Christian Frederik Rüter: »Justiz und NS-Verbrechen« – Eine einzigartige Quelle

01/2000Gedenkstättenrundbrief 93, S. 40-42
Heiner Lichtenstein

»Als braver juristischer Handwerksmann habe ich vor der Abreise aus Berlin einige Kisten vollgepackt mit Telefon- und Adreßbüchern. Das andere haben die Nazis ja in ihren Reden und Aufsätzen selbst geliefert, so daß es gar nicht schwierig war, noch in den USA die Anklageschriften zumindest vorzubereiten« schilderte der spätere stellvertretende US-Ankläger in Nürnberg, Rechtsanwalt Dr. Robert Kempner, die Vorgeschichte des ersten großen Nürnberger Strafverfahrens gegen die Spitzen des Nazistaates. Das Hauptverfahren dauerte ein Jahr – vom Herbst 1945 bis zum Herbst 1946. Es war der erste Strafprozeß eines internationalen Tribunals wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wobei wirkliche Kriegsverbrechen nur eine untergeordnete Rolle spielten. Juristisch werden Kriegsverbrechen bei Kämpfen begangen, oft im Affekt und unter außergewöhnlichen Umständen. Deshalb verjähren sie auch nach relativ kurzer Zeit. Im Mittelpunkt des Nürnberger Prozesses standen der Völkermord, die Angriffskriege, Befehle zum Massenmord besonders in der UdSSR und ähnliche gigantische Verbrechen. Dennoch nannten die alliierten Richter und Ankläger das Verfahren »Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher«. Selbst in modernen Lexika wird der erste Nürnberger Prozeß noch als Kriegsverbrecherprozeß geführt.

Gegner dieses Säuberungsprozesses mißbrauchten die sprachliche Ungenauigkeit später jahrzehntelang zu Polemiken gegen die bundesdeutsche Justiz. Sie behaupteten schlicht, nur in der BRD würden noch Kriegsverbrechen verfolgt, und zwar gegen das Gesetz, weil Kriegsverbrechen weltweit längst verjährt seien. Wann es semantisch genauer zuzugehen begann, ist heute nicht mehr genau auszumachen. Spätestens 23 Jahre nach Nürnberg jedenfalls hatten sich die Begriffe »NS-Prozesse« und »NS-Verbrechen« durchgesetzt. Das Jahr 1968 kann man deshalb so genau bestimmen, weil damals der erste Band einer neuen Reihe erschienen ist mit dem Titel: »Justiz und

NS-Verbrechen, Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen«.

Im vergangenen Herbst gab es nun in Ludwigsburg bei Stuttgart einen wissenschaftlichen Kongreß zum Thema »NS-Prozesse«. Anlaß war der Jahrestag der Gründung der »Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen« zur Aufklärung von NS-Verbrechen im Herbst 1958. Experten aus zahlreichen Ländern blickten zurück auf die Zeit der NS-Prozesse, die mittlerweile zu Ende geht. Mutmaßliche Täter und Opfer sind zu alt, um Hauptverhandlungen noch durchzustehen. Die Zeit ist also endgültig vorbei, da vor allem junge Leute Gelegenheit hatten und sie auch nutzten, in Gerichtssälen zu hören, welche Verbrechen Deutsche in fast ganz Europa zwischen 1939 und 1945 begangen haben.

Daß es dennoch möglich bleibt, Hintergründe und Fakten der schlimmsten Verbrechen zu erfahren, verdankt die Welt dem Mann, der eben 1968 begonnen hat, die Reihe »Justiz und NS-Verbrechen« herauszubringen: dem niederländischen Juristen C.F. Rüter. Der hatte zunächst für private Zwecke bereits 1962 damit begonnen, Urteile deutscher Gerichte wegen NS-Tötungsverbrechen zu sammeln. Als im Herbst 1966 der Deutsche Juristentag in Essen sich eingehend mit der Problematik von NS-Prozessen befaßte, konnte er einerseits auf Rüters Sammlung zurückgreifen, andererseits erkannten die Richter, Staatsanwälte, Advokaten und Verwaltungsjuristen, daß ein großer Teil der Dokumente verloren zu gehen drohte. Es stellte sich nämlich heraus, so Rüter 1968, »daß manche Urteile gar nicht mehr vorhanden waren, und daß andere, insbesondere gerade solche von größerer Bedeutung, infolge der schlechten Papierqualität der Nachkriegszeit und durch die bei häufiger Aktenversendung unvermeidlichen Beschädigungen teilweise unleserlich geworden waren«. Außerdem stand zu befürchten, daß trotz der Anweisungen, NS-Urteile als historisch wertvoll stets aufzubewahren, diese »in späteren Jahren vernichtet werden würden«.

Die Zeit drängte, und Rüter beschloß gemeinsam mit Adelheid Rüter-Ehlermann zu versuchen, zumindest die Urteile wegen Tötungsverbrechen zu publizieren, um sie schlicht und einfach zu retten. Deutsche Behörden und Regierungen hatten nämlich zu jener Zeit längst wichtige Dokumente über die NS-Zeit vernichten lassen – so die Entnazifizierungsakten ehemaliger Polizisten, um sie wieder einstellen zu können. Rüter suchte Helfer, Geld und einen Verlag. Geld und Helfer fand er in der Bundesrepublik und in den Niederlanden, einen Verlag nirgendwo, bis sich in Amsterdam einige Verlage zusammentaten, um das gewaltige Projekt auf den Weg zu bringen. Immerhin ging es um bis zu 50 Bände mit jeweils um die 800 Seiten auf hochwertigem Papier. An der Spitze der deutschen Redaktion stand der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der »sich bereits, bevor der Gedanke einer Veröffentlichung aufkam, mit der ihm eigenen Energie bei der Sammlung der Urteile helfend einsetzte«, wie Rüter in der Einleitung zum ersten Band schrieb. Er sei ein »hochgeschätzter und nie versagender Freund und Ratgeber« gewesen. Außer Bauer gehörte auch der Bonner Historiker Karl-Dietrich Bracher zur Redaktion. Auf niederländischer Seite konnte Rüter u.a. Ch.J. Enschede, Amsterdam, G.E. Langemeijer und C. Offringa, Leiden, gewinnen.

Entgegen allgemeinen Erwartungen wurde Rüter hierzulande auf Bundes- und Länderebene unterstützt, er durfte jedoch nur die Namen derjenigen voll ausschreiben, die »zum Tode oder zu Zuchthausstrafen verurteilt worden waren«. Die Redaktion, so Rüter, hielt 1968 »diese Beschränkung für begründet«. Schließlich gehe es darum, »die berechtigten Interessen des Persönlichkeitsschutzes der Verfahrensbetei1igten zu wahren«.

Im ersten NS-Prozeß Anfang September 1945 vor dem Landgericht Gießen waren fünf Männer angeklagt, nach der Befreiung eines Dorfes in Hessen durch US-Truppen einen Dorfbewohner durch Genickschuß ermordet zu haben, weil der Mann gut mit den Besatzungssoldaten auszukommen schien. Darin sahen sie als »gute Nationalsozialisten« Verrat am Vaterland. Verurteilt wurden sie jedoch nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Totschlags und Beihilfe zu diesem Verbrechen zu Strafen zwischen vier Jahren Jugendgefängnis und 15 Jahren Zuchthaus.

Im November 1981 legten Rüter und sein Team Band 22 vor. Das letzte damals veröffentlichte Urteil erging gegen einen Mann, dem das Publikum in einem der folgenden Bände erneut begegnen wird: SS-Obersturmführer (Oberleutnant) Arnold Strippel. In dem NS-Prozeß vor dem Landgericht Frankfurt a.M. Ende 1969/Anfang 1970 ging es um ein lebenslanges Urteil gegen Strippel wegen Morden im KZ Buchenwald bei Weimar. Das neue Gericht hob das alte Urteil auf und schickte Strippel nur für sechs Jahre ins Zuchthaus, das es damals noch gab. Da Strippel die verbüßte Straf- und U-Haft angerechnet wurden, stand er fünf Jahre später dem Landgericht Düsseldorf wieder zur Verfügung – wegen Verbrechen im Konzentrations- und Vernichtungslager Majdanek nahe dem polnischen Lublin.

Die Majdanek-Urteile freilich hat Rüter noch nicht veröffentlicht. Zwischen 1981 und 1998 ist nämlich kein Band der Reihe »Justiz und NS-Verbrechen« erschienen; dafür sind jetzt in kurzer Folge die Bände 23 und 24 herausgekommen. Damit scheint nicht nur sichergestellt, daß die Reihe fortgesetzt wird, sie soll sogar erweitert werden und zwar um die Sammlung »DDR-Justiz und NS-Verbrechen«.

Besonders hervorzuheben ist, daß die niederländische Verlagsgruppe nun von dem angesehenen deutschen K.G. Saur Verlag aus München unterstützt wird. Saur setzt damit seine Tradition fort, sich auch an Projekten zu beteiligen, die keinen Gewinn versprechen. Denn für ein breites Publikum ist diese Reihe nicht gedacht. Die ersten Bände kosten um die 450 DM und sind weniger für den privaten Bücherschrank, um so mehr für Bibliotheken und Archive gedacht, wo sie freilich unbedingt hingehören. Historiker und Juristen, die sich mit der NS-Zeit beschäftigen, dürften in aller Regel ohne die Reihe »Justiz und NS-Verbrechen« nicht auskommen. Ehe sie in einer Universität oder Bibliothek mit ihrer Arbeit beginnen, sollten sie nach der Reihe fragen.

Der Umgang mit dieser Sammlung ist jetzt viel einfacher, weil eine CD-ROM Überblick über den Inhalt der ersten 23 Bände und einen Ausblick auf die nächsten etwa 26 gibt. Zusätzlich gibt es einen Registerband, ohne den man gar nicht wüßte, daß der SS-Führer Arnold Strippel als Angeklagter im Düsseldorfer Majdanek-Verfahren in einem der letzten Bände erneut auftauchen wird. Diesem oder dem folgenden Band wird man auch entnehmen können, warum eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Köln kürzlich einen Rentner zu einer niedrigen, zur Bewährung ausgesetzten Strafe verurteilt hat, obwohl dieser Mann am Tod von 19 jüdischen Kindern mitschuldig war (s. TRIBÜNE Heft 145, S.44 »Ein gerechtes Urteil gibt es nicht«).

17000 Seiten zählt die Reihe mit den Bänden 1 bis 22, 20000 Seiten sollen die folgenden 26 Bände enthalten. Die Verlagsgruppe rechnet mit drei bis vier neuen Bänden je Jahr – eine beeindruckende Leistung. Der K.G. Saur Verlag, Postfach 701620, D-81316 München, Fax 089/76902-150 schreibt in einem Prospekt zu der Reihe: »Die gesamte Edition ist eine unverzichtbare Quelle für die Erforschung des Dritten Reiches. In den Verfahren kommen einerseits die Wurzeln dieser Verbrechen zur Sprache, andererseits erhellt die Dokumentation aber auch die Möglichkeiten, Grenzen und Erfordernisse einer effektiven Bestrafung staatlich gelenkter Verbrechen«. Hätte der Verlag »Drittes Reich« in Anführungszeichen gesetzt, gäbe es an diesem Text nichts auszusetzen.

Das ist aber nun wirklich nur eine Marginale. Sie zu erwähnen, lohnt nur deshalb, weil es sonst an der gesamten Publikation nichts auszusetzen gibt. Ob man nun traditionell die dicken, in rotes Leinen gebundenen Bände zur Hand nimmt oder sich der CD bedient – in beiden Fällen überrascht die Zuverlässigkeit der Reihe. Leider verzichten die Herausgeber jetzt auf die Rangtafeln, die es bis zum Band 22 ganz vorn und ganz hinten gab. Da konnte man auf einen Blick erfahren, was dem Rang eines Hauptmanns der Wehrmacht bei Polizei, SS, Waffen-SS, SA und anderen NS-Organisationen entsprach. Die Verlage in Amsterdam und München würden den Benutzern von »Justiz und NS-Verbrechen« einen Gefallen tun, wenn sie diese Informationshilfen fortführten oder wiederaufnähmen.