Im Bundeshaushalt für das Jahr 2002 stehen voraussichtlich 15 Mio. DM für die Förderung von Projekten nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes zur Verfügung.
Danach können Gedenkstätten sowie Projekte zur Erinnerung an NS- und SED-Unrecht gefördert werden, wenn sie von nationaler bzw. internationaler Bedeutung sind und ein wissenschaftlich, museologisch und gedenkstättenpädagogisch fundiertes Konzept vorlegen. Ferner muss sich das jeweilige Sitzland mit mindestens 50 v.H. an dem Vorhaben beteiligen.
Der Bund stellt seine Mittel ausschließlich im Weg der Projektförderung zur Verfügung; neue institutionelle Förderungen werden nicht aufgenommen.
Für die Förderung kommen in erster Linie Anschubfinanzierungen für Einrichtungen im Aufbau sowie qualitätsverbessernde Maßnahmen in Frage. Baumaßnahmen können gefördert werden, wenn sie die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung oder Verbesserung der inhaltlichen Arbeit sind.
Nicht gefördert werden Vorhaben der allgemeinen bzw. Grundlagenforschung, die dem universitären Bereich zuzurechnen sind, sowie allgemeinwissenschaftliche Tagungen. Ebenso gehört die Förderung von Jugendbegegnungsstätten nicht in den Bereich der Gedenkstättenförderung (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Die Anträge müssen – möglichst nach dem beigefügten Muster – über das jeweilige Sitzland gestellt werden. Das Land übersendet die Anträge mit der Zusage der anteiligen Finanzierung dem Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien (BKM). Bei der Entscheidung über Förderanträge berät ein Expertengremium die Bundesregierung.
Anträge für das Jahr 2002 sollten bis zum 31. Oktober 2001 dem BKM vorgelegt werden, damit die Mittel im Falle der Befürwortung möglichst frühzeitig zur Verfügung gestellt werden können.
Adresse:
Bundesbeauftragter für Kultur und Medien, Ref. 41
Graurheindorfer Straße
53117 Bonn
Tel. 01888/681-3591
Fax 01888/681-3897