Die folgenden Ausführungen sollen nicht nur ein bisher vergessenes Kapitel deutscher Judenverfolgung ins Bewusstsein heben, sondern auch als Anregung für Lokalhistoriker, Gedenkstättenmitarbeiter oder Interessierte in den Schulen für Recherchen zu einzelnen hier nachgewiesenen oder auch bisher unbekannten Lagern, zu Tätern und Opfern dieses Zwangseinsatzes dienen.'
Neben den Arbeitslagern und den Reichsvereinigungslagern entstand bis zum Sommer 1941 im Altreich ein drittes Lagernetz für jüdische Deutsche. Im Zuge der Deportationsvorbereitungen wollte die NS-Führung die bisher schrittweise erfolgte Verdrängung aus den Wohnungen forcieren. Obwohl das Reichssicherheitshauptamt regionale Instanzen in diesem Sinn offen zu Wohnungsräumungen aufforderte, lehnte es zugleich im Frühjahr 1941 lokale Vorschläge zur Einquartierung von Münchner, Aachener und Brandenburger Familien in Baracken ab.
Wenig später wurden jedoch bisherige Vorbehalte fallen gelassen. Ab Ende Mai / Anfang Juni 1941 gingen Gestapostellen dazu über, Teile der jüdischen Bevölkerung in sogenannte jüdische Wohngemeinschaften einzuquartieren. In Städten wurden Familien in neuerrichteten Lagern an der jeweiligen Stadtperipherie interniert, in ländlichen Regionen mussten speziell nichtzwangsarbeitende Juden einzelner Landkreise in Lager umziehen. Die Einrichtung der neuen Lager wurde von der Gestapo- meist in Koordination mit der NSDAP-Gauleitung - organisiert.
Bisher sind 39 solcher von mir als Arbeits- und Wohnlager bezeichneten Stätten nachzuweisen. Ziele waren die Konzentration jüdischer Familien im Hinblick aufkommende Deportationen, deren Überwachung und ihr Einsatz zur Zwangsarbeit. Die für die »Umsiedlung« bestimmten Juden wurden von Landräten, der Gestapo oder Beauftragten der NSDAP-Gauleitungen in die jeweiligen Lager einquartiert. Allein in den ersten zwei Monaten wurden Arbeits- und Wohnlager in Tormersdorf bei Görlitz für Breslauer, später auch Görlitzer Familien, in Friedrichssegen bei Koblenz für Juden aus den Kreisen Unterlahn-Limburg, Rheingau-St. Goarshausen und Westerwald sowie in Essen-Steele, München-Milbertshofen und Bonn-Kapellenstraße für in den jeweiligen Städten lebende Juden eingerichtet. Bald lebten in manchen Lagern über 400 Personen, wie in München-Milbertshofen oder Tormersdorf.
Die Lager mussten die dorthin Kommandierten entweder selbst aufbauen oder mindestens instandsetzen. Zum Barackenbau für die »Gemeinschaftssiedlung« Milbertshofen hatte die NSDAP-Gauleitung Münchener Juden »freiwillige und »auf eigene Rechnung« gezwungen. Andernorts richteten die Behörden die Arbeits- und Wohnlager auf stillgelegten Zechen, in konfiszierten und geräumten Klöstern, verlassenen Anstaltsgebäuden, leerstehenden Reichsarbeitsdienstlagern und heruntergekommenen Schlossanlagen ein. Für die Juden Kölns und Umgebung waren Kasematten des Forts KöIn-Müngersdorf vorgesehen. In hygienischer und baulicher Hinsicht waren die alten Unterkünfte meist verkommen. Die Insassen mussten sowohl für die Instandsetzung der Räume sorgen als auch später überall überhöhte Mieten zahlen, bei meist außergewöhnlichen »Miet«-Verträgen. In München kassierte beispielsweise die NSDAP bei 320 Insassen der »Heimanlage Kloster Berg am Laim« insgesamt einen monatlichen Obolus von knapp 2900 RM, nur einen kleinen Teil erhielt das Kloster. Partner wie Modalitäten waren regional verschieden, die Mietforderungen aber generell überhöht. Zusätzlich erhoben manche Bürgermeister von den zwangsumgesiedelten Juden Steuern für vorgebliche Verwaltungsaufwendungen oder zur Deckung angeblicher Gemeindeverluste wegen »verstärkter Judenansiedlungen«.?
In den Arbeits- und Wohnlagern lebten die Familien in einer besonders repressiven Mikroform der jüdischen Zwangsgemeinschaft des Altreiches. Das Lager Much war im Frühsommer 1941 beim Einzug der Juden sofort umzäunt worden. Die vom Ortsbürgermeister in Absprache mit der Gestapo verfasste Lagerordnung demonstriert die extreme Isolierung und Freizügigkeitsbeschränkung der Betroffenen, denn es war den jüdischen Insassen natürlich jeder persönliche Verkehr mit der Bevölkerung verboten.* Solche restriktiven Vorschriften waren die Regel, wie die Überlieferungen zu Riebnig, Tormersdorf, München und Bonn etc. beweisen: Die Gestapo setzte in den meisten Arbeits- und Wohnlagern jüdische Lagerleitungen ein und führte regelmäßig Inspektionen durch. Die Lagerorte durften nur zur Zwangsarbeit betreten werden. Der Zwangseinsatz in den Arbeits- und Wohnlagern umfasste alle arbeitsfähigen Juden und Jüdinnen. Im Lager Bonn hatte man Anfang September 1941 ein Drittel der Insassen zum großen Teil als Schwerarbeiter zwangsbeschäftigt; die übrigen Insassen waren über siebzig Jahre alt, Kinder, Invaliden oder Kranke. Dies scheint in den anderen Lagern ähnlich gewesen zu sein. Zwangsarbeit prägte den Alltag, dabei wuchs die Quote der Beschäftigten aufgrund repressiver Rekrutierung stetig. Die Versorgung in den Arbeits- und Wohnlagern war ein gravierendes Problem für die Insassen. Zur Belieferung der jüdischen Deutschen mit Lebensmitteln hatte die Partei oder die Gestapo »vertrauenswürdige« Händler des jeweiligen Ortes bestimmt, deren Inhaber starke Mehreinnahmen verzeichneten. Obwohl zwangsarbeitende genauso wie alte und kranke Lagerinsassen auf ausreichende Lebensmittel angewiesen waren, mussten sie sich in Bonn beispielsweise schon im September 1941 - entgegen den offiziellen Regelungen dieser Periode - ausschließlich von überwiegend fauligem Gemüse und Kartoffeln ernähren. Mangelnde Lebensmittelversorgung, schlechte Wohnverhältnisse und die durch Verfolgung verletzte Psyche führten zu einer hohen Sterblichkeit älterer Juden in den Arbeits- und Wohnlagern. Das Missverhältnis zwischen wachsender Ausbeutung und krasser Mangelernährung muss aber so auffällig und produktions- hemmend gewesen sein, dass der Landwirtschaftsminister am 1. Dezember 1942, »um die Arbeitskraft der bei kriegswichtigen Arbeiten« eingesetzten Jüdinnen und Juden zu erhalten, seinen eigenen Erlass zur Lebensmittelreduzierung vom September teilweise für die Lagerinsassen aufhob und die Versorgung mit zusätzlichen Waren anwies. Diese Anordnung wird kaum Besserung bewirkt haben, da binnen weniger Monate die letzten Lager aufgelöst wurden.
Ein beträchtlicher Teil der Arbeits- und Wohnlagerinsassen wurde schon im Frühjahr und Sommer 1942 abtransportiert. Die Lager 16ste man daraufhin auf. Große Arbeits- und Wohnlager, wie München-Milbertshofen und Köln-Müngersdorf, gebrauchte die Gestapo später zusätzlich als Sammellager. Um die letzten in Dresden wohnenden Juden vor ihrem Abtransport zu internieren, errichtete die dortige Gestapo in einer Sonderaktion noch Mitte November 1942 ein neues Lager. Das Lager Dresden-Hellerberg wurde, da auf Zwangsarbeit bis zur letzten Minute nicht verzichtet werden sollte, in engster Kooperation mit der Zeiss-Ikon AG Dresden gebaut. Es ist damit der erste Nachweis eines Arbeits- und Wohnlagers, das von Beginn an auch als Sammellager für die Deportationen konzipiert war, aber von einem Privatunternehmen unterhalten wurde. Am gesamten System der Arbeits- und Wohnlager profitierten die Gemeinden durch freiwerdende Wohnungen, die ortsansässigen Geschäftsleute, die die Lager belieferten, und natürlich die Firmen, die die Zwangsarbeiter zur Deportation beschäftigten.