Der Volksgerichtshof – Hitlers politisches Tribunal

Eine Open-Air-Ausstellung der Stiftung Topographie des Terrors in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Deutscher Widerstand
12/2004Gedenkstättenrundbrief 122, S. 3-7
Claudia Steur

Zum 70. Jahrestag der Gründung des Volksgerichtshofs und zum 60. Jahrestag des Prozessbeginns gegen die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 zeigt die Stiftung Topographie des Terrors in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Deutscher Widerstand die Ausstellung »Der Volksgerichtshof – Hitlers politisches Tribunal.«

Der Volksgerichtshof wurde am 14. Juli 1934 im ehemaligen preußischen Abgeordnetenhaus in der Prinz-Albrecht-Straße 5 in Berlin feierlich eröffnet. Bereits der Name dieses neuen Gerichtshofs ist irreführend, handelte es sich doch weder um ein Gericht des Volkes noch um ein Gericht für das Volk.

Der Volksgerichtshof wurde von den Nationalsozialisten ins Leben gerufen. Er sollte ihre politischen Gegner aburteilen, und – wie es im damaligen Sprachgebrauch hieß – »vernichten«. Einen derartigen politischen Gerichtshof hatte Hitler bereits in seinem 1924 verfaßten Buch »Mein Kampf« gefordert.

Der Volksgerichtshof wurde nach dem Reichstagsbrandprozeß eingerichtet. Am 27. Februar 1933 war im Reichstag ein Feuer ausgebrochen. Die Nationalsozialisten beschuldigten umgehend die Kommunisten der Tat und forderten die Todesstrafe für die Verantwortlichen. In der Folge wurden der Niederländer Marinus van der Lubbe und vier Kommunisten, darunter der Vorsitzende der KPD-Reichstagsfraktion, Ernst Torgler, festgenommen. Sie mußten sich vor dem Obersten Deutschen Gericht verantworten, dem in Leipzig ansässigen Reichsgericht. Ende Dezember 1933 ergingen die Urteile. Das Reichsgericht verurteilte Marinus van der Lubbe zwar zum Tode, die übrigen Beschuldigten aber sprach es frei. In den Augen der Nationalsozialisten, die für alle die Todesstrafe gefordert hatten, war dies ein glattes Fehlurteil. Nun erschien ihnen die Gründung ihres eigenen Gerichtshofs umso wichtiger. Vier Monate später, am 24. April 1934 erließ Hitler das Gesetz zur Gründung des Volksgerichtshofs. Dem Reichsgericht wurde die Zuständigkeit für Hoch– und Landesverrat entzogen und auf das neue Gericht übertragen. Dieses wurde bewußt im Zentrum Berlins angesiedelt, in unmittelbarer Nähe zum Regierungszentrum und zur Geheimen Staatspolizei, die ihren Sitz auf der gegenüberliegenden Straßenseite hatte.

Bis 1935 residierte das Gericht im ehemaligen preußischen Abgeordnetenhaus, anschließend bezog es in der wenige hundert Meter entfernten Bellevuestraße 15 ein ehemaliges Gymnasium. Als dieses 1943 aufgrund von Bombenschäden nur noch eingeschränkt nutzbar war, verlegte der Gerichtshof seine Verhandlungen zunehmend ins Preußische Kammergericht nach Berlin-Schöneberg. Es gehört zu den Ausstellungszielen, diese Orte wieder ins Bewußtsein der Öffentlichkeit zu rücken.

Hauptziel der Ausstellung ist es jedoch, exemplarisch die personelle Zusammensetzung, das Wirken und die Urteilspraxis dieses Gerichts darzustellen. Auch die enge, zumindest in den Anfangsjahren nicht immer konfliktfreie Zusammenarbeit des Volksgerichtshofs mit der Geheimen Staatspolizei wird thematisiert. Die Mehrzahl der späteren Angeklagten vor dem Volksgerichtshof wurde von der Geheimen Staatspolizei verhaftet. Nicht wenige waren vor ihrem Prozeß im Hausgefängnis der Gestapo in der Prinz-Albrecht-Straße 8 inhaftiert.

Die Ausstellung stellt auch die zunehmende Entwicklung des Gerichtshofs zum Terrorgericht dar. Von Beginn an war der Volksgerichtshof ein politisches Gericht, das durch die Aburteilung von Regimegegnern zur Etablierung und Sicherung der nationalsozialistischen Herrschaft beitragen sollte. Seine Urteile erlangten sofort Rechtskraft, es gab keine Möglichkeit der Berufung oder Revision. Die Rechte der Angeklagten waren eingeschränkt, die Möglichkeit der freien Wahl eines Anwalts bestand ebenfalls nur in eingeschränktem Maße.

Anfangs bestand das Gericht aus drei Senaten. Die ersten beiden waren für Hochverrat zuständig und wurden vom Präsidenten bzw. dem Vizepräsidenten geleitet, der Dritte Senat war für Landesverrat zuständig. Später stieg die Zahl der Senate auf sechs an. Jeder Senat war mit fünf Richtern besetzt. Lediglich zwei von ihnen waren Berufsrichter. Bei den übrigen handelte es sich um ehrenamtliche Laien. Sie stammten aus den Reihen von SS, Wehrmacht, Polizei und Ministerialbürokratie und sollten »über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Abwehr staatsfeindlicher Angriffe« verfügen. In dieser Zusammensetzung der einzelnen Senate sahen die Nationalsozialisten die Gewähr für eine harte Aburteilung ihrer Gegner.

Die Tätigkeit des Volksgerichtshofs erstreckte sich weit über die Grenzen Berlins hinaus. Etwa ein Drittel der Verfahren wurden auswärts verhandelt. Diese umfangreiche Reisetätigkeit war eine Folge der ständig wachsenden Zuständigkeiten des Tribunals. Ursprünglich für Hoch- und Landesverrat zuständig, wurden dem Tribunal im Laufe der Jahre immer neue Delikte zur Aburteilung übertragen. Wehrmittelbeschädigung und Wirtschaftssabotage fielen ebenso in seinen Aufgabenbereich wie Wehrkraftzersetzung. Damit einher ging die Ausweitung der territorialen Zuständigkeit. Sie erstreckte sich seit 1938 auf die dem Reich angeschlossenen Gebiete wie Österreich, die sudetendeutschen Gebiete und das Protektorat Böhmen-Mähren, nach Kriegsbeginn auch auf die okkupierten Länder, beispielsweise Frankreich. Dadurch stieg die Zahl der vor dem Volksgerichtshof Abgeurteilten ausländischer Nationalität nach Kriegsbeginn erheblich an. Jeder zweite Abgeurteilte vor dem Volksgerichtshof war ausländischer Nationalität, jeder Dritte gehörte dem tschechischen Widerstand an.

Die Spruchpraxis des Gerichtshofs wurde im Laufe der Jahre immer schärfer. Anfangs orientierten sich die Urteile durchaus noch an geltendem NS-Recht. So erhielt der erste Angeklagte vor dem Volksgerichtshof, Johannes Brinkheger, 1934 für die Verbreitung kommunistischer Schriften unter Polizeibeamten zwei Jahre Haft, unter Anrechnung der Untersuchungshaft. Zehn Jahre später, 1944 wurde ein Brauereibesitzer dann nur aufgrund der einmaligen Bemerkung »die Nazis hätten den Krieg angefangen« zum Tode verurteilt. Diese beiden Beispiele zeigen, daß sich die Urteilsfindung und Rechtsprechung des Tribunals im Lauf der Jahre radikalisierten, Rechtsgrundsätze wurden immer weiter ausgehebelt, der Volksgerichtshof entwickelte sich zunehmend zu einem Terrorgericht, dessen Urteilsfindung auf reiner Willkür basierte. Viele Prozesse hatten Schauprozeßcharakter. Die Angeklagten wurden vor Gericht gedemütigt, angebrüllt und in keiner Weise mehr mit der für ein Gericht geziemenden Neutralität behandelt. Todesurteile standen oftmals bereits vor Verhandlungsbeginn fest und es wurde auch während der Verhandlung kein Hehl daraus gemacht, daß die Angeklagten bereits für schuldig befunden waren. Einzige Aufgabe der Verteidigung war es, für schuldig zu plädieren. Wiederholt mischten sich Parteigrößen wie beispielsweise Heydrich, Goebbels oder auch Hitler selbst in einzelne Fälle ein. Diese endeten dann auch mit dem gewünschten Todesurteil.

Besonders klar trat diese endgültige Wandlung zum Terrorgericht in den Prozessen gegen die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 zu Tage, die reine Schauprozesse waren. Hitler hatte das Gericht vorab angewiesen, den Angeklagten keine längere Redezeit zuzugestehen und die Todesstrafen spätestens zwei Stunden nach Urteilsverkündung zu vollziehen.

Der Volksgerichtshof urteilte zwischen 1934 und 1945 mehr als 16 000 Menschen ab. In über 5200 Fällen verhängte das Gericht die Todesstrafe. Seit Ende 1942 war jedes zweite Urteil des Volksgerichtshofs ein Todesurteil. Vor Gericht standen in der Mehrzahl der Fälle keine »Kriminellen oder Schwerverbrecher« sondern meist Mißliebige, die Kritik am NS-Regime und seinen führenden Funktionären geäußert hatten, darunter viele Angehörige des linken Widerstandes, Ausländer aber auch einfache Bürger. Das Verteilen von Flugblättern, das Abhören ausländischer Sender, politische Witze oder einfach nur unbedachte Äußerungen wie zum Beispiel: »Die Nazis haben den Reichstag selbst angezündet«, »Hitler hat den Krieg angefangen«, »der Krieg ist doch eh’ verloren« machten sie in den Augen des Volksgerichtshofs zu Hochverrätern, die mit schweren Strafen (oftmals der Todesstrafe), belegt wurden.

Die Geschichten einiger Opfer zu erzählen und ihnen dadurch, exemplarisch für alle Verurteilten des Volksgerichtshof ein Gesicht zu geben, gehört zu den Anliegen dieser Ausstellung.

Die Ausstellung fragt aber auch nach den Richtern und Staatsanwälten. Sie endet nicht mit der Auflösung des Volksgerichtshofs durch den Alliierten Kontrollrat im Jahr 1945, sondern sie dokumentiert auch den Umgang der Besatzungsmächte und später der beiden deutschen Staaten mit den ehemaligen Richtern und Staatsanwälten des Volksgerichtshofs. Sie zeigt das jahrzehntelange Unvermögen der Justiz, die eigene Vergangenheit aufzuarbeiten.

1945 entließen die Alliierten alle Juristen aus dem Staatsdienst. In der sowjetisch besetzten Zone traten sogenannte Volksrichter an ihre Stelle, ausgebildete Laien, die in Schnellkursen auf ihre neue Tätigkeit vorbereitet wurden. Hier kam es auch in späteren Jahren nicht zur Wiedereinstellung ehemaliger NS-Juristen in den Justizdienst.

Einige Staatsanwälte des Volksgerichtshofs, die 1945 in russische Kriegsgefangenschaft geraten und in den sowjetischen Speziallagern Sachsenhausen und Buchenwald inhaftiert worden waren, wurden 1950 im Zuge der Waldheimprozesse in der DDR zu langen Haftstrafen verurteilt. 1982, mehr als 30 Jahre später kam es nochmals zu einem Prozeß.

Erich Geißler, dessen ehemalige Zugehörigkeit zur Reichsanwaltschaft beim Volksgerichtshof dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bereits seit 1970 bekannt war, wurde vom Stadtgericht Ostberlin zu 15 Jahren Haft verurteilt. Ausschlaggebend für diesen Prozeß war der Beginn umfangreicher Ermittlungen der West-Berliner Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Angehörige des Volksgerichtshofs. Das MfS fürchtete: »daß die Westberliner Seite durch ihre Ermittlungen feststellt, daß Geißler in der DDR wohnhaft ist und diese Tatsache unter Umständen zur Diskreditierung der Rechtspolitik der DDR im Zusammenhang mit der Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen aufgreift.«

In den westlichen Besatzungszonen verloren die Juristen ebenfalls zunächst ihre Stellen, wurden aufgrund starken Personalmangels jedoch zum großen Teil bald wieder in den Justizdienst aufgenommen. Die ehemaligen Richter und Staatsanwälte des Volksgerichtshofs konnten ihre Karrieren hier weitgehend unbeschadet fortsetzen. Auch eine Strafverfolgung mußten sie nicht wirklich fürchten. 1947 wurden im Nürnberger Juristenprozeß 14 Juristen vor ein amerikanisches Gericht gestellt, darunter fünf ehemalige Richter und Anwälte des Volksgerichtshofs. Zwei von ihnen wurden freigesprochen, einer für verhandlungsunfähig erklärt und zwei weitere zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Anfang der 50er Jahre wurden sie begnadigt und konnten in den Justizdienst zurückkehren. Auch nach Gründung der Bundesrepublik blieb diese personelle Kontinuität bestehen. Erst 1965 begannen erste Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin. Sie führten zur Anklageerhebung gegen den ehemaligen Beisitzer im Ersten Senat Hans-Joachim Rehse. Ihm wurde die Mitwirkung an mindestens 237 Todesurteilen vorgeworfen. Rehse wurde 1967 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben. In einem erneuten Prozeß wurde Rehse 1968 freigesprochen. Die Begründung lautete, NS-Recht sei damals geltendes Recht gewesen. Dieses skandalöse Urteil erregte viel Aufsehen und zog massive Proteste nach sich. Erstmals wurde in einer breiten Öffentlichkeit die Unfähigkeit der bundesdeutschen Justiz, ihre Vergangenheit aufzuklären, thematisiert.

1979, 11 Jahre nach dem Freispruch Rehses, ermittelte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin erneut gegen Angehörige des Volksgerichtshofs. Lediglich gegen Paul Reimers wurde Anklage erhoben, wegen Beteiligung an mindestens 62 Todesurteilen. Zu einem Prozeß kam es nicht. Reimers verübte Selbstmord.

Bis heute wurde kein ehemaliger Richter und Staatsanwalt des Volksgerichtshofs vor einem bundesdeutschen Gericht rechtmäßig verurteilt. Der Deutsche Bundestag bezeichnete den Volksgerichtshof 1985 als »Terrorinstrument, dessen Entscheidungen keine Rechtswirkung« zukomme.

Die Ausstellung »Der Volksgerichtshof – Hitlers politisches Tribunal« ist noch bis 5. Dezember als Open-Air-Präsentation am Bauzaun der Stiftung Topographie des Terrors in der Niederkirchnerstraße 8 zu sehen. Sie umfaßt 136 Text- und Bildtafeln. Eine Wanderfassung ist geplant.

Information Stiftung Topographie des Terrors, Dr. Claudia Steur, Stresemannstraße 111, 10963 Berlin, Tel.(030) 25 45 09-0 bzw. (030) 25 45 09-18.