Das »Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen«[1], 2008 alsnationales Denkmal in der Hauptstadt Berlin eingeweiht, wurde während seines Entstehungsprozesses kontrovers diskutiert. Bis heute ist es vor allem die Geschlechterdebatte, die weiterhin die Gemüter erhitzt: Ist es trotz differierender Verfolgungsgeschichte angemessen, lesbische Frauen im Denkmal ebenso zu repräsentieren wie schwule Männer? Bei näherem Hinsehen wird klar, dass diese Frage nicht losgelöst von Analysen tradierter und im speziellen nationalsozialistischer Geschlechter- und Sexualbilder bzw. -politik betrachtet werden kann, ebenso wenig getrennt vom Blick auf den gesellschaftlichen Umgang mit der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung nach 1945 und auf aktuelle (identitäts-)politische Interessen. Dieser Herausforderung nahm sich ein wissenschaftlicher Workshop der Gedenkstätte Ravensbrück im Herbst 2010 an, aus dem dieser interdisziplinäre Sammelband unter der Herausgeberschaft der Gedenkstättenleiterin Insa Eschebach hervorgegangen ist.
Im ersten Teil »Devianz, Homosexualität und Nationalsozialismus« widmen sich Claudia Schoppmann und Jens Dobler, dem Schwerpunkt der Tagung gemäß, in ihren Beiträgen der Lage lesbischer Frauen während des Nationalsozialismus – wobei Schoppmann die wichtige Anmerkung macht, dass »die Betroffenen« sich im »heutigen Sinn« (S. 37) möglicherweise selbst nicht unbedingt so bezeichnet hätten.
Beide erklären verständlich die strafrechtlichen Fakten, deren Entwicklung und Begrifflichkeiten – »Unzucht«, »Kuppelei« usw. – wie auch Widersprüche. Schoppman erläutert, dass Rufe nach Strafbarkeit weiblicher Homosexualität mit den Argumenten »nur ›pseudohomosexuell‹» und ›kurierbar‹ (S. 38) oder Verweisen auf eine geringere »soziale Schädlichkeit im öffentlichen Leben« (S. 39) zum Schweigen gebracht wurden. Das unterschiedliche Vorgehen ist demnach auf »unterschiedliche Beurteilungen von weiblicher und männlicher Sexualität und auf die Geschlechterhierarchie im ‚Dritten Reich’ zurückzuführen« (S. 41) – eine grundlegende Erkenntnis, in der sich die meisten Autoren/innen des Bandes einig sind.
Nicht verboten hieß jedoch nicht automatisch erlaubt, wie Dobler verdeutlicht, und beide beschreiben, Schoppmann anhand einiger sorgsam recherchierter Beispiele[2], wie im Zuge »Vorbeugende[r] Verbrechensbekämpfung« (Schoppman, S. 48) und mit dem Bezug auf die »öffentliche Sittlichkeit« (Dobler, S. 56) Registrierungen und auch Verhaftungen möglich waren. Beachtung verdient Schoppmanns Hinweis, dass eine Gesetzesnovelle 1935 die Möglichkeit schuf, Handlungen, die an sich straffrei waren, zu verfolgen, wenn sie nach dem ›gesunden Volksempfinden Bestrafung verdient‹ (S. 41) hätten – auch wenn dieses nie definiert wurde, waren somit Denunziationen weiblicher gleichgeschlechtlicher Kontakte üblich.
Hierher rührt Doblers – in dieser Deutlichkeit im Band alleinstehendes – Plädoyer, Lesben ebenso wie Schwule als historische Verfolgtengruppe zu begreifen. Der Begriff dürfe nicht an »Quantität oder Qualität der Verfolgungshandlung festgemacht werden« (S. 61), sondern am Zweck, der in diesen Fällen »Unterbindung, Unterdrückung, Einschüchterung« (ebd.) heiße.[3]
Im zweiten Teil, »Homophobie und Homosexualität in den Lagern«, untersuchen Insa Eschebach und Alexander Zinn in ihren Beiträgen Homosexualität und Homophobie in den Häftlingsgesellschaften der Konzentrationslager. Beide diagnostizieren homophobe Stigmatisierungen als Distinktionsstrategien und zeigen bis heute wirksame diskursive Verknüpfungen von Homosexualität und Gewalt bzw. Sadismus.
Während Zinn versucht, in erster Linie die prekäre Situation homosexueller (männlicher) Häftlinge zu rekonstruieren, geht es Eschebach um das WIE der retrospektiven Darstellung. Anhand veröffentlichter sowie unveröffentlichter Erinnerungsberichte von Überlebenden des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück und des Außenlagers Auschwitz zeigt sie in diskursanalytischer Herangehensweise wiederkehrende Topoi der Darstellung weiblicher Homosexualität im Lager, wie »Epidemie«, »Laster«, »Kompensation« und »Ausdruck moralischer Verwerfung« (S. 69). Dabei wird klar: Auch Zeugenberichte unterliegen »sprachliche[n] und kulturelle[n] Deutungsmustern« (S. 67).
Im Kontext der Lagergemeinschaft diente die gesellschaftlich tradierte homophobe Stigmatisierung lesbischer Liebe, so Eschebach »in erster Linie der »Betonung eigener moralischer Überlegenheit« (S. 69) – und so als Zuschreibungen für andere Gruppen (Asoziale, Kriminelle, Politische, oder in der nationalen Variante auch deutsche Funktionshäftlinge), die im Umkehrschluss die Abgrenzung und »Reinheit der eigenen Gruppe« (S. 68) schuf.
Die ›Externalisierung‹ anderer Individuen in ihrer Konstruktion als ›anomal‹[4] beschreibt Alexander Zinn auch für Männer-Konzentrationslager: Zum einen auch hier als Zuschreibung für andere Häftlingsgruppen, zum anderen spielte das Klischee des schwulen Nazis, das Susanne zur Nieden bereits im ersten Beitrag des Bandes beschreibt, eine Rolle: Homosexuelle Häftlinge wurden von Mithäftlingen als »verkappte Nazis« (S. 86) verdächtigt, SS-Leuten wurden entsprechende Neigungen nachgesagt. Die Denunziation von männlichen (tatsächlich oder vermeintlich) Homosexuellen als den (Männer-)Staat von innen zersetzende Feinde[5], die damit einherging, war, so sind sich Zinn und Eschebach einig, jedoch ein Spezifikum der Männerlager.
Im dritten Teil – »Erinnerungsgeschichte, Kontroversen und die Praxis des Gedenkens« – greift Klaus Müller retrospektiv den Mythos des schwulen Nazis auf, den er als ein Phänomen begreift, das trotz »der Homosexuellen-Verfolgung mit deutlich öffentlichem Charakter« (S. 116) nach 1945 zu einem »selten hinterfragten Erklärungselement« (S. 117) des Nationalsozialismus wurde. Die Frage nach dem Warum beantwortet Müller damit, dass er »wie alle Mythen« (ebd.) ein Bedürfnis bediene, das hier meint: den Nationalsozialismus als das Verbrechen »einiger weniger [...] als Resultat einer korrupten und sadistischen Elite zu erklären«. (ebd.) Noch heute, bezieht Müller klar Position, verharmlose das Stereotyp, das auch Eingang in die visuelle Populärkultur fand, die Verfolgung. Die Problematik der »Umkehrung der Opfer- in Täterrollen« (S. 127) werde dabei selten erkannt.
Stefanie Endlich und Corinna Tomberger befassen sich in den beiden letzten Beiträgen konkret mit dem Berliner »Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen« und den begleitenden Debatten. Endlich liefert eine fundierte kunstwissenschaftliche, damit allerdings vielleicht gerade auch ein wenig zu eng fokussierte Analyse des Berliner Wettbewerbs und der künstlerischen Entwürfe. Das (allein männliche) Identifizierungsmoment und der verstärkte Gegenwartsbezug des prämierten Entwurfs steht in Endlichs Beitrag nicht zur Debatte – ganz im Gegensatz zu Tombergers repräsentationskritischen Ausführungen: Sie kritisiert das Denkmal als zu einfache »rhetorische und visuelle Ineinssetzung« (S. 204) im Sinne einer unhinterfragten »Genealogie der Opfer« (S. 203).[6]
In der Analyse der Jurydiskussionen und der Umsetzung des Entwurfs, die eine Ergänzung um weiterere gleichgeschlechtliche Komponenten vorsieht, diagnostiziert Tomberger eine missglückte Inklusion weiblicher Homosexueller in das Denkmal, die, tradierten Geschlechterstrukturen folgend, so eher eine Subsumierung statt einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Verfolgungsgeschichten sei (vgl. S. 207).
Interessant ist der Blick auf den langen Entscheidungsprozess der Denkmalsetzung: Endlich verdeutlicht dabei die hohe Aufladung mit Erwartungen zum »integrativ[en]« (S. 186) Wirken des Kunstwerks im Kontext der neuen nationalen Denkmäler der Hauptstadt; Tomberger zeigt, dass die Denkmalinitiative erst durch die sukzessive Einschreibung in eine staatliche (rot-grüne) Gedenk- und Gleichstellungspolitik Erfolg haben konnte.
Eine Stärke des Bandes ist die Bündelung unterschiedlicher Positionen verschiedener Autoren/innen, verdeutlichen sie doch die unterschiedlichen Interpretationen von Verfolgung, Gedenken und Repräsentation, die auch den Debatten um das Denkmal zugrunde liegen, und regen weitere Fragen und Diskussionen an. So auch beim Thema der bereits angesprochenen Genealogie und Instrumentalisierung: Während Klaus Müller Aneignungspraktiken wie die Adaption des Rosa Winkels als Identifikationszeichen in den 1970er Jahren von homosexuellen Aktivisten als »geschichtslos« (S. 129) und ungeeignet zur Erinnerung an individuelle Opfer kritisiert, bezeichnet Thomas Rahe in seinem Beitrag zur Entwicklung des Gedenkens an die Homosexuellenverfolgung, implizit auch Tomberger widersprechend (s.o.), heute lebende Homosexuelle als »legitime Sprecher« (S. 146). Sie seien die »Erben« (ebd.) der Ängste verfolgter Homosexueller und in ihrer Identität ebenso wie jüdische Nachkommen auch »durch das Trauma der nationalsozialistischen Verfolgung mitbestimmt« (ebd.). Diese Debatte ist wichtig für weitere Auseinandersetzungen, Rahes These eines kollektiven transgenerativen Traumas bei nicht-familiärer Übertragung allerdings zumindest diskussionswürdig – ist es doch fraglich, ob heute lebende homosexuelle Subjekte überhaupt immer von den Einzelheiten nationalsozialistischer Verfolgung wissen.[7]
Der häufige Hinweis auf die sehr schwierige Forschungslage zu Biografien homosexueller Frauen und Männer im Nationalsozialismus ist gerechtfertigt, wirkt in seiner Wiederholung in fast jedem Beitrag jedoch etwas ermüdend, ebenso wie die immer wieder angeführte Forderung nach der Erschließung weiterer Archivbestände. Letztere beinhaltet allerdings auch weiterführende konkrete Forschungsdesiderata, wie Insa Eschebachs Wunsch, »Devianzphänomene auch im Kontext des weiblichen und männlichen SS-Personals« (S. 160) historisch zu erforschen oder Thomas Rahes Hinweis auf bislang fehlende Untersuchungen zur Lebenssituation Homosexueller in Gefängnissen und Zuchthäusern, in der viele vor der Einweisung in Konzentrationslager eine Freiheitsstrafe verbüßten (vgl. S. 141).
Ein kritischer Blick ist an manchen Stellen geboten, wenn einige wenige Autoren/innen Gefahr laufen, selbst tradierten problematischen Deutungsmustern aufzusitzen oder sie zu perpetuieren: So hat es den Anschein, dass Alexander Zinn Erzählungen von ›Not-Homosexualität‹ (S. 92) in Männer-Lagern und Berichte von brutalen Denunziationskämpfen um Lagerhierarchien unhinterfragt übernimmt (vgl. S. 90–92). Jens Dobler plädiert für die Erschließung nicht näher benannter Studien aus dem 19. und 20. Jahrhundert, denen zufolge sich unter Prostituierten »viele Lesben« (S. 58) befunden haben, als biografische Quellen – ohne die Überlegung mit einzubeziehen, dass diese doch zumindest ihrerseits auch auf Zuschreibungen und Fantasien, die möglicherweise die Verstärkung der Kategorie des Anderen/Schmutzigen intendieren, untersucht werden müssten.
Insgesamt jedoch bietet der Band neben einem präzisen Einblick in den aktuellen Forschungsstand zur nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung eine sehr gute Analyse bis heute fortlaufender homophober Distinktions- und Externalisierungsmuster. Die Beiträger/innen schlagen einen gelungenen Bogen zu den Entwicklungen des Gedenkens und aktuellen Überlegungen zu künstlerischen Repräsentationen wie auch gesellschaftlichen oder politischen Instrumentalisierungen. Deutlich wird darüber hinaus die hohe Relevanz der Einbeziehung der Kategorie Geschlecht in erinnerungs- geschichtliche und -politische Forschung.[8] Eine Fortsetzung ist wünschenswert.
Imke Girßmann ist Doktorandin am Institut für Kunst und visuelle Kultur, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
[1] Zum Denkmal: <www.stiftung-denkmal.de/denkmaeler/denkmal-fuer-die-verfolgten-homosexuellen.html> (11. 9. 2012) und <www.homo-denkmal.lsvd.de> (11. 9. 2012).
[2] In einem weiteren Beitrag im zweiten Teil des Bandes zeichnet Schoppmann zusätzlich vier ausführliche Porträts verfolgter Frauen. (S. 97–111).
[3] An späterer Stelle widerspricht Alexander Zinn dieser Sichtweise vehement, S. 79.
[4] Eschebach S. 76, Stefan Hirschauer, zit. nach: Sabine Hark, Deviante Subjekte. Die paradoxe Politik der Identität, Opladen 1996, S. 79.
[5] Die Entwicklung und Radikalisierung dieses Feindbildes gegen andere Strömungen wie der eines mann-männlichen Eros beschreibt Susanne zur Nieden anschaulich im ersten Beitrag des Bandes.
[6] Auf diesen problematischen identitätspolitischen Aspekt hat Nancy Wagenknecht bereits zur Zeit der Planungsphase des Denkmals aufmerksam gemacht: Nancy Wagenknecht, Monumente des Mainstreams. Homosexuellenverfolgung und hegemonialer Erinnerungsdiskurs, in: Gender Memory. Frauen Kunst Wissenschaft Nr. 39 (2005), S. 100–111, hier S. 108.
[7] Diese Frage wirft zum Beispiel eine verbreitete Profilfoto-Darstellung auf, in der sich User von schwulen Dating-Websites am Denkmal für die ermordeten Juden Europas präsentieren: Gudrun Hauer, Ein- und Ausschlüsse, in: Gigi. Zeitschrift für sexuelle Emanzipation Nr. 47 (2007), S. 6–9, hier S. 6.
[8] Besonders aufschlussreich: Insa Eschebachs Beitrag im dritten Teil zu Geschlechterbildern im Ravensbrück-Gedächtnis zwischen Mütterlichkeit und Devianz.