Bemerkungen zum Artikel: KZ-Gedenkstätte Kaufering VII

08/2000Gedenkstättenrundbrief 96, S. 20-22
Michael Strasas

Der Artikel von Michael Strasas bezieht sich auf eine Fotodokumentation mit Kommentar von Rainer Fröbe, die mit dem Titel: »KZ-Gedenkstätte Kaufering VII – Vor unbefugtem Gedenken wird gewarnt« im Rundbrief Nr. 92, Dezember 1999, S. 23–27, abgedruckt war. In diesem Zusammenhang ist im GedenkstättenRundbrief Nr. 93 ein Leserbrief von Zdenek Zofka erschienen. Der 2. Vorsitzende der Bürgervereinigung »Landsberg im 20. Jahrhundert« hat den vorliegenden Text als Gegendarstellung geschrieben.

Mit dem Beitrag von Rainer Fröbe sollte auf die Probleme, die sich mit der Gedenkstätte zu dem KZ Kauffering VII verbinden, aufmerksam gemacht werden.

Thomas Lutz

1. In dem Artikel wird behauptet, Besucher würden beim Versuch, die KZ-Gedenkstätte Kaufering VII zu betreten, »unvermutet von einem mit Schildern gespickten Zaun aufgehalten.« Diese Behauptung ist falsch.

L Richtig ist vielmehr, dass es sich dabei schon rein baurechtlich um keine Umzäunung handelt. Es wurde nur ein Draht in einer Höhe von 80cm gespannt, um die Grenzen des Grundstückes deutlich zu machen. Dies geschah, weil die Stadt Landsberg der Bürgervereinigung als Grundstückseigentümerin eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Zaunes verweigerte. Nur so kann die Bürgervereinigung ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest ansatzweise nachkommen. Das Grundstück birgt Gefahren wie verborgene Baureste, Stacheldraht, nicht sofort erkennbare Löcher im Erdreich, wo sich ortsunkundige Besucher verletzen und den Verein in Haftung nehmen könnten. Die Empfehlung, diesen Draht zu ziehen und die beschriebenen Hinweisschilder anzubringen, kam aus genau diesen Gründen aus der Verwaltung der Stadt Landsberg. Die Lösung stellt aber noch keine ausreichende haftungsrechtliche Absicherung dar, wenn z.B. Kinder, die diese Tafeln nicht lesen können, auf dem Grundstück zu Schaden kommen. Sie ist schon gar kein Schutz gegen die wiederholt aufgetretenen Schändungen der Gedenkstätte (Zerstörung des Denkmals, Beschmierung der Gedenksteine und Erdbunker mit rechtsextremistischen Parolen).

Die einzige tatsächliche Umzäunung, die der Artikel seltsamerweise verschweigt, sind zum einen die 1,80 Meter hohen Maschendrahtzäune und einer Stacheldrahtsicherung um die einzelnen KZ-Erdbunker, die von der Stadt Landsberg der Bundesfinanzdirektion genehmigt wurden, damit diese ihrer Verkehrssicherungspflicht der Bunker nachkommen kann, die sich in ihrem Besitz befinden. Ein weiterer Zaun umspannt einen Teil des ehemaligen Konzentrationslagers Kaufering VII (Wasserpumpstation), der sich im Besitz der Stadt Landsberg befindet und der über Jahrzehnte der Verwahrlosung anheim gegeben war (und somit nicht als KZ-Gelände erkennbar ist). Als die Stadt ihren Teil 1999 endlich »aufräumen« wollte, zerstörte sie unwiederbringliche Spuren des ehemaligen KZ-Lagers Kaufering VII.

2. Der Artikel bezeichnet die Europäische Holocaustgedenkstätte Kaufering VII als »privatisierte Gedenkstätte«. Diese Behauptung ist falsch.

L Richtig ist vielmehr, dass die gemeinnützige Bürgervereinigung zur Erforschung der Landsberg Zeitgeschichte »Landsberg in 20. Jahrhundert« e. V. Eigentümer des Grundstückes ist. Das Grundstück wurde von dem eingetragenen Verein 1984 mit Hilfe von Spenden erworben. Der auf Anregung des verstorbenen bayerischen Ministerpräsidenten Dr. h. c. Franz Josef Strauß gegründete Verein erreichte mit dessen Unterstützung 1984 den Denkmalschutz für die KZ-Erdbunker auf dem Gelände. Dies war das erste Mal, dass Denkmalschutz für ein Bauwerk erreicht wurde, das nach 1900 errichtet worden ist. Der Verein ist durch seine Satzung, die von der Stadt Landsberg und dem Amtsgericht Landsberg genehmigt wurde, demokratisch verfasst. Der Vorstand des Vereins ist demokratisch durch die Mitglieder gewählt und vollzieht auch mit den Besuchsregelungen für das Grundstück die Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

3. Der Artikel behauptet: »Man beginnt zu ahnen, wie die mit Gras bedeckten ehemaligen Häftlingsunterkünfte auf dem Gelände der Gedenkstätte im Inneren aussehen. Und man würde sie gerne aus der Nähe betrachten. Dies ist jedoch verboten.« Diese Behauptung ist falsch.

L Richtig ist, dass das Gelände jederzeit nach Vereinbarung mit dem Vorstand der Eigentümerin betreten und besichtigt werden kann. Darauf weisen auch die inkriminierten Schilder hin und nennen die Telefonnummer, unter der auch kurzfristig, oft sogar ad hoc eine Besichtigung und Führung vereinbart werden kann. Zum Besuch der KZ-Gedenkstätte Kaufering VII genügt also ein kurzer Anruf (auch wenn mangels Handy der Weg zur nächsten Telefonzelle in Kauf genommen werden muss). Darüber hinaus organisiert die Bürgervereinigung regelmäßig Führungen für die Öffentlichkeit, für Schulklassen oder andere interessierte Gruppen. Auch bei den regelmäßigen Gedenkveranstaltungen des Vereins, zu denen die Öffentlichkeit über die örtliche Presse eingeladen wird, ist die Gedenkstätte für jedermann frei zugänglich.

Die Berechtigung und Richtigkeit der Besichtigungsregelung auf der Gedenkstätte Kaufering VII wurde der Bürgervereinigung von drei Gerichten bestätigt. Im übrigen entspricht sie den Gepflogenheiten anderer Gedenkstätten wie Dachau, die auch nicht zu jeder Zeit frei betreten werden können. Hier sind allerdings öffentliche Träger vorhanden, die die Mittel für Personal und somit geregelte Öffnungszeiten bereitstellen.

4. Der Autor behauptet: »Ähnlich unbekümmert scheint die Bürgervereinigung der Ausstaffierung des Geländes mit Schildern, Gittern, Absperrpfosten Stacheldraht und sonstigem Drahtwerk, schließlich auch einem gebrauchten Gartentor gegenüberzustehen. Und keineswegs immer ist erkennbar, was authentisches Relikt der NS-Zeit und was Flickwerk der Gegenwart ist. (…) Damals sollte der Drahtverhau Häftlinge an der Flucht hindern; heute hindert er den Besucher am Betreten.« Diese Behauptung ist falsch.

L Richtig ist vielmehr, dass die Bürgervereinigung die authentischen Relikte aus der

NS-Zeit an den Stellen belassen hat, wo sie sich fanden. Sie hat sie zum Teil freigelegt und vor der weiteren Zerstörung durch die Natur bewahrt. Der Drahtverhau entstand dadurch, dass die Zäune des ehemaligen Konzentrationslagers in den 35 Jahren vor dem Engagement der Bürgervereinigung in sich zusammengefallen sind oder eingerissen wurden, mit Erdreich bedeckt und von einer Grasnarbe überzogen wurden. Er hindert Besucher nicht am Betreten, sondern stellt für diese eine Gefährdung dar. Außerdem konnte die Bürgervereinigung immer wieder feststellen, dass Besucher Stücke des KZ-Zaunes und Tonflaschen aus der Wölbung der Bunker als »Souvenir« mitnehmen und so die authentischen Spuren dezimieren. Dies sind weitere Gründe, weswegen das Grundstück nur unter kundiger Führung besichtigt werden kann.

Das Tor auf der Nordwestseite der Gedenkstätte wurde errichtet, um zu verhindern, dass das Grundstück mit Transportern befahren werden kann, und dient dem Schutz gegen den anonym angedrohten Abtransport und Diebstahl der Gedenksteine europäischer Staatspräsidenten.

5. Der Artikel stellt fest: die »Informationstafel (…) enthält den Hinweis, dass eben diese (…) mit Unterstützung des Präsidenten der Europäischen Kommission Jacques Delors und des Ausschusses ›Gegen Rassismus und Faschismus‹ des Europäischen Parlaments errichtet worden ist. Ob man in Brüssel je im Detail nachvollzogen hat, wozu die nach Landsberg geflossenen EU-Mittel verwendet worden sind?«

L Richtig ist: Die europäische Kommission in Brüssel wurde sehr wohl über die Verwendung der Mittel unterrichtet – der ehemalige Präsident Delors sogar persönlich. Die Kosten für die Informationstafel waren doppelt so hoch wie der Zuschuss aus Brüssel, von dem ein Teil bereits für das Holocaust-Denkmal der Landsberger Künstler Paulus und Riemerschmidt verwendet wurde, das in einem eingestürzten KZ-Erdbunker errichtet wurde, das aber von unbekannten Tätern zerstört worden ist. Das Fundament für die Informationstafel wurde von Mitgliedern der Bürgervereinigung in Eigenleistung errichtet.

6. Der Artikel behauptet, »…die nahegelegenen KZ-Friedhöfe in Landsberg und Umgebung sind jedermann frei zugänglich und keineswegs verwüstet.« Diese Behauptung ist falsch.

L Richtig ist vielmehr, dass die KZ-Friedhöfe in den vergangenen 20 Jahren ebenso wie die Gedenkstätte Kaufering VII immer wieder geschändet wurden. Grabsteine wurden mit Hakenkreuzen, antisemitischen, rassistischen Parolen oder Hammer und Sichel beschmiert, Namenstafeln und Grablichter an den Mauern der Massengräber abgerissen, um nur einige Beispiele zu nennen. Selbst Schwarze Messen auf den KZ-Friedhöfen wurden der Bürgervereinigung berichtet. Gegen diese Schändungen ist die Bürgervereinigung immer massiv vorgegangen, hat sie zur Anzeige gebracht und dafür gesorgt, dass Schmierereien sofort beseitigt und Zerstörungen behoben wurden. Dies ist ein Grund, weswegen der Autor des Artikels bei seinem kurzen Besuch im Juli l999 keine Verwüstungen wahrgenommen hat. Im Übrigen befanden sich zum Zeitpunkt, an dem die im Artikel verwendeten Fotos entstanden, auf dem Gerätehaus des KZ-Friedhofs Kaufering VII ein Hakenkreuz und eine erotische Schmiererei.