Vorbemerkung
Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten erhielt in den letzten Jahren in zunehmendem Maße Anfragen und Wünsche von Opfergruppen sowie von Überlebenden und Angehörigen zur Anbringung von Gedenktafeln und Erinnerungszeichen in der Gedenkstätte Sachsenhausen. Damit soll an einzelne im Konzentrationslager Sachsenhausen verstorbene oder ermordete Häftlinge erinnert, aber auch des Schicksals größerer Verfolgtengruppen gedacht werden.
Angesichts der Fülle und der Unterschiedlichkeit der Anträge baten die Beratungsgremien der Stiftung, der internationale Beirat und die Fachkommission, den Vorstand der Stiftung, Leitlinien für die Anbringung von Gedenktafeln und Erinnerungszeichen an den Gedenkorten »Lagermauer« und »Kommandantur« zu erarbeiten, die seit Ende letzten Jahres vorliegen.
Sämtliche Anträge für Gedenktafeln und Erinnerungszeichen sind an den Leiter der Gedenkstätte und des Museums Sachsenhausen zu richten. Bei seiner Entscheidung wird er von dem internationalen Beirat und der Fachkommission beraten.
An der Lagermauer wurden bereits Gedenktafeln für 183 Krakauer Professoren (1997), die polnischen Opfer des deutschen Nationalsozialismus im KZ Sachsenhausen und für die über 890 Zeugen Jehovas an diesem Ort (1999) angebracht. Als erstes Erinnerungszeichen wurde in diesem Jahr eine Tafel für August Dickmann (Zeugen Jehovas) im ehemaligen Kommandanturbereich eingeweiht.
Leitlinien
L Sämtliche Anträge für Gedenktafeln und Erinnerungszeichen sind an den Leiter der Gedenkstätte und des Museums Sachsenhausen zu richten (Inschrifttext, Beschreibung und ggf. Skizze oder Foto). Dieser wird durch den internationalen Beirat sowie die Fachkommission beraten.
L Der Text und die Gestaltung dürfen die Erinnerung und das Gedenken anderer Gruppen von Opfern nicht beeinträchtigen.
L An einzelne Häftlingsgruppen, kleinere Opfergruppen oder Einzelpersonen sollte nur jeweils mit einer Gedenktafel bzw. einem Erinnerungszeichen gedacht werden.
L Alle Tafeln und Erinnerungszeichen müssen sich auf den konkreten Ort beziehen. Der Inhalt darf nicht dem Zweck der Gedenkstätte widersprechen.
L Auf allen Gedenktafeln und Erinnerungszeichen ist der Antragsteller eindeutig zu nennen. Die Inhalte der Inschriften müssen den historischen Tatsachen entsprechen.
L Die Pflege der Anlage und des Umfelds erfolgt durch die Gedenkstätte, für die Erhaltung und Pflege der Gedenktafel bzw. des Erinnerungszeichens ist der Antragsteller zuständig.
L Die Anbringung der Gedenktafeln an der Lagermauer erfolgt durch die Gedenkstätte. Für die Anfertigung, den Transport, den Aufbau und die sichere Aufstellung der Erinnerungszeichen ist der Antragsteller verantwortlich.
L Vorschläge für die Form und den Ablauf der Einweihung sind an den Leiter der Gedenkstätte und des Museums Sachsenhausen zu richten.
Gedenkort »Lagermauer«
L An der Lagermauer neben dem Friedhof für die nach der Befreiung Verstorbenen werden nur Gedenktafeln angebracht, die größere Häftlingsgruppen würdigen.
L Gedenktafeln sollten in ihrer Größe, Form und Materialauswahl dem Anbringungsort angepaßt sein.
L Sie werden entsprechend der Reihenfolge der Anträge an der Lagermauer in Richtung Turm A angebracht.
Gedenkort »Kommandantur«
L Erinnerungszeichen für kleinere Opfergruppen sowie einzelne Opfer werden nur im ehemaligen Kommandanturbereich zwischen Eingangsweg und Mauer des Häftlingslagers aufgestellt. Die Lagermauer kann nicht als Träger von Erinnerungszeichen genutzt werden.
L Dazu wurde eine größere Fläche vorbereitet, die sich harmonisch in die Umgebung eingliedert und keine künstlichen Abgrenzungen oder Wege erfordert.
L Der konkrete Standort für das Erinnerungszeichen wird durch die Gedenkstätte vorgeschlagen.
L Eine individuelle Gestaltung der Erinnerungszeichen ist möglich. Denkbar sind z.B. Tafeln auf verschiedenen Trägern sowie dreidimensionale Formen. Eine horizontale Gestaltung sollte bevorzugt und die Grundfläche von maximal 4m2 nicht überschritten werden. Höhenbegrenzung ist die Lagermauer (2,60 m).