft sowie deren unterschwellige Bedeutung untersucht werden.
Das Programm zur Mitfinanzierung der Gedenkstätten
durch den Bund und seine Entstehung
Nach der friedlichen Revolution konnte man zwei zeitgleich auftretende Erscheinungen unterschiedlicher Natur beobachten. Die BRD stand nun, nachdem sie die DDR absorbiert hatte, vor einem kulturellen und erinnerungspolitischen Erbe, das sie zu verwalten hatte. Diese Verwaltung war zu DDR-Zeiten zentralistisch erfolgt, und zwar im Rahmen der Nationalen Mahn- und Gedenkstätten, deren Programm im Januar 1961 d.h. nach der Gründung der Gedenkstätte in Buchenwald 1958 oder in Sachsenhausen 1961 festgelegt worden war und dem Kulturministerium unterstand.5
Obwohl dieses Erbe den Prinzipien des bundesdeutschen Föderalismus gemäß in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder hätte fallen sollen, war auf Grund von Artikel 35 des Vereinigungsvertrags vom 31. August 1990 eine finanzielle Beteiligung des Bundesstaates im kulturellen Bereich möglich.6 Die finanzielle Last von Gedenkstätten wie Buchenwald oder Sachsenhausen hätte die ostdeutschen betroffenen Bundesländer völlig überfordert.
Parallel zu dieser Entscheidung beobachtete man einige Monate nach der Wende, bei der der verordnete Antifaschismus der DDR nicht thematisiert wurde, eine Rückkehr des Verdrängten. Die ehemaligen Konzentrationslager, die in der unmittelbaren Nachkriegszeit zu Internierungslagern umfunktioniert worden waren, tauchten im kollektiven Gedächtnis wieder auf. Massengräber wurden in Buchenwald aufgefunden und eine kleine »wilde« Stätte der Erinnerung wurde eilig vor Ort von Nachkommen der Opfer errichtet. Letztere machten unter anderem in Thüringen von sich reden.
Auf Bundes- und Landesebene wurde die öffentliche Hand in zweierlei Hinsicht gefordert: einerseits in Bezug auf Verwaltung und Finanzen, andererseits auf rein historischer Ebene. Sie versuchte, auf diese Herausforderungen zu antworten, indem sie ein Programm und Maßstäbe für die Finanzierung dieser Gedenkstätten erarbeitete und auch indem sie schon 1991/92 Historiker heranzog, um dieser doppelten bzw. dreifachen Vergangenheit gerecht zu werden.
Diesbezüglich muß man höchst verschachtelte Instanzen unterscheiden, von denen Impulse oder Entscheidungen ausgingen: zum einen die Exekutive, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, zum anderen die Legislative, die in dieser Frage sehr unterschiedliche Befugnisse hat (Parteien, »klassische« parlamentarische Ausschüsse, »außerordentliche« Enquete-Kommissionen). Schließlich sind die Experten, d.h. die Historiker zu erwähnen, die von allen Seiten in Anspruch genommen wurden. Außerdem fielen die Gedenkstätten seit dem Regierungsantritt Gerhard Schröders nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums, sondern in denjenigen des neugeschaffenen Quasi-Kulturministeriums.
Seit 1993 werden auf Grund eines Beschlusses des Bundesinnenministerium7 vom Februar 1993 acht Einrichtungen, denen elf Gedenkstätten unterstehen, vom Bund mitfinanziert.8 Bis zum Machtwechsel im September 1998 dient dieser Beschluß den verschiedenen Bundesregierungen als Referenz.
Abgesehen von der zeitlichen und räumlichen Begrenzung (10 Jahre, d.h. bis 2003; neue Bundesländer), die im Juli 1999 von der Regierung Schröder aufgehoben wurde, gehören bis zum heutigen Tag drei weitere Punkte zum Kern des Finanzierungsprogramms des Bundes: die Mitarbeit von Historikern, wobei die Stellungnahme dieser Experten eine für die Mitfinanzierung durch den Bund unabdingbare Voraussetzung ist; der Begriff des »Gesamtstaates« und damit zusammenhängend, die proportionale, finanzielle Beteiligung von Bund und Land. Die Prinzipien des Kulturföderalismus waren für den Beschluß von 1993 also von großer Bedeutung. Eine einmalige Ausnahme bildete dabei die Gestaltung einer zentralen Gedenkstätte, der »Neuen Wache« in Berlin, die der Entscheidung der Bundesregierung vom 27. 1. 1993 entsprechend, in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fiel.9
Die Verantwortung der Bundesländer in Sachen »Gedenkstätten« wurde ansonsten in den Vordergrund gestellt, und die finanzielle Beteiligung des Bundes, die von Fall zu Fall zu erwägen war, durfte 50 % der gesamten Förderung nicht übersteigen. Die Begründung einer solchen Beteiligung beruhte auf dem Begriff der Verantwortung und der Pflicht des Gesamtstaates gegenüber dem ausgesuchten Ort.10 Während diese drei Punkte seit 1993 kaum eine Änderung erfahren haben, wurden die Kriterien zur Auswahl von zu fördernden Gedenkstätten allmählich präzisiert.
Nicht gering zu schätzen ist in dieser Hinsicht die Rolle der beiden Enquete-Kommissionen (1992–1994; 1995–1998), die jeweils der Geschichte der DDR und den Auswirkungen der Diktatur auf den Vereinigungsprozeß gewidmet waren.11 Die Kommissionen beschäftigten sich in zunehmendem Maße mit der Frage der Erinnerung bzw. zeitgemäßem Gedenken: sie wurde zu Beginn vor dem Hintergrund der doppelten Vergangenheit behandelt und bekam eine immer zentralere Bedeutung, da die Klärung dieser Frage zu den vier Aufgaben der zweiten Enquete-Kommission gehörte, die unter anderem konkrete Vorschläge zur Finanzierung von Gedenkstätten und zu förderungswürdigen Gedenkformen formulieren sollte. Einer der neun Arbeitsgruppen der Kommission, der der sozialdemokratische Abgeordnete Siegfried Vergin vorsaß und die auschließlich den Gedenkstätten gewidmet war (Berichterstattergruppe »Gedenkstätten«), fiel diese Aufgabe zu.12
Beide Enquete-Kommissionen hatten ähnliche Arbeitsmethoden: öffentliche Anhörungen, Besichtigung der Gedenkstätten, Gespräche mit Experten und Zeugen in Abwesenheit der Öffentlichkeit, Erstellung von Sachverständigengutachten.
Bemerkenswert ist im Falle der Gedenkstätten, daß die wesentlichen historischen Kriterien zur Auswahl von zu fördernden Gedenkstätten, die durch den Bund mitfinanziert werden dürfen, schon seit der öffentlichen Anhörung in Sachsenhausen im März 1994 im Großen und Ganzen festgelegt waren. Sie wurden damals vom Historiker Reinhard Rürup zum ersten Mal dargelegt13, im November 1997 dann bei der Anhörung in Berlin zum Thema »Demokratische Erinnerungskultur« von demselben präzisiert,14 in den Schlußempfehlungen der zweiten Enquete-Kommission erneut betont und schließlich in die von der Regierung Schröder im Juli 1999 vorgelegten Konzeption weitgehend übernommen. In der anfänglichen Darstellung von Reinhard Rürup gab es neun Kriterien; sie sind nun im Regierungstext wesentlich zusammengefaßt: herausragende historische Bedeutung, unverwechselbares Profil, Authentizität des Ortes, Beteiligung des Bundeslandes, nationale oder internationale Tragweite des Ortes oder des Projektes.
Der Schwerpunkt der Konzeption der rot-grünen Regierung liegt in der Übernahme der drei Hauptempfehlungen der zweiten Enquete-Kommission: Ausdehnung auf den Westen des im Osten gültigen Mitfinanzierungsprogramms; Abschaffung der ursprünglich festgelegten Zehnjahresfrist (siehe oben); Einführung eines doppelten Finanzierungssystems: Neben einer institutionellen Förderung für die großen Gedenkstätten existiert eine Projektförderung mit einem speziell dafür eingerichteten Fonds.15 Dadurch hat die Gedenkstättenförderung an Spielraum gewonnen. Dieser Spielraum wird vom Bund offensichtlich teilweise ausgenutzt, indem die drei großen Gedenkstätten im Westen (Dachau, Bergen-Belsen, Neuengamme) aus der Projektförderung statt aus der institutionellen Förderung wie ursprünglich vorgesehen mitfinanziert werden. Sowohl für eine institutionelle als auch für eine projektbezogene Förderung ist es nach wie vor unerläßlich, daß das jeweilige Bundesland zuvor seinen Finanzierungsanteil festgelegt hat, damit der Bund eventuell eine entsprechende Mitfinanzierung anbieten kann.
Neben der strikten Einhaltung jener Prinzipien des bundesdeutschen Föderalismus besteht eine graue Zone mit Lösungen, die von Staatsbeamten als »politisch« bezeichnet werden, z.B. die sogenannten Sondermittel, die nötigenfalls gewährt werden. Zusätzlich können andere öffentliche finanzielle Quellen in Anpruch genommen werden, so z.B. Subventionen aus der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur16, das Aufbauprogramm Kultur in den neuen Bundesländern, die Hauptstadtkulturförderung, aber diese Förderungen sind gering, gemessen am eigentlichen Finanzierungsprogramm des Bundes, das für das Jahr 2000 10 Millionen DM, 15 Millionen für die Jahre 2001 und 2002 zur Verfügung stellte und 20 Millionen DM (d.h. 10 Millionen Euro) für 2003 vorsah.
Diese Zahlen wurden von den Gedenkstätten positiv aufgenommen. Als viel wichtiger erscheint jedoch vor allem die unbefristete Verlängerung des Finanzierungsprogramms und seine Ausdehnung auf ganz Deutschland. Somit wurde der gravierende Widerspruch aufgelöst, der dem anfänglichen Finanzierungsprogramm anhaftete. Wie war es möglich, eine auf die Verantwortung des Gesamtstaates gegründete Förderung langfristig auf Raum und Zeit zu begrenzen ?
Tiefgreifende Veränderungen in Erinnerungspolitik
und Gedenkstättenlandschaft
Einige Faktoren haben sich auf die Entstehung dieses neuartigen Finanzierungsprogramms günstig ausgewirkt. Parallel zur Debatte, die diesem Programm in einer Vollversammlung des Bundestages am 22. 4.1999 gewidmet wurde, erfolgten im stark mediatisierten Rampenlicht die allerletzten Stellungnahmen im Rahmen der leidenschaftlichen Polemik um das heftigst diskutierte Holocaust-Mahnmal. Der zeitliche Zusammenfall dieser Faktoren hat einen positiven Einfluß auf die Konzeption des Bundes zur Förderung von Gedenkstätten ausgeübt, so einige Beobachter: es sei kaum zu verantworten, einerseits ein symbolisches, groß angelegtes Denkmal großzügig zu fördern und andererseits bei langfristigen Projekten an jeder Ecke zu sparen, da in beiden Fällen im Grunde genommen das selbe auf dem Spiel stehe.17
Außerdem hat die doppelte, d.h. nationalsozialistische und kommunistische Vergangenheit mancher dieser Gedenkstätten, so Buchenwalds oder Sachsenhausens, eine nicht zu unterschätzende Auswirkung auf die Förderung dieser Orte gehabt. Diese doppelte Vergangenheit stellte die Historiker vor eine Herausforderung: sie mußten die vielfachen Lücken und Desiderate der Forschung füllen und eine Art Leitlinie für die komparatistische Reflexion und Diskussion möglichst schnell erarbeiten. Die Gedenkstätten selbst mußten daraus die praktischen, d.h. vor allem pädagogischen und museologischen Schlußfolgerungen zur sachgerechten Gestaltung ihres Erbes ziehen. Schließlich scheint diese historische Herausforderung auch zu einer neuen Qualität der Geschichtsschreibung des Nationalsozialismus geführt zu haben. Zumindest ist sie damit zeitlich zusammengefallen.18
Nicht von ungefähr zählt also diese doppelte Vergangenheit neben zwei weiteren Fragenkomplexen zu den Themen, die dieser vielschichtigen Finanzierungsfrage ihre Brisanz verleihen.
Jene heikle Frage der doppelten Vergangenheit wird im Regierungsbericht vom Juli 1999 stillschweigend übergangen, obwohl sie in den Schlußempfehlungen der zweiten Enquete-Kommission mit besonderer Sorgfalt behandelt wurde. Politische Zurückhaltung?
Beide Enquete-Kommissionen haben sich allerdings bemüht, für diese komplizierte komparatistische Reflexion, die im Mittelpunkt der ersten großen Anhörung in Sachsenhausen im März 1994 stand, einen klaren begrifflichen Rahmen abzustecken, und dies in einer Zeit, wo dieses Thema noch sehr umstritten war.
Die Botschaft der Enquete-Kommission war eindeutig: es ging darum, eine wechselseitige Relativierung beider Epochen und eine pauschalisierende Behandlung der jeweiligen Opfer zu vermeiden. Die präzise, verwendete Terminologie zeugt von der Bemühung um eine sachgerechte Unterscheidung zwischen SED-Unrecht, stalinistischen Gewalttaten und nationalsozialistischem Terror.19 Dieser Steigerung wohnt eine Quasi-Hierarchisierung der verschiedenen Gewaltformen inne. Die sowjetischen Internierungslager werden als eine direkte Folge des Nationalsozialismus verstanden und auf dem Hintergrund einer von den Alliierten in Potsdam festgelegten, politischen Nachkriegsordnung20 betrachtet: Die betonte Aufeinanderfolge beider Phänomene, das heißt im Grunde ihr kausaler Zusammenhang, ist also ein weiterer wichtiger Leitsatz dieses komparatistischen Diskurses.
Aus diesen allgemeinen Grundsätzen ergeben sich folgende museologische Optionen: deutliche Trennung der Gedenkorte je nach Zeitraum und Opfergruppe; ebenso deutliche Trennung zwischen den Orten historischer Aufklärung und den Gedenkplätzen.
Die Gedenkstätte Buchenwald veranschaulicht fast exemplarisch die sich auf die doppelte Vergangenheit beziehenden Konfliktlinien21 und die praktische und ästhetische Umsetzung der oben dargelegten Prinzipien. In der DDR als emblematische Mahn- und Gedenkstätte des verordneten Antifaschismus bereits privilegiert, nimmt sie in der Gedenkstättenlandschaft der neuen Bundesländer immer noch eine herausragende Stellung ein. Ihre Strukturen wurden schon in kürzester Zeit von Grund auf erneuert. Drei neue ständige Ausstellungen, die jeweils das nationalsozialistische Konzentrationslager, das Internierungslager und schließlich die Schüsselrolle der Gedenkstätte im antifaschistischen Selbstverständnis und Diskurs der DDR thematisieren, sind zwischen 1992 und 1999 entstanden.22
Bis zur Eröffnung der zweiten ständigen Ausstellung im Mai 1997 hatte es jedoch an polemischen Konflikten nicht gefehlt. Die eingangs erwähnte Errichtung von Gedenktafeln für Opfer des Internierungslagers auf dem Gelände der Gedenkstätte im Februar 1990 hatte zur Folge, daß die Leitung der Gedenkstätte die Opferverbände darum bat, dafür zu sorgen, daß diese als begrenzter privater Gedenkort geduldete Stelle keine Ausweitung erfährt. Zudem wurde den Nachkommen des kompromittierten nationalsozialistischen Weimarer Oberbürgermeisters nahegelegt, die Gedenktafel zur Ehrung ihres Vaters abzuändern.
Des Weiteren löste die Architektur des Gebäudes für die ständige Ausstellung über das Internierungslager einen Konflikt zwischen der Gedenkstättenleitung und den betroffenen Opferverbänden aus. Letztere teilten nicht den Willen der Gedenkstättenleitung, gerade für dieses Gebäude eine nüchterne, zweckmäßige Architektur zu wählen, die in ihrer Umwelt kaum auffällt und über die betroffene geschichtliche Periode nichts aussagt. Die Gedenkstättenleitung hatte sogar das Architektenteam gebeten, sein ursprüngliches Projekt zu ändern, als sie bemerkt hatte, daß in dieses Projekt architektonische Reminiszenzen an die israelische Gedenkstätte in Yad Vashem integriert worden waren. Für die Opferverbände war aber dieser Wunsch, möglichst alle »Trauerelemente« wegzulassen, die durch die Architektur zum Ausdruck kamen, nicht nachvollziehbar.23
Aus mehreren Gründen ist die Debatte um die doppelte Vergangenheit immer noch nicht abgeschlossen. In der allgemeinen Öffentlichkeit überlagert manchmal die Ost-West-Kluft diese Diskussion und verleiht ihr eine stärkere emotionale Komponente. Unter den Historikern gibt es eine aktive Minderheit, die darauf besteht, Kommunismus und Nationalsozialismus gleichzusetzen, wie die von ihnen beliebte pauschalisierende Bezeichnung »totalitäre Gewaltherrschaft« es nahelegt. Andere, wie der Historiker Bernd Faulenbach (Bochum), der Mitglied in verschiedenen wissenschaftlichen Beiräten ist, bemühen sich dagegen die komparatistische Reflexion zu klären und wenden sich dabei unter anderem an die Mitarbeiter der Gedenkstätten.24
In Westdeutschland besteht seit den siebziger Jahren eine Gedenkstättenbewegung, die durch den Umbruch seit 1990 und vor allem durch diese Frage der doppelten Vergangenheit regelrecht erschüttert wurde. Sie erweist sich als ein guter Seismograph der tieferen Vorgänge, die im Laufe der letzten Jahrzehnte in dem Bereich der Erinnerungspolitik zu beobachten waren. Dieses dynamische Milieu hat seinen Ursprung in jener Aufbruchsstimmung der siebziger und achtziger Jahre, die die Entstehung von zahlreichen lokalen und regionalen Initiativen (z.B. Geschichtswerkstätte, Bürgerinitiativen zur Erforschung der örtlichen Geschichte oder zur Errichtung von Gedenktafeln bzw. von Gedenkstätten), die sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus befassen, parallel zum »Museenboom« gekennzeichnet hat.25
Für den Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen und der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten ist diese Bewegung erst relativ spät und aus dem Kampf gegen die lokalen oder regionalen Behörden hervorgegangen, denen es anfänglich widerstrebte, sich mit den Schattenseiten der örtlichen oder regionalen Geschichte, sowie der baulichen Hinterlassenschaften auseinanderzusetzen. Seit Anfang der 80er Jahre besteht ein mehr oder weniger informelles, aber wirksames Netzwerk um das Gedenkstättenreferat des evangelischen Vereins Aktion Sühnezeichen, das 1983 in Berlin gegründet und 1993 von der Stiftung Topographie des Terrors übernommen wurde.
Die Entwicklung, die diese Gedenkstättenbewegung durchgemacht hat, ist gekennzeichnet durch eine wachsende Institutionalisierung und Professionalisierung der Gedenkstättenarbeit (Gründung spezialisierter Netzwerke von Gedenkstättenbibliothekaren, bzw. von Gedenkstättenpädagogen)26, durch die Verstärkung der internationalen Kontakte, aber auch durch eine Reflexion über die pädagogische Praxis, die ihrerseits im Mittelpunkt der Überlegungen zur »Zukunft der Erinnerung« steht.
Alle Vertreter von Gedenkstätten bemühen sich um die Anerkennung ihrer Arbeit gerade zu diesem historischen Zeitpunkt, an dem die direkten Zeugen verschwinden. Die leidenschaftliche Diskussion um die vielschichtige Bedeutung des Begriffs »Gedenkstätte« und die »Polyfunktionalität« der Gedenkstätten ist nur in diesem besonderen Zusammenhang richtig zu verstehen.27
Die Gedenkstätten verlangen eine ähnlich seriöse, d.h. finanzielle Behandlung wie die historischen Museen.28 Eine der Leitlinien der Argumentation, worüber sich alle Beteiligten einig sind, ist die Betonung jener vielfachen Funktionen von Gedenkstätten: sie sind oft in erster Linie Friedhöfe, Trauerorte, und sollen daher humanitären Aufgaben gerecht werden, aber sie sind auch vor allem Orte, deren nicht unproblematische Authentizität eine Reihe von Aufgaben mit sich bringt: Gegenstände, Denkmäler oder bloße Spuren müssen gesichert werden.
Auch werden dort historische Ausstellungen erarbeitet, so daß der Unterschied zu historischen Museen in dieser Hinsicht nur gering ist. Es sind Orte, an denen im Bereich der Geschichte oder sogar der Archäologie geforscht wird. Und schließlich wird ihnen eine pädagogisch wesentliche Rolle im Hinblick auf die politische Bildung und die Arbeit mit der deutschen oder mit der internationalen Jugend zugeschrieben. Sie bedürfen folglich Fördermittel, die diesen anspruchsvollen Erwartungen entsprechen.
Wie es die Aufzählung dieser vielfachen Aufgaben zeigt, sind Gedenkstätten aber auch viel mehr als Museen, und wenden sich heftig gegen jedwede Musealisierung der Erinnerung an den Nationalsozialismus. Dabei sind sich die Mitarbeiter der Gedenkstätten dessen bewußt, daß dies angesichts des Paradigmenwechsels in der Erinnerungsarbeit für unsere Gesellschaften besonders wichtig ist. Dies erklärt ihre eindeutige Ablehnung des Konzepts eines Holocaust-Museums nach amerikanischem Modell, das einst von Michael Naumann befürwortet worden ist.
Im Hinblick auf die Tendenz zur Institutionalisierung, die seit einem Jahrzehnt zu beobachten ist und sich im Status einer Stiftung öffentlichen Rechts vieler Gedenkstätten widerspiegelt, sind die Meinungen jedoch geteilt. Einige haben eingesehen, daß die Stunde der Lobbies geschlagen hatte und daß eine einheitliche Haltung von Gedenkstätten mit ähnlichem Anliegen angesichts der Erinnerungspolitik des Bundes geboten war.
So wurde im März 1997 ein Zusammenschluß der großen Gedenkstätten von Ost und West, die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der BRD gegründet.29 Entgegen der Befürchtungen der »kleinen« Gedenkstätten damit von den »großen« in den Hintergrund gestellt zu werden, versucht die Arbeitsgemeinschaft, die ganze Bewegung zu vertreten. Alle verteidigen ihre »Dezentralität« als ein wesentliches Kennzeichen ihrer Identität. Sie ist zunächst das Merkmal ihrer Herkunft und ihres emanzipatorischen Impetus: Diese Gedenkstätten sind aus dem bürgerschaftlichen Engagement von militanten Individuen entstanden. Dieser Dezentralität, die als Leitmotiv im Diskurs dieser Bewegung fungiert, wird eine doppelte, d.h. historische und quasi-therapeutische Rechtfertigung verliehen: sowie die Forschungen über den Nationalsozialismus seine außergewöhnliche Verankerung im Zentrum der damaligen deutschen Gesellschaft nachgewiesen haben, so sollen die auf das ganze deutsche Territorium zerstreuten Gedenkstätten als Spiegelbilder dieser historischen Wirklichkeit dazu beitragen, in der ganzen heutigen Gesellschaft diese Erinnerungskultur zu verbreiten, die als vorbeugender Schutz gegen alle totalitären Ausschreitungen gilt.
Interessant ist in dieser Hinsicht die Feststellung, daß das neue Programm zur Mitfinanzierung der Gedenkstätten durch den Bund offenbar positiv aufgenommen wurde. Zumindest wurde es im Gedenkstättenrundbrief nicht kritisiert. Die relativ hohen Summen, die dieses Programm für die Gedenkstätten aufbringt, konnten die verschiedenen Beteiligten nicht gleichgültig lassen. Wie dem auch sei, das zu bewahrende Gleichgewicht zwischen Beachtung der Dezentralität der Gedenkstättenlandschaft und Gefahr einer Verstaatlichung der Erinnerung stellt für alle Partner eine wirkliche Gratwanderung dar.30
Es fehlt zwar nicht an Erklärungen von Bundesregierung oder hohen Staatsbeamten,31 die darauf abzielen, die Befürchtungen der Gedenkstätten auszuräumen; naheliegend ist auch, daß die Bundesregierung in finanzieller Hinsicht großes Interesse daran hat, die Unabhängigkeit der Gedenkstätten zu wahren; doch der offizielle Diskurs ist durch eine Reihe von verallgemeinernden, manchmal ungeschickten Formulierungen geprägt, die zweierlei Erscheinungen zutagebringen:
Erstens ist die Frage nach der Erinnerung, bzw. die »Erinnerungskultur« für das vereinte Deutschland zu einer Schlüsselfrage geworden. Hier geht es um seine Identität schlechthin, die in einem Neubestimmungsprozeß begriffen ist, wie es diese neue Qualität der Erinnerung an den Nationalsozialismus deutlich macht. Diese Erinnerung war schon in der Zeit der Teilung ein fester Bestandteil der Identität beider deutscher Staaten, aber unter entgegengesetzem und konkurrierendem, nun überholten Vorzeichen. Für den Bundesstaat ist nun die Versuchung daher um so größer, auf diese wesentliche Dimension seines Selbstverständnisses und seines Selbstbildes einzuwirken.
Außerdem werden einige offizielle Formulierungen durch häufiges Wiederholen so klischeehaft, daß man eine Ritualisierung und Sättigung des Diskurses mit all den damit zusammenhängenden Schwierigkeiten beobachten kann.
Als Beispiel seien hier einige Zitate solcher wiederkehrender Leerformeln angeführt: so ist der »antitotalitäre Konsens« zu nennen, unter dessen Vorzeichen die Arbeit beider Enquete-Kommissionen und die Konzeption zur Gedenkstättenförderung des Bundes gestellt worden sind, oder das Ziel einer »Festigung des demokratischen Bewußtseins«,32 das von beiden Enquete-Kommissionen großgeschrieben wurde und sich in das Ziel einer »Festigung der demokratischen Erinnerungskultur« verwandelt hat. Letzterer Ausdruck, dessen elliptische Wendung den Begriff in französischer Übersetzung ganz unverständlich macht, ist wohl das zur Zeit beliebteste Leitmotiv in diesem Kontext.
Wie ist diese leichte Schwerpunktverlagerung der Bundespolitik
im Hinblick auf den Kulturföderalismus zu verstehen?
Die Prinzipien, die dem Kulturföderalismus zugrundeliegen, haben sich also tatsächlich leicht geändert, aber ohne die Grundlagen desselben auch nur im geringsten in Frage zu stellen. Aufgelöst ist jedenfalls der Widerspruch, der ungefähr sieben Jahre lang währte und auf Grund dessen die finanzielle Unterstützung des Bundes den vorbildlichen Gedenkstätten im Osten vorbehalten war. Aber die Ironie der Geschichte will, daß zwei Enquete-Kommissionen über die DDR notwendig wurden, damit die Frage einer Bundesfinanzierung von westlichen Gedenkstätten mit bundesweiter Bedeutung deutliche Fortschritte macht, während der Erforschung des Nationalsozialismus niemals eine Enquete-Kommission gewidmet und auch niemals soviel öffentliches Geld aufgebracht wurde!
Laut Günter Morsch, Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen ist der Anstoß zur Erneuerung in der Erinnerungspolitik im Gegensatz zu all den großen, vereinigungsbedingten Bereichen aus dem Osten gekommen. Diese Behauptung muß jedoch differenziert werden. Wenn sich die Auseinandersetzung mit der DDR-deutschen Ideologie eines verordneten Antifaschismus und die Notwendigkeit einer Umstrukturierung der ostdeutschen Gedenkstätten auf die Entwicklung der Reflexion tatsächlich unmittelbar ausgewirkt haben, so wurden doch sowohl Auseinandersetzung als auch Umstrukturierung fast ausschließlich von Westdeutschen geführt, bzw. vorgenommen. Sie haben die Schlüsselposten in den Stiftungen öffentlichen Rechts inne, die die großen Gedenkstätten im Osten verwalten.
Diese neue Erinnerungspolitik des vereinigten Deutschlands verdient es auf jeden Fall, aufmerksam vefolgt zu werden. Der Historiker Bernd Faulenbach stellt fest, daß nun »Nationaldenkmäler neuer Art« entstehen, die gleichzeitig Museen und Monumente, aber den Nationaldenkmälern des 19. Jahrhunderts ganz entgegengesetzt sind.33 Wahrscheinlich, so mub man hinzufügen, spielt die Tatsache, dab diese Orte eine »authentische«, bzw. »historische« Dimension haben, dabei eine Schlüsselrolle, da diese Dimension als Gewähr für die vergangene Wirklichkeit gilt, aber auch – so die Erwartungen – eine sinnliche Erfahrung der Geschichte ermöglichen soll. Die Zukunft wird zeigen, ob diese Gedenkstätten den vielfachen, ihnen zugeschriebenen Funktionen gerecht werden können.
1 Dies ist die übersetzte und überarbeitete Fassung eines in französischer Sprache verfaßten Vortrags, der im Mai 2002 auf dem jährlichen Kongreß des französischen Germanistenverbands (A.G.E.S.) in Lyon gehalten wurde. Siehe Le Grand, Sylvie, »Gérer les mémoriaux dans les nouveaux Länder depuis l'unification: le fédéralisme à l'épreuve?« in: Margotton, J.-C., Pérennec, M.H. (Hg.), La mémoire (Actes du 35è congrès annuel de l'AGES), Lyon, Presses universitaires de Lyon, 2003, S. 271–281. Vorliegender Beitrag ist der Blick von außen einer französischen Germanistin und das Ergebnis einer in zwei Phasen durchgeführten Forschung. Anläßlich einer Recherche über Opferverbände in den neuen Bundesländern (siehe Le Grand, Sylvie, »Les associations de victimes du régime de RDA: organisation, objectifs, discours« in: Allemagne d'aujourd'hui,avril-juin 1998, n°144, S. 192–213) habe ich mich zunächst im Sommer 1997 mit den Fragen, die um das hier erwähnte Programm des Bundes zur Finanzierung von Gedenkstätten im Osten kreisen, auseinandergesetzt. Die Informationen habe ich im Februar 2002 aktualisiert. Öffentliche und inoffizielle Dokumente der ad hoc Behörden, telefonische oder sonstige Gespräche mit Staatsbeamten, Gedenkstättenmitarbeitern oder –leitern und Mitgliedern von Opferverbänden waren meine Hauptquellen für diese Forschung, die auch der Auswertung der letzten zwölf Jahrgänge des Gedenkstättenrundbriefs (ab jetzt als GSR zitiert) viel verdankt. In Bezug auf den vorliegenden Beitrag möchte ich ganz besonders Dr. Ackermann, Roman Bernhoff, Dr. Hubert Boos, Dr. Heinrich Fink, Ursula Härtl, Thomas Lutz, Dr. Ulrich Mählert, Prof. Dr. Günter Morsch, Dagmar Nollenberg, Michael Reinold, Prof. Dr. Reinhard Rürup, Dr. Sebastian Saad, Dr. Horst Seferens für ihre Gesprächsbereitschaft und ihre konkrete Hilfe danken. Ein besonderer Dank gilt auch meiner Kollegin Carola Schöne für das freundliche Korrekturlesen dieser Übersetzung.
2 Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1569, 27. 7. 1999. Unterrichtung durch die Bundesregierung: Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes und Bericht der Bundesregierung über die Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland.
3 Morsch, Günter, »›Roll back‹ oder Abwicklung, Antifaschismus oder Antitotalitarismus, Ästhetisierung oder Musealisierung: Die ostdeutschen KZ-Gedenkstätten nach der ›Wende‹ 1989«, in: Grüttner, Michael, Hachtmann, Rüdiger, Haupt, Heinz-Gerhard (Hg.), Geschichte und Emanzipation, Festschrift für Reinhard Rürup, Frankfurt a. M., New York, Campus Verlag, 1999, S. 625–650.
4 U. Neirich (2000) zitiert von Morsch, Günter, »Die Bedeutung der kleineren Gedenkstätten in der Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland«, in: Gause, Detlev, Schomaker, Heino (Hg.), Das Gedächtnis des Landes. Engagement von BürgerInnen für die Kultur des Erinnerns, Hamburg, EB-Verlag, 2001 (Evangelische Akademie Nordelbien; Bd. 4), S. 18.
5 Ein Kuratorium, das mit der Gründung der Nationalen Mahn-und Gedenkstätten beauftragt wurde, war schon im April 1955 eingerichtet worden. Siehe Artikel »Nationale Mahn-und Gedenkstätten« in: Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (Hg.), DDR-Handbuch, Köln, Verl. Wissenschaft und Politik, 1985, S. 930. Siehe auch Morsch, Günter, A.a. O. (Quelle Fußnote 3), S. 3–7.
6 Art. 35, § 4: »Die bisher zentral geleiteten kulturellen Einrichtungen gehen in die Trägerschaft der Länder oder Kommunen über, in denen sie gelegen sind. Eine Mitfinanzierung durch den Bund wird in Ausnahmefällen, insbesondere im Land Berlin, nicht ausgeschlossen.«[…] § 7: »Zum Ausgleich der Auswirkungen der Teilung Deutschlands kann der Bund übergangsweise zur Förderung der kulturellen Infrastruktur einzelne kulturelle Maßnahmen und Einrichtungen in dem in Artikel 3 genannten Gebiet [d.h. Beitrittsgebiet, S. L.] finanzieren.« Die Verträge zur Einheit Deutschlands, München, Beck-Texte im dtv, 1990, S. 62.
7 »Gesamkonzeption zur Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland«, 2. 2. 1993 (Bundesministeriums des Innern, Anlage zur BMF-Vorlage Nr. 173/92).
8 Es handelt sich um folgende Gedenkstätten: Buchenwald, Mittelbau-Dora, Sachsenhausen, Ravensbrück, Topographie des Terrors, Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Haus der Wannsee-Konferenz, Berlin-Hohenschönhausen, Bautzen, Torgau, Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth. Quelle siehe Anmerkung 2.
9 Zur diesbezüglich entstandenen Polemik siehe: Büchten, Daniela, Frey, Anja (Hg.), Im Irrgarten deutscher Geschichte, Die Neue Wache 1818–1993, Berlin, Schriftenreihe Aktives Museum Bd. 5, 80 S.
10 Der Beschluß von 1993 begründete die Verantwortung des Gesamtstaates auch durch die internationale Bedeutung des Ortes. Dies ist in der Konzeption des Bundes von 1999 nicht mehr der Fall. Es genügt die nationale Dimension des Ortes, während seine lokale oder regionale Bedeutung hier nicht betrachtet werden.
11 Deutscher Bundestag (Hg.), Materialien der Enquete-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland« (12. Wahlperiode; 9 Bände in 18 Bänden), Baden-Baden, Nomos, 1995. Deutscher Bundestag (Hg.), Materialien der Enquete-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit« (13. Wahlperiode; 8 Bände in 14 Teilbänden), Baden-Baden, Nomos, 1999. Diese Quellen werden ab jetzt als Materialien I (erste Enquete-Kommission) und Materialien II (zweite Enquete-Kommission) zitiert.
12 Siehe dazu Reinold, Michael, »Die Konzeption der künftigen Gedenkstättenförderung des Bundes« in: GSR Nr. 91, 10/1999, S. 22–31. Auf weiter zurückliegende Etappen dieser Genese geht derselbe Autor in seinem Beitrag »Demokratische Erinnerungskultur. Gedenkstätten-Museen-Denkmäler« in: museumskunde 64, 1/1999, S. 14–22 ein.
13 Materialien I, Bd. IX, S. 247.
14 Materialien II, Bd. VI, S. 154–156.
15 Gespräch mit Reinhard Rürup, 27. 2. 2002.
16 Neben den Schlußempfehlungen der zweiten Enquete-Kommission gilt sie als konkretes Hauptergebnis ihrer Arbeit. Gespräch mit Michael Reinold, 1. 3. 2002.
17 Gespräch mit Günter Morsch, 26. 2. 2002.
18 Über diesen historiographischen Aspekt siehe Husson, Comprendre Hitler et la Shoah, Paris, PUF, 2000, S. 260–266; »Im vereinigten Deutschland kommt hinzu, daß die kritische Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit seit 1990 an Gewicht gewonnen und nicht verloren hat.« (Reinhard Rürup, bei der Anhörung zur demokratischen Erinnerungskultur) siehe Materialien II, Bd. VII, S. 149.
19 Materialien I, Bd. IX, S. 225.
20 Materialien I, Bd. IX, 247.
21 Zu diesen Konfliktlinien im allgemeinen siehe Morsch, Günter, A.a. O. (siehe Fußnote 3), S. 10–11.
22 Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Die Neukonzeption der Gedenkstätte Buchenwald, Weimar, 2001, 103 S.
23 Gespräch mit Heidrun Brauer, damals Vorsitzender des Opferverbands Initiativgruppe Buchenwald 1945–1950 e.V., am 20. 8. 1997.
24 Faulenbach, Bernd, »Die Verfolgungssysteme des Nationalsozialismus und des Stalinismus« in: GSR Nr; 86, 12/1998, S. 3–13.
25 Gespräch mit Günter Morsch, 26. 2. 2002. Siehe auch dazu die Beiträge desselben (Fußnote 3 und 4).
26 GSR Nr. 89, 6/1999, S. 18–20, 25–32; Nr. 99, 2/2001, S. 30–34.
27 Zu dieser Diskussion siehe unter anderem Pfüller, Matthias, »Opfergedenkstätten oder politische Memoriale? Überlegungen zur Definition des Gedenkstättenbegriffs.« In: Stiftung Topographie des Terrors, Politische Memoriale e.V. Mecklenburg-Vorpommern. Gedenkstätten-Gesellschaft-Gedächtnis (Protokoll des 33. bundesweiten Gedenkstättenseminars in Schwerin am 1. Juni 2000); Skriebeleit, Jörg, »Neue Unübersichtlichkeit ? Gedenkstätten und historische Orte im aktuellen erinnerungspolitischen Diskurs« in: GSR Nr. 103, 6/2001, S. 3–10.
28 Siehe dazu die von Michael Reinold genannten Zahlen im Vergleich (2. Quelle, Fußnote 12, S. 17).
29 GSR Nr. 76, 4/1997, S. 32–33; Nr. 80, 12/1997, S. 18–20; Nr. 84, 8/1988, S. 23–28; Nr. 86, 12/1998, 27–28.
30 Siehe dazu unter anderem Garbe, Detlef, »Von den ›vergessenen KZs‹ zu den ›staatstragenden Gedenkstätten‹?« in: GSR Nr. 100, 4/2001, S. 75–82. Alle Beiträge dieser Jubiläumsausgabe sind darüber hinaus für die vorliegende Arbeit wichtig gewesen.
31 Siehe z.B. die Rede von Dr. Knut Nevermann (BKM) zur Eröffnung des 33. bundesweiten Gedenkstättenseminars in Schwerin am 1. Juni 2000 (Quelle Fußnote 27).
32 »Ihre Arbeit hat das Ziel, im Dialog mit der Öffentlichkeit zur Festigung des demokratischen Bewußtseins und zur Weiterentwicklung einer gemeinsamen politischen Kultur in Deutschland beizutragen.« Materialien I, Bd. 1, S. 154; »Die Enquete-Kommission soll zur Festigung des demokratischen Selbstbewußtseins, des freiheitlichen Rechtsempfindens und des antitotalitären Konsenses in Deutschland beitragen und zur Verharmlosung und Rechtfertigung von Diktaturen entgegenwirken. Dafür ist die Entwicklung gesamtdeutscher Formen der Erinnerung an die beiden deutschen Diktaturen und deren Opfer wichtig. […] In diesem Zusammenhang soll die Kommission unter Berücksichtigung der bestehenden Bund-Länder-Absprachen Vorschläge zu einer umfassenden Gedenkstättenkonzeption unterbreiten.« Materialien II, Bd 1, S. 6; »Die Enquete-Kommission versteht ihre Vorschläge als Beitrag […] für die Festigung der demokratischen Erinnerungskultur in Deutschland.« Materialien II, Bd 1, S. 587.
33 Faulenbach, Bernd, »Erinnerung und Politik in der DDR und der Bundesrepublik. Zur Funktion der Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus« in: Deutschland Archiv 4/1997, S. 606.