Gerhard war ein Kleinkind, das im Alter von knapp 19 Monaten in den Wiesengrund eingeliefert wurde. Sechs Tage später war Gerhard tot. Diese Information kann man einer Tafel entnehmen, die im ehemaligen Labor der Klinik hängt. Hier heißt es wörtlich:
»Gerhard V., geboren am 5. 3. 1943
Gerhard wurde wegen Krämpfen, die bereits erstmalig mit acht Wochen auftraten, regelmäßigen Erbrechens, das eine Essstörung zur Folge hatte, und wegen Unterernährung am 27. 11. 1944 in die Nervenklinik Wiesengrund aufgenommen.
Bemerkungen des Pflegepersonals: Gerhard sei sehr »tief stehend«, beim Spielen könne man kein sinnvolles Muster erkennen. Er selbst spreche nie. Er reagiere nicht bei Aufforderungen, könne aber anscheinend zuhören.
»Behandlung«: Am 28. 11. 1944 wurde eine Lumbalpunktion durchgeführt, welche eine Pneumonie zur Folge hatte. Als »Versuch der Heilung« wurde am 30. 11. 1944 eine Encephalografie vorgenommen.
Tod: Gerhard starb nach starkem Temperaturanstieg am 3. 12. 1944. Die Ärzte vermerkten, dass er nach plötzlichem Atemstillstand eine Herz-Kreislauf-Schwäche erlitten habe.«[1]
Auch die Schicksale von Michael G., Karin B., Hajo K., Günther P., Werner G., Rosemarie K., Helga T. und anderen Kindern werden jeweils auf einer Tafel vorgestellt. Die Kurzbiografien hängen im heutigen Geschichtslabor neben- und übereinander und bilden eine »Erinnerungswand«. Sie wurden von Schülerinnen und Schülern des Friedrich-Engels-Gymnasiums erarbeitet.
Der biografische Ansatz ist in der Gedenkstätten- und Museumsarbeit weit verbreitet. Er verfolgt in der Regel das Ziel, das menschliche Schicksal zu verdeutlichen und Empathie zu wecken, sodass die Dimension des Unrechts und der Tragik nachvollziehbar, aber auch ein individuelles Gedenken möglich werden. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit dieses Vorgehen auch bei den Opfern des NS-Patientenmordes möglich ist bzw. welche besonderen Schwierigkeiten hier vorhanden sind. Das soll im Folgenden am Beispiel der getöteten Kinder im Wiesengrund und der Arbeit im Geschichtslabor veranschaulicht werden.
Als »Wiesengrund« wurde lange Zeit eine Senke bezeichnet, in der die Kühe des Dalldorfer Gutes im Norden von Berlin weideten. Im Jahr 1869 kaufte die Berliner Stadtverordnetenversammlung das Gut, um hier Gebäude der großen »Städtischen Irren- und Idiotenanstalt« für die Hauptstadt zu errichten.[2] Die fortschrittliche Anstalt hieß ab 1925 Wittenauer Heilstätten, nachdem auch das Dorf bzw. der Ortsteil in Erinnerung an seinen ehemaligen Gemeindevorsteher Peter Witte seinen Namen geändert hatte. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dann der heutige Name Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik eingeführt. Allen Namensänderungen zum Trotz blieb die Bezeichnung Wiesengrund für die drei am Eichborndamm befindlichen Gebäude während aller Zeiten gebräuchlich, und so gibt es noch heute die Schule Wiesengrund in der Frohnauer Straße in Berlin-Hermsdorf. Ihr Name geht auf die ehemaligen geologischen Gegebenheiten in Wittenau zurück, obwohl die Einrichtung schon 1954 vom ursprünglichen Ort wegzog. Dieser befand sich am Eichborndamm 238–242, gegenüber des Reinickendorfer Rathauses, und umfasste drei Gebäude. Sie bildeten das »Nervensanatorium Wiesengrund« und beherbergten bis 1941 nervenkranke Männer. In diesem Jahr zog hier die »Städtische Nervenklinik für Kinder« ein.[3]
Das Erziehungsheim, die Anstaltsschule und alle weiteren Kinder- und Jugendeinrichtungen wurden organisatorisch von den Wittenauer Heilstätten abgelöst und fortan eigenständig geführt. Bevor die ersten minderjährigen Patienten in den Wiesengrund eingeliefert wurden, veranlasste der Leiter Dr. Dr. Ernst Hefter bauliche Veränderungen, sodass abgesehen von den Kranken- und Dienstzimmern nun auch ein Operationsraum, eine Röntgenabteilung, ein Sektionsraum sowie ein Labor vorhanden waren. Damit waren wichtige Voraussetzungen gegeben, um die Vorgaben der NS-Gesundheitspolitik umsetzen zu können: »Die Euthanasieverordnungen und ihre Ausführung müssen sich vollkommen im Rahmen des übrigen üblichen Abteilungsgeschehens vollziehen. So wird auch mit wenigen Ausnahmen der Tod des Euthanasierten sich vom natürlichen Tode kaum unterscheiden. Das ist das zu erstrebende Ziel. (…) Also für die Zukunft: keine Pflegeanstalten für tief stehende Fälle, sondern nur Heilanstalten mit aktivster Therapie und wissenschaftlicher Arbeit und – mit Euthanasiemöglichkeit.«[4] Modern und wissenschaftlich ausgerichtet – damit wollte auch der Wiesengrund bei den Eltern Vertrauen erwecken.
Im Februar 1942 kamen die ersten minderjährigen Patienten in den Wiesengrund. Sie wurden zur Klärung ihrer geistigen oder körperlichen Einschränkungen in dieses neue »diagnostische Zentrum« eingeliefert. Stellte sich nach den umfangreichen ärztlichen Untersuchungen und diversen Tests zum Sozialverhalten, zur Motorik, Sprachfähigkeit und Selbstständigkeit ein niedriges »Intelligenzalter« und eine mangelnde Bildungs- und Entwicklungsfähigkeit heraus, meldete sie Ernst Hefter an den »Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden«, sofern dieser nicht selbst die Einweisung veranlasst hatte. Die drei Reichsgutachter prüften die Berichte und entschieden ausschließlich auf Grundlage dieser schriftlichen Erhebungen.[5] Kamen sie mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass das Kind nicht »lebenswert« sei, wurde ein »R.A.« auf seiner Krankenakte eingetragen. Damit wurde es ein »Reichsausschusskind« und folglich Patient der Station 3 im Wiesengrund, also der »Kinderfachabteilung«. Diese unterstand der Verantwortung von Assistenzärztin Gertrud Reuter. Sie, ihr Vorgesetzter Ernst Hefter und ihr Kollege Gerhard Kujath erhielten mit der Aktennotiz »R.A.« eine Handlungsermächtigung, medizinisch nach eigenem Ermessen zu verfahren. Der Vermerk »R.A.« war eine Art Freibrief, um bei den Kindern riskante Untersuchungen und ärztliche Maßnahmen durchführen zu können. Hierbei nahmen die Ärzte bewusst einen möglichen oder wahrscheinlichen tödlichen Ausgang in Kauf oder führten ihn aktiv herbei.
Die Kinder wurden mit einer hohen Dosierung des Beruhigungsmittels Luminal getötet oder mithilfe zweifelhafter Schlafkuren oder Fieberkuren ermordet.[6] Einige Kinder wurden an andere medizinische Einrichtungen »ausgeliehen«, um dort für medizinische Versuchszwecke zu dienen, so zur »Tuberkuloseimmunisierung« an der Kinderklinik der Charité.[7] Insgesamt waren Klinikleiter Ernst Hefter, Assistenzärztin Gertrud Reuter und Oberarzt Gerhard Kujath für den Tod von mindestens 81 Kindern und Jugendlichen verantwortlich, die zwischen 1942 und 1945 im Wiesengrund ermordet wurden.
Gegen Ernst Hefter wurde im Juli 1945 von der Staatsanwaltschaft in Berlin-Reinickendorf ermittelt. Ende des Jahres wurde er auf Initiative der sowjetischen Militäradministration festgenommen und wenig später zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er starb im April 1947 in Bautzen und war der einzige Beschäftigte im Wiesengrund, der zur Verantwortung gezogen wurde. Allerdings wusste man in West-Berlin bis 1950 nichts von seinem Verbleib.[8] Gertrud Reuter praktizierte schon ab 1947 wieder als Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie und lebte unbehelligt bis zu ihrem Tod im Jahre 1999. Gerhard Kujath leitete den Wiesengrund nach dem Weggang seines Vorgesetzten bis 1952. Er wurde Facharzt für Psychiatrie und Pädiatrie und leitete dann die heilpädagogische Abteilung der Kinderklinik der FU Berlin am Kaiserin-Augusta-Krankenhaus.
Solange die Täter der »Euthanasie«-Morde in Ehren weiter leben und arbeiten konnten, entstand kein Unrechtsbewusstsein und gab es folglich keine »Opfer«.
Mit den Klinikgebäuden ging man in der Nachkriegszeit sehr pragmatisch um, sie wurden je nach Bedarf genutzt und umgebaut, ohne einen historischen Blick zurückzuwerfen. Von den ehemals drei Häusern überstanden zwei unbeschädigt den Krieg. In diesen Räumlichkeiten war das Kindersanatorium Wiesengrund noch bis 1954 beheimatet. Dann übernahm das Rathaus Reinickendorf die beiden Häuser Eichborndamm 238/240 und nutzte sie als Gesundheitsamt, Wahllokal, Teil des Gartenbauamtes bzw. des Tief- und Hochbauamtes. Die Keller dienten und dienen größtenteils immer noch als Aktenlager.
Viele Jahre erinnerte nichts an die Verbrechen, die in diesen Häusern stattgefunden hatten. Die Ausstellung »totgeschwiegen« von 1988 beendete die jahrzehntelange Tabuisierung der NS-Verbrechen in den Wittenauer Heilstätten. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe beförderten auch im Sommer 1987 die Krankenakten zutage, von denen lange Zeit behauptet wurde, sie seien kriegsbedingt vernichtet worden.[9] Trotzdem wurden in den folgenden Jahren die Opfer der »Euthanasie«-Programme kaum öffentlich wahrgenommen. So machten beispielsweise die Stolpersteine dieser Opfergruppe noch Mitte des Jahres 2013 nur zwei Prozent aller in Berlin verlegten Stolpersteine aus.[10]
2011 entstand eine Bezirksinitiative, die von Cornelia Gerner vom Museum Reinickendorf ausging und die die Idee eines außerschulischen Lernortes am authentischen Ort entwickelte. Nach längeren Verhandlungen wurden vier geeignete Kellerräume am Eichborndamm 238 vom Bezirksamt geräumt. Es ließ sich anhand von Fotografien rekonstruieren, dass einer dieser Räume nach 1941 das Labor der Klinik war, wodurch der Name »Geschichtslabor« entstand. Als Hauptzielgruppe dieser Einrichtung sind junge Menschen angesprochen, die sich mit dem Thema der NS-Patientenmorde und NS-Gesundheitspolitik auseinandersetzen wollen. Die Lernenden treffen auf konkrete Spuren der Geschichte, so beispielsweise auf die originalen Wandfliesen des Labors und die ursprüngliche Raumaufteilung. Im Hinblick auf das jahrzehntelange Verdrängen und Verschweigen kann hier ein Verständnis für die Einmaligkeit und Schutzwürdigkeit historischer Orte entstehen.[11] Texttafeln, Fotos und historische Schautafeln bieten Informationen, doch sollen die Schülerinnen und Schüler auch zu einer selbstständigen Erkundung und Erarbeitung angeleitet werden. Dazu ist ein Besuch im nahe gelegenen Landesarchiv Berlin sinnvoll.
Die zentrale Quelle zur Erforschung der Opfer sind die Krankenakten, die sich seit 2010 im Landesarchiv Berlin befinden. Diese Akten sind immer nach dem gleichen Prinzip aufgebaut, sodass man sich schnell zurechtfinden kann:
Vorab gibt es zwei Ganzkörper-Nacktfotos des Kindes: ein Foto frontal und eines von der Seite aufgenommen. Nach einem Deckblatt mit den wichtigsten Daten wird die Vorgeschichte dargelegt und das heißt, es folgen sehr weitreichende Angaben zu den Eltern, z.B. ob ehelich oder unehelich geboren, ob Krankheitsfälle in der Familie existierten, ob Geistes-, Nerven- oder Geschlechtskrankheiten vorhanden waren, inwiefern es Alkohol- und Nikotinkonsum gab, Angaben zur Geburt des Patienten und zu den Geschwistern. Danach sind Untersuchungsergebnisse dokumentiert, das heißt zunächst einmal eine Intelligenzprüfung nach Binet-Boberg, aber auch andere Untersuchungen, wie die Ergebnisse von Encephalografien, Lumbal- oder Ventrikelpunktionen sowie Fieberkurven. Bei diesen medizinischen Eingriffen ging es darum, dass es ein Forschungsanliegen der Ärzte war, eine Korrelation von geistiger Behinderung und Gehirnanomalie festzustellen bzw. auszuschließen. Daher wurden sehr schmerzhafte und risikoreiche Eingriffe vorgenommen, die mitunter auch zum Tod führten. In diesen Fällen liest man oftmals den Satz: »Aufgrund des Allgemeinzustands wurde von kreislaufstützenden Maßnahmen abgesehen.«[12] Auf einigen Seiten sind kurze Angaben der Schwestern und der Stationsärztin zu finden, evtl. auch die Zusammenfassung eines Arztgespräches mit den Eltern. Am Ende schließlich befindet sich der Bericht des Pathologen, dem in der Regel zu entnehmen ist, dass ausnahmslos alle Organe des Leichnams untersucht, gewogen und gemessen wurden.
Diese Akten bieten sehr viele Informationen, von denen jedoch einige geschönt bzw. verfälscht sind, so in der Regel die Todesursache. Aber auch bei allen anderen Aussagen muss quellenkritisch vorgegangen werden, denn die Sicht auf die Kranken ist von der nationalsozialistischen Ideologie durchdrungen und weist vielfach abwertende Formulierungen auf, wie beispielsweise das eingangs erwähnte »tief stehend« als Charakterisierung von Gerhard. Insbesondere wenn es um die Vorgeschichte geht, kommen intime Sachverhalte zur Sprache. Hier wird letztlich der Frage nachgegangen, inwieweit es eine familiäre Belastung oder Prädisposition für Krankheiten gebe. So wird vollkommen irrelevanten Phänomenen wie eine Häufung von Fehlgeburten oder der Lebenswandel der Eltern eine übergroße Wichtigkeit beigemessen.
Trotzdem ist der Wert dieser »Täterakten« groß, auch wenn man etwas über die Persönlichkeit der Kinder erfahren will. Denn es lassen sich auch folgende Berichte finden: »Dorit liegt vergnügt in ihrem Bett, ist sehr freudig, beobachtet die Schwestern genau.«[13] »Ingrid ist oft sehr lieb und hat das Bedürfnis, mal in den Arm genommen zu werden.«[14] »Ruth ist ein kleiner Frechdachs und doch kann man ihr nicht böse sein, denn sie ist gleich wieder lieb. Heute spielt Ruth mit der Puppe. Sie ist ein recht sorgsames Puppenmutterchen.«[15] »Siegfried isst sehr schlecht, Gemüse überhaupt nicht, Griesbrei mit Marmelade am liebsten.«[16] »Bernd lächelt und freut sich, wenn man an sein Bettchen kommt.«[17] »Monika macht den Großen alles nach und freut sich, wenn alle darüber lachen. Das Kind sitzt – sich selbst überlassen – meist munter in seinem Bettchen und schaut umher; sie lacht vergnügt, wenn man sich mit ihr beschäftigt. Heute Abend war Monika sehr niedlich. Sie faltet beim Beten die Händchen und plappert alles nach.«[18]
Für ein personenbezogenes Erinnern – der ein zentraler Zugang von Schülerinnen und Schülern zur NS-Geschichte darstellt, wie es sich unter anderem am Beispiel von Stolpersteinen zeigen lässt – halte ich diese Krankenakten trotz der sensiblen Materie, des diffamierenden Blicks auf die Familie und trotz der speziellen ideologischen Sichtweise für sehr wichtig. Meine Bestürzung war daher groß, als mir das Landesarchiv Berlin im März 2013 mitteilte, dass die für das Geschichtslabor recherchierenden Oberstufen-Schüler und Schülerinnen nicht mehr mit den Akten arbeiten dürften. Diese 17jährigen und 18jährigen seien nicht in der Lage, mit den »Nacktfotos« der Kinder umzugehen, ließ uns die Archivarin wissen. Worauf sich diese Meinung stützte, war und ist mir unverständlich. Meine Erfahrung war vielmehr, dass sich die Schülerinnen und Schüler sehr verantwortungsvoll mit den – übrigens grafologisch schwer zu lesenden – Patientenakten auseinandersetzten.
Mit dem Verbot der Akteneinsicht endete zwangsläufig das Projekt der »Erinnerungswand«. Hier sollten Schülerinnen und Schüler ihre Rechercheergebnisse dokumentieren und so zu einem Überblick der Opferschicksale beitragen. Auf einem Blatt wurde der Name, das Geburtsdatum und der Grund für die Einweisung angegeben. Hier konnte sich mitunter zeigen, dass es nicht nur gesundheitliche, sondern auch soziale Gründe für eine Einweisung gab, was sehr aufschlussreich für die Intention dieser Maßnahme ist. Bemerkungen des Pflegepersonals waren – wie dargelegt – oftmals die einzige Information, die etwas über die Persönlichkeit aussagte und wurde daher berücksichtigt. Schließlich wurden die sogenannte Behandlung und die in den Akten notierte Todesursache hinzugefügt. Hier lässt sich mitunter eine unmittelbare Kausalität nachweisen: In etlichen Fällen rief die als Behandlung deklarierte Encephalografie eine Infektion hervor, in deren Folge das Kind kurze Zeit später starb. Trotzdem wurde bei der Todesursache nur »Atemstillstand sowie eine Herz- und Kreislaufschwäche« angeführt, wie im oben genannten Fall von Gerhard. Deutlich wird an diesem wie an anderen Beispielen, dass die Ärzte quasi den Tod herbeigeführten, weil sie trotz einer Lungenentzündung des Patienten und der damit einhergehenden Schwächung eine riskante Untersuchung des Gehirnwassers vornahmen. Das taten sie in der Regel nicht, um zur Heilung des Patienten beizutragen, sondern um ihren Forschungsinteressen nachzugehen.
Die ursprüngliche Idee war, jedes Kind mit seinem vollständigen Namen zu nennen, weil nur so tatsächlich eine Erinnerungswand entstehen würde. Doch dies war nicht umsetzbar: Die Nachnamen der Kinder mussten auf Veranlassung des Landesarchivs Berlin geschwärzt, und damit die Personen anonymisiert werden. Sowohl bei den Tafeln, die die Schülerinnen und Schüler als Arbeitsergebnis herstellten, als auch bei den Lebensläufen von Kindern, die sich in angedeuteten Bettchen befinden, dürfen keine vollständigen Namen genannt werden, sondern nur Werner K., Monika L. usw. Als Grund teilte das Landesarchiv Berlin mit, dass mit dem vollständigen Namen mögliche lebende Familienangehörige stigmatisiert werden würden, denn sie könnten womöglich als familiär belastet angesehen werden. Die Abkürzung des Namens »schützt« damit alle diejenigen, die einen Familiennamen haben, der mit einem der vielen Euthanasieopfer identisch ist.
Diese Auflagen entsprechen denen im Bundesarchiv, wie Götz Aly in seinem Aufsatz »Henry K. und Louise S. – Tote ohne Namen« ausführt.[19] Eine solche Auflage ist meiner Meinung nach schwer zu vereinbaren mit einer Politik, die Inklusion in Gesellschaft und Schule umsetzen will. Allerdings gibt es auch Gedenkstätten und Archive, die einen anderen Weg gehen. So sind beispielsweise die Namen und Lebensdaten der getöteten Patienten der Kinderfachabteilung Wiens, die Abteilung »Am Spiegelgrund«, im Internet veröffentlicht. Auch die Gedenkstätte Grafeneck hat eine Datenbank mit den vollständigen Namen der Toten und diese sind öffentlich zugänglich.
In Ermangelung der Krankenakten veröffentlichte das Museum Reinickendorf im April 2013 einen Aufruf in einer Berliner Tageszeitung mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler Angehörige interviewen und auf diesem Wege mehr über die Kinder des Wiesengrund erfahren. Diesem Aufruf folgte nur eine Person: Es meldete sich eine Zeitzeugin aus Neukölln, deren ältere Schwester Rita behindert gewesen war. Die Eltern wurden Anfang der 1940er-Jahre aufgefordert, die Tochter im Wiesengrund vorzustellen. Sie erhielten den dringenden Rat, das Kind in eine Anstalt zu geben, wo es angeblich besser gefördert werden könne. Doch Ritas im katholischen Glauben stark verwurzelten Eltern widersetzten sich diesem Vorschlag und behielten die Tochter zu Hause, wo sie auch den Nationalsozialismus überlebte.
In diesem Zeitzeugeninterview kam nicht die Geschichte eines Opfers, sondern vielmehr einer Geretteten des Wiesengrunds zur Sprache. Über das Schicksal eines getöteten Kindes wollte – oder konnte – uns niemand etwas erzählen.
Dass es leichter ist, über eine Rettung zu berichten, zeigt das 2004 erschienene Jugendbuch »Anton oder die Zeit des unwertes Lebens« von Elisabeth Zöller. Die Autorin schreibt über die Kindheit ihres behinderten Onkels Anton, der ebenfalls durch die Familie vor den tödlichen Maßnahmen der NS-Gesundheitspolitik gerettet wurde. Zöller schreibt am Schluss ihres Buches: »Mein Großeltern retteten ihren Sohn (…). Dafür danke ich ihnen.«[20]
In Familien jedoch, wo das Kind nicht vor dem Zugriff der Nazis gerettet werden konnte bzw. wo es einer »Kinderfachabteilung« oder einer anderen Anstalt anvertraut wurde, ist die Existenz dieses Kindes oftmals tabuisiert worden. Das verdeutlicht Sigrid Falkenstein in ihrem Buch »Annas Spuren« von 2012; sie rekonstruiert das Schicksal ihrer behinderten Tante, die 1940 in Grafeneck ermordet wurde. Sigrid Falkenstein schreibt in einem fiktiven Brief an ihre Tante, sie sei »fassungslos über das komplette Auslöschen aller Erinnerung an dich in unserer Familie.«[21] Nur durch einen Zufall hatte sie den Namen ihrer Tante auf einer Liste der Gedenkstätte im Internet gefunden.
Es muss festgehalten werden, dass das Landesarchiv Berlin und das Bundesarchiv mit ihren Auflagen zum »Personenschutz« dem Verhindern von Erinnerung letztlich Vorschub leisten: Wenn in Ausstellungen und Publikationen Namen geschwärzt und Personen anonymisiert werden müssen, kommt tatsächlich kein Nachgeborener in die Verlegenheit, nach dem Verbleib eines Angehörigen zu fragen bzw. ihm – wie im Falle von Sigrid Falkenstein – auf einer Auflistung der Opfer oder auch auf einer Erinnerungswand zu begegnen.
Ein konkretes Gedenken und ein uneingeschränkter Zugang zu personenbezogenen Materialien von NS-Opfern sind offensichtlich dort schwierig, wo es gilt, die betroffenen Personen bzw. deren Familien vor einer Stigmatisierung zu bewahren. Das betrifft heute nicht die ehemals politisch oder rassisch Verfolgten, glücklicherweise nicht mehr die homosexuellen NS-Opfer, aber leider noch sogenannte Gemeinschaftsfremde und Euthanasieopfer. Bei Letzteren gibt es aber im Unterschied zu allen anderen Opfern die besondere Situation, dass es um die Angehörigen geht, die geschützt werden sollen. Sie sollen vor einem möglichen Verdacht bewahrt werden, Träger einer ähnlichen Krankheit zu sein – ein Argument, das man in einer Leistungsgesellschaft ernst nehmen muss, zumal wenn sich die Privatsphäre immer einfacher auskundschaften lässt. Andererseits impliziert es, dass sogar noch in den kommenden Generationen kein Name eines Opfers des Patientenmordes öffentlich gemacht werden könnte. Die Erinnerung wäre dann bis auf wenige Ausnahmen nur noch ein Ritual.
Bei den getöteten Kindern des Wiesengrunds gab es bislang durch die gezielte Recherche Kontakt mit den Angehörigen eines Opfers. Auch sie wussten bis dato nichts Genaues über das Schicksal ihres Familienmitglieds, waren aber äußerst kooperativ und sahen in der vollständigen Namensnennung kein Problem.
Ich würde mir wünschen, dass auch andere Angehörige die Chance erhalten, von dem Schicksal eines Angehörigen zu erfahren. Da die gezielte Suche in Archiven auf viele Nicht-Historiker abschreckend wirkt und sie nicht aktiv werden, verhindert die Anonymisierung oder Schwärzung der Opfernamen in Ausstellungen oder Gedenkstätten eine entsprechende Kenntnisnahme. Und darüber hinaus wünsche ich mir, dass das Landesarchiv Berlin zukünftig den Schülerinnen und Schülern die für die Durchsicht von Krankenakten notwendige Kompetenz zutraut und ihnen eine entsprechende Archivarbeit gewährt.
Besuch im Geschichtslabor nach Voranmeldung:
Museum Reinickendorf
Alt-Hermsdorf 35 | 13467 Berlin | Telefon 400092-70 | www.museum-reinickendorf.de
Gruppen ab 6 Personen
Sabine Hillebrecht ist Studienrätin am Friedrich-Engels-Gymnasium in Berlin und Lehrkraft für besondere Aufgaben an der HU Berlin, Institut für Geschichtswissenschaften. Sie erarbeitete das Konzept für das Geschichtslabor Wiesengrund und kuratierte die Ausstellung »›Auf freundlichen Zuspruch lächelt das Kind.‹ Die medizinischen Verbrechen in der Städtischen Nervenklinik für Kinder 1941–1945«, die 2013 im Museum Reinickendorf gezeigt wurde.
[1] Vgl.: Städtische Nervenklinik für Kinder, Patientenakte Gerhard V., in: Landesarchiv Berlin, A Rep. 003-04–16, Nr. 1163.
[2] Sabine Damm, Norbert Emmerich: Die Irrenanstalt Dalldorf – Wittenau bis 1933. Die Anfänge des Berliner Irrenwesens, in: Arbeitsgruppe zur Erforschung der Geschichte der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (Hg.): TOTGESCHWIEGEN 1933–1945. Zur Geschichte der Wittenauer Heilstätten, seit 1957 Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, Berlin 1989, 2. Aufl., S. 15 ff.
[3] Sabine Hillebrecht: »Auf freundlichen Zuspruch lächelt das Kind«. Die Kinder, die Ärzte und die medizinische Praxis in der Städtischen Nervenklinik für Kinder 1941–1945, in: Bezirksamt Reinickendorf von Berlin (Hg.): »Auf freundlichen Zuspruch lächelt das Kind«. Die medizinischen Verbrechen in der Städtischen Nervenklinik für Kinder 1941–1945, Katalog zur gleichnamigen Ausstellung, Berlin 2013, S. 17ff.
[4] Abschlussbericht über die Planung in Baden (Juli 1942, verfasst von R. Müller), BArch, R96-I/16. Zitiert nach: Götz Aly: Die Belasteten. »Euthanasie« 1939–1945. Eine Gesellschaftsgeschichte, Frankfurt/Main 2013, S. 192.
[5] Martina Krüger: Kinderfachabteilung Wiesengrund. Die Tötung behinderter Kinder in Wittenau, in: TOTGESCHWIEGEN 1933–1945, a.a.O., hier S. 152. Und Ernst Klee: »Euthanasie« im Dritten Reich. Die »Vernichtung lebensunwerten Lebens«, Vollständig überarbeitete Neuausgabe. Frankfurt/Main 2010, S. 334 und 674 ff.
[6] Sabine Hillebrecht, a.a.O., S. 25f.
[7] Martina Krüger, a.a.O., S. 162–164.
[8] Sabine Hillebrecht: Epilog zur »Kinderfachabteilung« Wiesengrund, in: »Auf freundlichen Zuspruch lächelt das Kind«, a.a.O., hier S. 86.
[9] Martina Krüger, a.a.O., S. 151.
[10] Sabine Hillebrecht/Gerd Kühling: Der 5000. Stolperstein in Berlin, in: Aktives Museum Faschismus und Widerstand in Berlin e.V., Koordinierungsstelle Stolpersteine Berlin, Kulturprojekte Berlin GmbH (Hg.): Stolpersteine in Berlin. 12 Kiezspaziergänge, Berlin 2013, S. 27.
[11] Ulrich Mayer: Historische Orte als Lernorte, in: Ulrich Mayer, Hans-Jürgen Pandel, Gerhard Schneider (Hg.): Handbuch Methoden im Geschichtsunterricht, Schwalbach/Taunus 2013, 4. Aufl., S. 389 ff.
[12] Beispielsweise bei Wolfgang L. Vgl.: Städtische Nervenklinik für Kinder, Patientenakte Wolfgang L., in: LAB, A Rep. 003-04-16, Nr. 418.
[13] Städtische Nervenklinik für Kinder, Patientenakte Dorit D, in: LAB, A Rep. 003-04-16, Nr. 1170.
[14] Städtische Nervenklinik für Kinder, Patientenakte Ingrid K., in: LAB, A Rep. 003-04-16, Nr. 1183, Eintrag vom 11. 12. 1943.
[15] Städtische Nervenklinik für Kinder, Patientenakte Ruth R., in: LAB, A Rep. 003-04-16, Nr. 724, Einträge vom 25. 12. 43 und 21. 1. 44.
[16] Städtische Nervenklinik für Kinder, Patientenakte Siegfried G., in: LAB, A Rep. 003-04-16, Nr. 488, Eintrag vom 27. 11. 44.
[17] Städtische Nervenklinik für Kinder, Patientenakte Bernd Ingmar P., in: LAB, A Rep. 003-04-16, Nr. 486.
[18] Städtische Nervenklinik für Kinder, Patientenakte Monika D. in: LAB, A Rep. 003-04-16, Nr. 726.
[19] Götz Aly: Die Belasteten. »Euthanasie« 1939–1945. Eine Gesellschaftsgeschichte, Frankfurt/Main 2013, S. 9ff.
[20] Elisabeth Zöller: Anton oder die Zeit des unwerten Lebens, Frankfurt/Main 2004, S. 218.
[21] Sigrid Falkenstein: Annas Spuren. Ein Opfer der NS-»Euthanasie«, München 2012, S. 17.